Corona-Finanzhilfen
Dieser Ratgeber zeigt den Weg zu den Soforthilfen und Krediten.
Auch die Bundesländer unterstützen die Wirtschaft mit Soforthilfen und Krediten. Was Sie über die Corona-Finanzhilfen in Bayern wissen müssen.
An wen richtet sich das Soforthilfeprogramm in Bayern?
Das Soforthilfeprogramm richtet sich an Firmen mit bis zu 250 Mitarbeitern. Die Hilfen sind gestaffelt und gehen über die Soforthilfen des Bundes hinaus.
Muss das Geld zurückgezahlt werden?
Die Soforthilfen müssen nicht zurückgezahlt werden.
Wie viel Geld kann ich maximal bekommen, für wie lange und, wie lange ist es tilgungsfrei?
Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450-Euro-Jobs in Vollzeitäquivalente:
Wofür kann man das Geld verwenden?
Mit der Soforthilfe sollen insbesondere laufende und fällige Verpflichtungen gedeckt werden. Entgangene Gewinne oder Einnahmen können zwar zu einem Liquiditätsengpass führen, sind aber nicht damit gleichzusetzen.
Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?
Die Höhe der beantragten Soforthilfen muss beziffert sein, sonst ist eine Soforthilfe nicht möglich. Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen. Bei einer Kapitalgesellschaft müssen zunächst die liquiden Mittel des Betriebsvermögens eingesetzt werden, das Privatvermögen bleibt davon unangetastet. Grundsätzlich nicht angerechnet werden müssen Mittel der langfristigen Altersversorgung (Aktien, Immobilien, Lebensversicherungen, etc.) oder Mittel, die für den Lebensunterhalt benötigt werden.
Wie genau komme ich an die Mittel?
Sowohl Antragstellung als auch Auszahlung erfolgt über die Bezirksregierungen und die Landeshauptstadt München unter www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/ auf das im Antrag angegebene Konto.
Wie lange dauert es, bis das Geld kommt?
Nach Angaben des bayerischen Wirtschaftsministeriums gingen bis Mittwoch mehr als 150.000 Anträge ein. Beantragt werden durchschnittlich 7500 Euro. Insgesamt umfasst der Bedarf 1,1 Milliarden Euro. Zur Auszahlung angewiesen wurden bereits 56,5 Millionen Euro.
Lässt sich das Programm mit anderen kombinieren?
Bayern verzahnt nun die Hilfsmaßnahmen. Die Anträge für beide Programme sollen bei den Regierungen und der Landeshauptstadt München gestellt werden können. Kleinbetrieben mit bis zu zehn Mitarbeitern kommen künftig die höheren Fördersätze des Bundesprogramms zugute. Den Unternehmern und Selbstständigen, die bereits die bayerische Soforthilfe beantragt haben, sollen die Hilfen bis zur entsprechenden Höhe des Bundesprogramms aufgestockt werden. Die Anträge für beide Programme sollen ab 31.3.2020 nachmittags zu Verfügung stehen. Und werden beide über die Bezirksregierungen beantragt.
Mittlere Unternehmen ab 11 bis 250 Beschäftigten sind im bundesweiten Programm nicht berücksichtigt. Ihnen steht weiterhin die bayerische Soforthilfe mit bis zu 50.000 Euro zur Verfügung. Wenn das Bundesprogramm eine höhere Soforthilfe errechnet als die Landeshilfe, wird das für das Unternehmen günstigste Programm ausgewählt, die Antragsstellung würde dann auch über die Bezirksregierungen laufen.
An wen richten sich die LfA-Förderkredite in Bayern?
Das umfassendste Instrument ist der Universalkredit. Anträge können Freiberufler und gewerbliche Unternehmen mit einem Konzernumsatz bis zu 500 Millionen Euro stellen. Daneben können mittelständische Unternehmen bei der LfA auch einen Akutkredit beantragen, wenn sie ihren Betriebssitz in Bayern haben. Darüber hinaus übernimmt die LfA für Unternehmen und Freiberufler auch Bürgschaften von bis zu 30 Millionen Euro.
Muss das Geld zurückgezahlt werden?
Ja.
Wie viel Geld kann ich maximal bekommen, für wie lange, und wie lange ist es tilgungsfrei?
Für den Universalkredit gilt eine Untergrenze von 25.000 Euro und ein Darlehenshöchstbetrag von zehn Millionen Euro. Bei Finanzierungssummen von bis zu vier Millionen Euro übernimmt der Freistaat die Haftung für bis zu 80 Prozent der Kreditsumme. Die Kredite können eine Laufzeit von drei bis 20 Jahren haben, für Betriebsmittel gilt eine Obergrenze von zehn Jahren. Ein bis zwei tilgungsfreie Jahre sind möglich, auch eine endfällige Zahlung nach 15 Jahren ist möglich. Der Darlehenshöchstbetrag beim Akutkredit beträgt zwei Millionen Euro. Laufzeiten von vier, acht oder zwölf Jahren sind möglich. Bis zu zwei tilgungsfreie Jahre sind vereinbar. Für bestehende LfA-Kredite ermöglicht die Förderbank eine Tilgungsaussetzung für bis zu vier Raten.
Wofür kann man das Geld verwenden?
Mit dem Universalkredit lassen sich Investitionen, Warenlager oder Betriebsmittel finanzieren. Selbst die Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten ist erlaubt. Der Akutkredit richtet sich an Unternehmen, die eine Krise bewältigen müssen und dafür auch schon ein Konzept haben. Das Darlehen soll helfen, diese finanzielle Schieflage zu überwinden. Förderfähig sind die Umschuldung überhöhter kurzfristiger Schulden, Betriebsmittel sowie Investitionen, wenn etwa der Betrieb umgestellt werden muss. Auch die Bürgschaften können grundsätzlich auch für Betriebsmittel beantragt werden.
Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?
Die LfA-Kredite und Bürgschaften müssen über die Hausbank beantragt werden. Das bedeutet, dass die Hausbank den Kredit auch bewilligen muss, einen Rechtsanspruch gibt es nicht darauf. Bei den Bürgschaften kann auf eine persönliche Mithaftung verzichtet werden, soweit in diese nicht problemlos eingewilligt werden kann. Für einige Branchen (Handwerk, Handel, Hotels, Gaststätten und Gartenbau) ist die Bürgschaftsbank Bayern zuständig. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der LfA unter lfa.de.
Wie genau komme ich an die Mittel?
Der Antrag wird über die Hausbank gestellt. Die LfA verfügt aber auch über ein Beratungstelefon 089/2124-1000. Wegen der zahlreichen Anfragen gibt es aber manchmal auch längere Wartezeiten. Wenn nicht genügend Sicherheiten für einen Kredit vorhanden sind, haftet die LfA bei einer Summe von bis zu vier Millionen Euro mit bis zu 80 Prozent. Daneben gibt es Bürgschaften für Betriebsmittel, die bei Rettungen und Umstrukturierungen auf bis zu 90 Prozent des Kreditbetrags angehoben werden können.
Wie lange dauert es, bis das Geld kommt?
Dazu gibt es keine konkreten Angaben. Bei Haftungsfreistellungen von bis zu 500.000 Euro gilt ein vereinfachtes Beantragungs- und Bearbeitungsverfahren. Das gilt auch für die Bürgschaften der LfA.
Lässt sich das Programm mit anderen kombinieren?
Dazu gibt es keine Angaben.
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