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30.03.2020

12:38

Dieser Ratgeber zeigt den Weg zu den Soforthilfen und Krediten.

Corona-Finanzhilfen

Dieser Ratgeber zeigt den Weg zu den Soforthilfen und Krediten.

Coronavirus

Die wichtigsten Infos zu den Finanzhilfen in Hamburg

Von: René Bender

Auch die Bundesländer unterstützen die Wirtschaft mit Soforthilfen und Krediten. Was Sie über die Corona-Finanzhilfen in Hamburg wissen müssen.

Corona in Hamburg – Soforthilfen

An wen richtet sich das Soforthilfsprogramm in Hamburg?
Ergänzend zu den Hilfen des Bundes legt der Hamburger Senat kurzfristig einen Hamburger Schutzschirm für Corona-geschädigte Unternehmen und Institutionen auf. Er liefert Zuschüsse für kleine und mittlere Betriebe und Freiberufler aus Hamburg, die infolge der Corona-Epidemie mittelbar bzw. unmittelbar in eine existenzbedrohende Schieflage oder in existenzgefährdende Liquiditätsengpässe geraten sind.

Muss das Geld zurückgezahlt werden?
Die Soforthilfen des Stadtstaats Hamburg müssen nicht zurückgezahlt werden.

Wie viel Geld kann ich maximal bekommen, für wie lange, und wie lange ist es tilgungsfrei?

  • Soloselbständige: 2500 Euro
  • Firmen mit weniger als zehn Mitarbeitern: 5000 Euro
  • Firmen mit 10 bis 50 Mitarbeitern: 25.000 Euro
  • Firmen mit 51 bis 250 Mitarbeitern: 30.000 Euro

Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450-Euro-Jobs in Vollzeitäquivalente:

  • Mitarbeiter bis 20 Stunden: Faktor 0,5
  • Mitarbeiter bis 30 Stunden: Faktor 0,75
  • Mitarbeiter über 30 Stunden: Faktor 1
  • Mitarbeiter auf 450-Euro-Basis: Faktor 0,3

Wofür kann man das Geld verwenden?
Das Programm gewährt Liquiditätszuschüsse zur Bewältigung der laufenden Kosten. Darunter fallen Ausgaben für laufende Belastungen wie etwa Miet- und Pachtzahlungen für gewerbliche Immobilien, die aufgrund der Coronakrise nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können. Ebenso eingesetzt werden können die Gelder für Zinszahlungen, Finanzierungsraten für fremdfinanzierte Maschinen, Anlagen und Einrichtungen, die aufgrund der Coronakrise nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können.

Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?
Antragsteller müssen in dem Formular versichern, dass die existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. der Liquiditätsengpass eine Folgewirkung der Coronakrise ist. Weiterführende Details werden noch bekanntgegeben.

Wie genau komme ich an die Mittel?
Das Programm wird über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFBHH) abgewickelt. Das Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren startet voraussichtlich ab Anfang der 14. Kalenderwoche. Derzeit gibt es noch keine Antragsformulare. Mittlerweile sind auf der Webseite ifbhh.de die Förderrichtlinien eingefügt.

Weitere Informationen zum Hamburger Soforthilfeprogramm sind auf der zentralen Internetseite www.hamburg.de des Landes hinterlegt. Für Fragen steht die Adresse [email protected] zur Verfügung.

Wie lange dauert es, bis das Geld kommt?
Da das Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren noch nicht begonnen hat, gibt es dazu noch keine konkrete Prognose. Die Gelder sollen aber so schnell wie möglich bereitgestellt werden.

Lässt sich das Programm mit anderen kombinieren?
Ja. Im Falle einer Überkompensation müssen die erhaltenen Zuschüsse anteilig zurückgezahlt werden.

Corona in Hamburg – Liquiditätskredite

An wen richten sich die Liquiditätshilfen der IFB?
Unter der Bezeichnung Hamburg-Kredit Liquidität (HKL) vergibt die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) Kredite an kleine und mittlere Unternehmen sowie an Kulturinstitutionen und Sportvereine, die infolge der Corona-Epidemie mittelbar bzw. unmittelbar in eine existenzbedrohende Schieflage oder in existenzgefährdende Liquiditätsengpässe geraten sind.

Muss das Geld zurückgezahlt werden? 
Ja. Zu den genauen Bedingungen ist noch nichts bekannt.

Wie viel Geld kann ich maximal bekommen, für wie lange, und wie lange ist es tilgungsfrei? Für kleinere bis mittlere Unternehmen stehen Darlehen bis 250.000 Euro zur Verfügung, für
Kulturinstitutionen und Sportvereine Rettungsdarlehen bis zu 150.000 Euro.

Wofür kann man das Geld verwenden? 
Das Darlehen ist eine Liquiditätshilfe, mit der die Zahlungsfähigkeit aufrechterhalten und Betriebsmittel finanziert werden sollen.

Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?
Keine.

Wie genau komme ich an die Mittel?
Das Programm wird über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFBHH) abgewickelt. Das Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren startet voraussichtlich ab Anfang der 14. Kalenderwoche. Derzeit gibt es noch keine Antragsformulare. Vor Veröffentlichung der entsprechenden Förderrichtlinien und Formulare können keine Anträge entgegengenommen werden. Die Informationen werden auf der Webseite www.ifbhh.de ständig aktualisiert.

Antragsteller sollen aussagekräftige Unterlagen bereithalten, die belegen, dass sich ihr Unternehmen zuvor nicht in Schwierigkeiten befunden hat: am besten entsprechende Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) und/oder Jahresabschlüsse, insbesondere zum 31.12.2019 sowie 2018 und 2017.

Wie lange dauert es, bis das Geld kommt?
Da das Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren noch nicht begonnen hat, gibt es dazu noch keine konkrete Prognose. Die Gelder sollen aber so schnell wie möglich bereitgestellt werden.

Lässt sich das Programm mit anderen kombinieren
Ja. Das Programm lässt sich mit weiteren Fördermaßnahmen des Landes sowie des Bundes kombinieren, beispielsweise mit einem Zuschuss. Darüber hinaus wird ein Nothilfefonds in Höhe von zwei Millionen Euro eingerichtet, mit dem auf Antrag Ausfälle ausgeglichen werden können, die durch andere Hilfsmaßnahmen nicht erfasst werden.

Mehr zum Thema:

Detailinfos zu den Coronahilfen von Bund und Ländern

Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes

Über den Bund erhalten Unternehmen unter anderem über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) finanzielle Unterstützung. Dem WSF stehen dabei zwei Instrumente zur Verfügung: Garantien, für die Unternehmen nichts zahlen und auch nichts zurückzahlen müssen, sowie Beteiligungen.

>> Hier gibt es die wichtigsten Infos zu den Finanzhilfen des Bundes.

KfW-Förderprogramme

Die KfW hat zwei Arten von speziellen Förderprogrammen in Form von Krediten aufgelegt: ein Sonderprogramm und ein Schnellkredit-Programm. Die wesentlichen Unterschiede liegen unter anderem im Zinssatz, in den Zugangsvoraussetzungen und darin, zu welchem Anteil der Staat haftet. Beide Programme sind nicht miteinander kombinierbar.

>> Hier gibt es die wichtigsten Infos zum KfW-Sonderprogramm.

>> Hier gibt es die wichtigsten Infos zu den KfW-Schnellkrediten.

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Übersichtsseite: So kommen Sie an die Soforthilfen und Kredite von Bund und Ländern

Welche Finanzhilfen legen Bund und Länder auf? Wie kommen Unternehmer und Selbstständige an wie viel Geld?

>> Hier gibt es die wichtigsten Infos

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