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30.03.2020

12:38

Dieser Ratgeber zeigt den Weg zu den Soforthilfen und Krediten.

Corona-Finanzhilfen

Dieser Ratgeber zeigt den Weg zu den Soforthilfen und Krediten.

Coronavirus

Die wichtigsten Infos zu den Finanzhilfen in Hessen

Von: Yasmin Osman

Auch die Bundesländer unterstützen die Wirtschaft mit Soforthilfen und Krediten. Was Sie über die Corona-Finanzhilfen in Hessen wissen müssen.

Corona in Hessen – Soforthilfen

An wen richtet sich das Soforthilfeprogramm in Hessen?
Hessen unterstützt mit einem Soforthilfeprogramm Kleinunternehmen mit bis zu 50 Vollzeit-Beschäftigten, Selbstständige, Freiberufler und Künstler, die aufgrund der Corona-Pandemie in Existenznot oder einen Liquiditätsengpass geraten sind.

Muss das Geld zurückgezahlt werden?
Die Corona-Soforthilfe wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss für drei Monate gewährt.

Wie viel Geld kann ich maximal bekommen, für wie lange, und wie lange ist es tilgungsfrei?
Die konkrete Summe der Soforthilfe richtet sich nach dem durch die Corona-Pandemie verursachten tatsächlichen Liquiditätsengpass oder Umsatzeinbruch. Es gelten aber folgende Obergrenzen:

  • Soloselbstständige und Firmen mit bis zu fünf Beschäftigten: maximal 10.000 Euro für drei Monate
  • bis zu zehn Beschäftigte: maximal 20.000 Euro für drei Monate
  • bis zu 50 Beschäftigte: maximal 30.000 Euro für drei Monate

Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450-Euro-Jobs in Vollzeitäquivalente:

  • Mitarbeiter bis 20 Stunden: Faktor 0,5
  • Mitarbeiter bis 30 Stunden: Faktor 0,75
  • Mitarbeiter über 30 Stunden: Faktor 1
  • Mitarbeiter auf 450-Euro-Basis: Faktor 0,3

Wofür kann man das Geld verwenden?
Die Soforthilfe kann zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und zur Überbrückung eines akuten Liquiditätsengpasses etwa für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten und Ähnliches verwendet werden. Förderfähig sind aber nur Liquiditätsengpässe oder Umsatzeinbrüche, die nach dem 11. März 2020 entstanden sind. An dem Tag erklärte die WHO die Ausbreitung des Coronavirus zur Pandemie.

Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?
Antragsteller müssen auf dem Onlineformular unter anderem ihre Steuernummer eintragen und bestimmte Steuerunterlagen hochladen sowie die wegen der Corona-Pandemie entstandene existenzbedrohliche Lage beziehungsweise den Liquiditätsengpass begründen und bestätigen. Details hat das Wirtschaftsministerium des Landes unter rp-kassel.hessen.de/corona-soforthilfe zusammengefasst. Wenn ein Unternehmen in mehreren Bundesländern aktiv ist, kann es nicht überall Soforthilfe beantragen. Der Antrag muss in dem Bundesland, in dem ein Unternehmen seinen Hauptsitz hat, gestellt werden.

Wie genau komme ich an die Mittel?
Anträge auf Soforthilfe können ab Montag, den 30. März 2020, über eine Online-Antragsplattform unter rp-kassel.hessen.de/corona-soforthilfe an das zuständige Regierungspräsidium Kassel gerichtet werden.

Wie lange dauert es, bis das Geld kommt?
Das Wirtschaftsministerium verspricht eine Bearbeitung innerhalb weniger Tage, wenn Antragsteller alle nötigen Unterlagen als Upload zur Verfügung stellen.

Lässt sich das Programm mit anderen kombinieren?
Eine Kombination mit sonstigen staatlichen Hilfen zum Ausgleich der infolge der Corona-Pandemie eingetretenen Liquiditätsengpässe oder Umsatzeinbrüche ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist aber, dass trotz der anderen Hilfen noch immer eine Notlage besteht. Außerdem darf keine Soforthilfe in einem anderen Bundesland beantragt worden sein.

Corona in Hessen – Liquiditätskredite

An wen richten sich die Nachrangdarlehen der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen?
Das Nachrangdarlehen richtet sich an Freiberufler und kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Sitz in Hessen haben. Zumindest eine Betriebsstätte muss dabei in Hessen liegen. Die Firmen müssen weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro haben. Die Bilanzsumme darf 43 Millionen Euro nicht übersteigen. Existenzgründer sind von der Förderung ausgeschlossen. Alle Informationen finden sich in einem Merkblatt der Förderbank für Hessen, der WIBank, unter wibank.de.

Muss das Geld zurückgezahlt werden?
Ja.

Wie viel Geld kann ich maximal bekommen, für wie lange, und wie lange ist es tilgungsfrei?
Die Darlehenssumme liegt zwischen 5000 und 200.000 Euro. Für Firmen des gewerblichen Straßengüterverkehrs gilt eine Obergrenze von 100.000 Euro. Die Laufzeit kann zwei Jahre oder fünf Jahre betragen. Der aktuelle Zinssatz beträgt aktuell (Stand 25.03.2020) 1,25 Prozent, allerdings kann es noch Änderungen geben, weil unterschiedliche Zinssätze für die zwei unterschiedlichen Laufzeiten noch diskutiert werden. Bankenübliche Sicherheiten sind nicht nötig.

Wofür kann man das Geld verwenden?
Das WIBank-Darlehen soll Liquiditätsengpässe überbrücken und die Finanzierungsstruktur des geförderten Unternehmens verbessern. Da das Darlehen nachrangig ist, kann das die Hausbank motivieren, dem Unternehmen zusätzliche Kredite zu vergeben. Denn im Insolvenzfall wird ein Nachrangdarlehen erst nach den normalen Krediten bedient.

Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?
Das geförderte Unternehmen darf Ende 2019 noch keinen ungedeckten Liquiditätsbedarf gehabt. Seine Ausfallwahrscheinlichkeit darf vor der Coronakrise nicht höher als 6,7 Prozent gewesen sein. Die WIBank trägt das volle Ausfallrisiko für das Nachrangdarlehen. Die Hausbank muss bei dem Unternehmen mit im Boot bleiben: Sie muss dem Unternehmen einen zusätzlichen Bankkredit geben, dessen Volumen mindestens 20 Prozent des Förderdarlehens beträgt. Die genaue Ausgestaltung und Besicherung dieses Kredits ist der Hausbank überlassen. Außerdem darf sie die bestehenden Kreditlinien des Unternehmens nicht kürzen.

Wie genau komme ich an die Mittel?
Den WIBank-Kredit muss die eigene Hausbank beantragen. Sie bleibt auch Ansprechpartner. Die erforderlichen Unterlagen und Formulare sind auf der Internetseite der WIBank zum Download im pdf-Format oder als Word-Dokument zu finden.

Wie lange dauert es, bis das Geld kommt?
Dazu gibt es keine konkreten Angaben.

Lässt sich das Programm mit anderen kombinieren?
Ja. Im Falle einer Überkompensation müssen die erhaltenen Zuschüsse anteilig zurückgezahlt werden.

Mehr zum Thema:

Detailinfos zu den Coronahilfen von Bund und Ländern

Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes

Über den Bund erhalten Unternehmen unter anderem über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) finanzielle Unterstützung. Dem WSF stehen dabei zwei Instrumente zur Verfügung: Garantien, für die Unternehmen nichts zahlen und auch nichts zurückzahlen müssen, sowie Beteiligungen.

>> Hier gibt es die wichtigsten Infos zu den Finanzhilfen des Bundes.

KfW-Förderprogramme

Die KfW hat zwei Arten von speziellen Förderprogrammen in Form von Krediten aufgelegt: ein Sonderprogramm und ein Schnellkredit-Programm. Die wesentlichen Unterschiede liegen unter anderem im Zinssatz, in den Zugangsvoraussetzungen und darin, zu welchem Anteil der Staat haftet. Beide Programme sind nicht miteinander kombinierbar.

>> Hier gibt es die wichtigsten Infos zum KfW-Sonderprogramm.

>> Hier gibt es die wichtigsten Infos zu den KfW-Schnellkrediten.

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Übersichtsseite: So kommen Sie an die Soforthilfen und Kredite von Bund und Ländern

Welche Finanzhilfen legen Bund und Länder auf? Wie kommen Unternehmer und Selbstständige an wie viel Geld?

>> Hier gibt es die wichtigsten Infos

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