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09.04.2020

07:22

Dieser Ratgeber zeigt den Weg zu den Soforthilfen und Krediten.

Corona-Finanzhilfen

Dieser Ratgeber zeigt den Weg zu den Soforthilfen und Krediten.

Coronavirus

Die wichtigsten Infos zu den Finanzhilfen in Bremen

Von: René Bender

Auch die Bundesländer unterstützen die Wirtschaft mit Soforthilfen und Krediten. Was Sie über die Corona-Finanzhilfen in Bremen wissen müssen.

Corona in Bremen – Soforthilfen

An wen richtet sich das Soforthilfeprogramm in Bremen?
Die Angebote des Landes Bremen richten sich an Unternehmen, Freiberufler und Soloselbstständige, die vor dem 1. September 2019 ihren Sitz oder die Betriebsstätte im Land Bremen haben und die durch die Auswirkungen des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Es werden keine Unternehmen gefördert, die in der Fischerei, Aquakultur oder der landwirtschaftlichen Primärerzeugung tätig sind.

Die Soforthilfe ist am 4. April erweitert worden. Neben den Hilfen für Unternehmen bis zu zehn Mitarbeiter können jetzt auch Unternehmen bis maximal 49 Beschäftigte Anträge stellen. Für sie stehen aus Landesmitteln insgesamt 25 Millionen Euro zur Verfügung. Grundsätzlich ist nicht die reine Zahl der Mitarbeiter entscheidend, sondern die Anzahl von sogenannten Vollzeitäquivalenten – mehrere Teilzeitmitarbeiter ergeben eine Vollzeitstelle (siehe unten).

Neben festangestellten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten müssen auch geringfügig Beschäftigte sowie mitarbeitende Eigentümer und Teilhaber mit ihrer regulären Wochenarbeitszeit eingerechnet werden. Auszubildende müssen nicht mitgezählt werden. Saisonarbeitskräfte werden nur anteilig mitgezählt.

Darüber hinaus hat der Bremer Kultursenator ein Soforthilfeprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler beschlossen. Sie können einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 2000 Euro für nachgewiesene Einnahmeausfälle beantragen.

Muss das Geld zurückgezahlt werden?
Die Soforthilfen müssen prinzipiell nicht zurückgezahlt werden. Lediglich im Falle einer sogenannten Überkompensation (durch Entschädigungs- und Versicherungsleistungen, andere Fördermaßnahmen z.B. auf Bundesebene) müssen erhaltene Zuschüsse anteilig zurückgezahlt werden.

Wie viel Geld kann ich maximal bekommen, für wie lange, und wie lange ist es tilgungsfrei?

  • bis zu fünf Erwerbstätige: 9000 Euro (Bundesprogramm)
  • bis zu zehn Erwerbstätige: 15.000 Euro (Bundesprogramm)
  • bis zu 49 Erwerbstätige: 20.000 Euro (Landesprogramm)


Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450-Euro-Jobs in Vollzeitäquivalente:

  • Mitarbeiter bis 20 Stunden: Faktor 0,5
  • Mitarbeiter bis 30 Stunden: Faktor 0,75
  • Mitarbeiter über 30 Stunden: Faktor 1
  • Mitarbeiter auf 450-Euro-Basis: Faktor 0,3
  • Saisonarbeit für drei Monate im Jahr Vollzeit: Faktor 0,25

Wofür kann man das Geld verwenden?
Das Programm gewährt Liquiditätszuschüsse zur Bewältigung der laufenden Kosten. Darunter fallen Ausgaben für laufende Belastungen wie etwa Miet- und Pachtzahlungen für gewerbliche Immobilien, die aufgrund der Coronakrise nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können.

Ebenso eingesetzt werden können die Gelder für Zinszahlungen, Finanzierungsraten für fremdfinanzierte Maschinen, Anlagen und Einrichtungen, die aufgrund der Coronakrise nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können. Berücksichtigt werden können Kosten für maximal drei Monate. Dabei wird kein Ausgleich für Kosten gewährt, die vor dem 1. März 2020 entstanden sind.

Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?
Antragsteller müssen in dem Formular versichern, dass die existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. der Liquiditätsengpass eine Folgewirkung der Coronakrise ist.

Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:

  • Steueridentifikationsnummer (Personen) bzw. Wirtschafts-ID/Ertragsnummer (Unternehmen)
  • lesbare Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses. Wird die Kopie des Reisepasses beigefügt, braucht es ebenfalls eine aktuelle Meldebescheinigung, die nicht älter als zwei Wochen sein darf.
  • Nachweis über den Betrieb eines Gewerbes (z. B. Jahresabschluss, betriebswirtschaftliche Auswertung, Einnahme-Überschuss-Rechnung u. Ä.)
  • etwaige Bescheinigungen über bisher erhaltene de-minimis-Beihilfen

Wie genau komme ich an die Mittel?
Das Land Bremen hat bei der BAB – die Förderbank für Bremen und Bremerhaven – die zentrale Anlaufstelle eingerichtet. Bremer Unternehmen wenden sich per E-Mail an [email protected] oder alternativ an: BAB Bremer Aufbau Bank GmbH, Langenstr. 2-4, 28195 Bremen. Unternehmen aus Bremerhaven wenden sich an [email protected]. Bearbeitet werden nur vollständige Anträge inklusive Anlagen. Für Fragen ist die Taskforce über die Hotline 0421 9600-333 oder per E-Mail unter [email protected] erreichbar.

Wie lange dauert es, bis das Geld kommt?
Der Zuschuss soll schnellstmöglich im sogenannten vereinfachten Verfahren ausgezahlt werden.

Lässt sich das Programm mit anderen kombinieren?
Ja. Gewährte Zuschüsse dienen dabei als Liquiditätshilfe bis zur Klärung anderer Ansprüche. Im Falle einer Überkompensation (Entschädigungs- und Versicherungsleistungen, andere Fördermaßnahmen z. B. auf Bundesebene) müssen die erhaltenen Zuschüsse anteilig zurückgezahlt werden. So gewähren Bürgschaftsbanken für den Zeitraum vom 16. März bis 31. Dezember 2020 Kredite zur Überbrückung der Coronakrise. Die Bürgschaftsobergrenze liegt bei 2,5 Millionen Euro, für Bürgschaftsanträge bis 250.000 € erfolgt eine schnelle Genehmigung innerhalb weniger Tage. Auch hierfür ist die Bremer Bürgschaftsbank der zentrale Ansprechpartner in Bremen.

Corona in Bremen – Liquiditätskredite der Bremer Aufbaubank

An wen richten sich die Liquiditätshilfen der Bremer Aufbaubank?
Die Kredite richten sich an Soloselbstständige, Freiberufler sowie kleine Unternehmen mit Sitz in Bremen oder Bremerhaven. Für Hilfsmaßnahmen im Kontext der Coronakrise hat die Bremer Aufbaubank (BAB) zehn Millionen Euro als zusätzliches Kreditbudget bereitgestellt. Andere Fördermöglichkeiten sind allerdings vorrangig zu nutzen. Für Liquiditätsbedarfe, die von der jeweiligen Hausbank nicht finanziert werden, können sich Betroffene direkt an die BAB wenden.

Muss das Geld zurückgezahlt werden? 
Ja.

Wie viel Geld kann ich maximal bekommen, für wie lange, und wie lange ist es tilgungsfrei? 
Die BAB unterscheidet lediglich zwischen Krediten unter 50.000 Euro und darüber. Bei Krediten bis 50.000 Euro kann die Laufzeit bis zu sechs Jahren betragen, im ersten Jahr zins- und tilgungsfrei. Ab dem zweiten Jahr liegt der Zinssatz derzeit bei jährlich drei Prozent. Es ist jederzeit eine Sondertilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Bei Krediten über 50.000 Euro liegt die Laufzeit bei fünf Jahren. Im ersten Jahr ist das Darlehen tilgungsfrei oder bei zwei Jahren Laufzeit mit endfälliger Tilgung. Die Verzinsung erfolgt nach dem risikogerechten Zinssystem.

Wofür kann man das Geld verwenden? 
Das Darlehen ist eine Liquiditätshilfe, mit der die Zahlungsfähigkeit aufrechterhalten und Betriebsmittel finanziert werden sollen. Hierzu zählen beispielweise: Personalkosten, Miete, offene Rechnungen für Material und Waren.

Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?
Das Geschäftsmodell muss vor der Coronakrise wirtschaftlich tragfähig gewesen sein, und der Liquiditätsbedarf muss nach überstandener Krise vom Unternehmen erwirtschaftet werden können.

Wie genau komme ich an die Mittel?
Für Liquiditätsbedarfe unter 50.000 Euro, die von der jeweiligen Hausbank nicht finanziert werden, können Betroffene direkt bei der BAB Taskforce eine Anfrage für einen Betriebsmittelkredit stellen.  Die entsprechenden Formulare sind auf der Homepage der BAB unter bab-bremen.de verfügbar. Ausgefüllt müssen diese dann an [email protected] gesendet werden. Neben der Taskforce der BAB können sich betroffene Unternehmen in Bremerhaven an die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH wenden.

Wie lange dauert es, bis das Geld kommt? 
Dazu gibt es noch keine verlässlichen Prognosen.

Lässt sich das Programm mit anderen kombinieren? 
Das Programm lässt sich mit weiteren Fördermaßnahmen des Landes sowie des Bundes kombinieren. Im Falle einer Überkompensation müssen die erhaltenen Zuschüsse anteilig zurückgezahlt werden.

Mehr zum Thema:

Detailinfos zu den Coronahilfen von Bund und Ländern

Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes

Über den Bund erhalten Unternehmen unter anderem über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) finanzielle Unterstützung. Dem WSF stehen dabei zwei Instrumente zur Verfügung: Garantien, für die Unternehmen nichts zahlen und auch nichts zurückzahlen müssen, sowie Beteiligungen.

>> Hier gibt es die wichtigsten Infos zu den Finanzhilfen des Bundes.

KfW-Förderprogramme

Die KfW hat zwei Arten von speziellen Förderprogrammen in Form von Krediten aufgelegt: ein Sonderprogramm und ein Schnellkredit-Programm. Die wesentlichen Unterschiede liegen unter anderem im Zinssatz, in den Zugangsvoraussetzungen und darin, zu welchem Anteil der Staat haftet. Beide Programme sind nicht miteinander kombinierbar.

>> Hier gibt es die wichtigsten Infos zum KfW-Sonderprogramm.

>> Hier gibt es die wichtigsten Infos zu den KfW-Schnellkrediten.

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Übersichtsseite: So kommen Sie an die Soforthilfen und Kredite von Bund und Ländern

Welche Finanzhilfen legen Bund und Länder auf? Wie kommen Unternehmer und Selbstständige an wie viel Geld?

>> Hier gibt es die wichtigsten Infos

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