Corona-Finanzhilfen
Dieser Ratgeber zeigt den Weg zu den Soforthilfen und Krediten.
Auch die Bundesländer unterstützen die Wirtschaft mit Soforthilfen und Krediten. Was Sie über die Corona-Finanzhilfen in Brandenburg wissen müssen.
An wen richten sich die Soforthilfen in Brandenburg?
Gewerbliche Unternehmen und selbstständige Angehörige der Freien Berufe (bis zu 100 Erwerbstätige), die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben, sollen unbürokratisch und kurzfristig zwischen 9000 und 60.000 Euro zur Abwendung einer akuten Existenzgefährdung erhalten können. Zuständig ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Muss das Geld zurückgezahlt werden?
Nein
Wie viel Geld kann ich maximal bekommen, für wie lange, und wie lange ist es tilgungsfrei?
Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450-Euro-Jobs in Vollzeitäquivalente:
Wofür kann ich das Geld verwenden?
Zur Sicherung der Liquidität und Bewältigung der laufenden Kosten (z.B. Mietzahlungen)
Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?
Keine.
Wie genau komme ich an die Mittel?
Das Antragsformular muss auf der Seite des Landes Brandenburg unter mwae.brandenburg.de heruntergeladen und ausgefüllt und anschließend bei der ILB per Mail unter [email protected] eingereicht werden.
Wie lange dauert es, bis das Geld kommt?
Ziel ist es, täglich rund 1000 Anträge zu bewilligen. Die Antragsfrist soll bis Ende des Jahres laufen.
Lässt sich das Programm mit anderen kombinieren?
Bundes- und Landesprogramme werden kombiniert. Im Falle einer Überkompensation müssen die erhaltenen Zuschüsse anteilig zurückgezahlt werden.
Brandenburg hat bislang keine speziellen Liquiditätshilfen für von Corona betroffene Firmen aufgelegt.
Auf tippen, dann auf „Zum Home-Bildschirm“ hinzufügen.
Auf tippen, dann „Zum Startbildschirm“ hinzufügen.
×