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30.03.2020

12:38

Dieser Ratgeber zeigt den Weg zu den Soforthilfen und Krediten.

Corona-Finanzhilfen

Dieser Ratgeber zeigt den Weg zu den Soforthilfen und Krediten.

Coronavirus

Die wichtigsten Infos zu den Finanzhilfen in Brandenburg

Von: Anja Müller

Auch die Bundesländer unterstützen die Wirtschaft mit Soforthilfen und Krediten. Was Sie über die Corona-Finanzhilfen in Brandenburg wissen müssen.

Corona in Brandenburg – Soforthilfen

An wen richten sich die Soforthilfen in Brandenburg?
Gewerbliche Unternehmen und selbstständige Angehörige der Freien Berufe (bis zu 100 Erwerbstätige), die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben, sollen unbürokratisch und kurzfristig zwischen 9000 und 60.000 Euro zur Abwendung einer akuten Existenzgefährdung erhalten können. Zuständig ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Muss das Geld zurückgezahlt werden? 
Nein

Wie viel Geld kann ich maximal bekommen, für wie lange, und wie lange ist es tilgungsfrei? 

  • bis zu fünf Erwerbstätige: bis zu 9000 Euro
  • bis zu 15 Erwerbstätige: bis zu 15.000
  • bis zu 50 Erwerbstätige: bis zu 30.000
  • bis zu 100 Erwerbstätige: bis zu 60.000

Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450-Euro-Jobs in Vollzeitäquivalente:

  • Mitarbeiter bis 20 Stunden: Faktor 0,5
  • Mitarbeiter bis 30 Stunden: Faktor 0,75
  • Mitarbeiter über 30 Stunden: Faktor 1
  • Mitarbeiter auf 450-Euro-Basis: Faktor 0,3

Wofür kann ich das Geld verwenden? 
Zur Sicherung der Liquidität und Bewältigung der laufenden Kosten (z.B. Mietzahlungen)

Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?
Keine.

Wie genau komme ich an die Mittel?
Das Antragsformular muss auf der Seite des Landes Brandenburg unter mwae.brandenburg.de heruntergeladen und ausgefüllt und anschließend bei der ILB per Mail unter [email protected] eingereicht werden.

Wie lange dauert es, bis das Geld kommt?
Ziel ist es, täglich rund 1000 Anträge zu bewilligen. Die Antragsfrist soll bis Ende des Jahres laufen.

Lässt sich das Programm mit anderen kombinieren? 
Bundes- und Landesprogramme werden kombiniert. Im Falle einer Überkompensation müssen die erhaltenen Zuschüsse anteilig zurückgezahlt werden.

Corona in Brandenburg – Liquiditätskredite

Brandenburg hat bislang keine speziellen Liquiditätshilfen für von Corona betroffene Firmen aufgelegt.

Mehr zum Thema:

Detailinfos zu den Coronahilfen von Bund und Ländern

Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes

Über den Bund erhalten Unternehmen unter anderem über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) finanzielle Unterstützung. Dem WSF stehen dabei zwei Instrumente zur Verfügung: Garantien, für die Unternehmen nichts zahlen und auch nichts zurückzahlen müssen, sowie Beteiligungen.

>> Hier gibt es die wichtigsten Infos zu den Finanzhilfen des Bundes.

KfW-Förderprogramme

Die KfW hat zwei Arten von speziellen Förderprogrammen in Form von Krediten aufgelegt: ein Sonderprogramm und ein Schnellkredit-Programm. Die wesentlichen Unterschiede liegen unter anderem im Zinssatz, in den Zugangsvoraussetzungen und darin, zu welchem Anteil der Staat haftet. Beide Programme sind nicht miteinander kombinierbar.

>> Hier gibt es die wichtigsten Infos zum KfW-Sonderprogramm.

>> Hier gibt es die wichtigsten Infos zu den KfW-Schnellkrediten.

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Übersichtsseite: So kommen Sie an die Soforthilfen und Kredite von Bund und Ländern

Welche Finanzhilfen legen Bund und Länder auf? Wie kommen Unternehmer und Selbstständige an wie viel Geld?

>> Hier gibt es die wichtigsten Infos

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