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15.09.2022

16:34

Corona-Pandemie

Lauterbach pocht auf korrekte Auszahlung von Pflege-Boni

Der Bundestag wird erneut einen Corona-Bonus bereitstellen, Karl Lauterbach besteht auf eine korrekte Auszahlung. Den Pflegekräften ihren Bonus zu verwehren, bezeichnet er als Betrug.

Mit der Zahlung der Corona-Boni wolle der Gesetzgeber seinen Dank und seine Wertschätzung für die Arbeit während der Pandemie ausdrücken, sagte Karl Lauterbach. dpa

Karl Lauterbach

Mit der Zahlung der Corona-Boni wolle der Gesetzgeber seinen Dank und seine Wertschätzung für die Arbeit während der Pandemie ausdrücken, sagte Karl Lauterbach.

Berlin Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach pocht auf eine korrekte Auszahlung staatlicher Corona-Boni an Pflegekräfte. Mit der Zahlung wolle der Gesetzgeber seinen Dank und seine Wertschätzung für die Arbeit während der Pandemie ausdrücken, sagte der SPD-Politiker am Donnerstag.

Es sei nicht nachvollziehbar, wenn Arbeitgeber das Anliegen torpedierten, indem sie keinen Antrag für ihre Beschäftigten stellten oder Boni gar zu Unrecht selbst einstrichen. „Pflegekräften ihren rechtmäßigen Bonus zu verwehren, ist Betrug.“ Die Pflegekassen müssten Abrechnungen schärfer prüfen.

Nach einem Bericht von WDR, NDR und „Süddeutscher Zeitung“ hat der Bundesrechnungshof mit Bezug auf einen Bonus von 2020 kritisiert, dass das Auszahlverfahren „fehler- und missbrauchsanfällig“ gewesen sei.

Viele Einrichtungen hätten keine Auszahlung beantragt, manche hätten die Prämie nicht nur für Beschäftigte, sondern auch für sich selbst geltend gemacht.

Einem Bericht des Rechnungshofs zufolge sei zu erwarten, „dass sich damit die Anfälligkeit des bisherigen Verfahrens für Fehler und Missbrauch“ beim Pflegebonus fortsetze.

Weitere Milliarde Euro für Corona-Pflegebonus

Im Juni hatte der Bundestag beschlossen, erneut eine Milliarde Euro für einen Corona-Pflegebonus bereitzustellen - je zur Hälfte für Beschäftigte in der Altenpflege und in Krankenhäusern.

Das Gesundheitsministerium erläuterte grundsätzlich, dass bei der Ausgestaltung der Boni angeknüpft werde an die bewährte Gehaltsauszahlung über den Arbeitgeber. Dies solle den Aufwand für Wirtschaft und Verwaltung gering halten.

Der Gesetzgeber müsse davon ausgehen, dass sich Arbeitgeber rechtskonform verhielten. Dies könne Missbrauch in Einzelfällen nicht ausschließen, dieser sei dann strafrechtlich zu ahnden.

In den Antragsformularen sei sehr deutlich gemacht worden, dass die Vorauszahlung nur für die Beschäftigten und nicht die Geschäftsführung habe beantragt werden können.

Von

dpa

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