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01.04.2020

13:30

Dieser Ratgeber zeigt den Weg zu den Soforthilfen und Krediten.

Corona-Finanzhilfen

Dieser Ratgeber zeigt den Weg zu den Soforthilfen und Krediten.

Coronavirus

Die wichtigsten Infos zu den Finanzhilfen in Niedersachsen

Von: René Bender

Auch die Bundesländer unterstützen die Wirtschaft mit Soforthilfen und Krediten. Was Sie über die Corona-Finanzhilfen in Niedersachsen wissen müssen.

Corona in Niedersachsen – Soforthilfen

An wen richtet sich das Soforthilfeprogramm?
Das Soforthilfeprogramm geht seit dem 31.3. über das des Bundes hinaus. Die Unternehmen, die schon zuvor seit dem 25.3. Anträge gestellt haben, erhalten die Möglichkeit, ihren Antrag auf die neuen Richtlinien umzustellen, da diese im Regelfall besser dotiert sind. Zudem erfolgt nach der neuen Richtlinie die Berechnung des Liquiditätsengpasses weniger restriktiv und die liquiden Mittel aus Eigen- oder Fremdmitteln werden nicht herangezogen.

Die Hilfen der NBank richten sich an Soloselbstständige, Freiberufler sowie gewerbliche Unternehmen bis 49 Beschäftigte, bis zehn Millionen Euro Jahresumsatz oder zehn Millionen Euro Jahresbilanzsumme und einer Betriebsstätte in Niedersachsen. Voraussetzung für Hilfen sind eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage und/oder Liquiditätsengpässe infolge der Coronakrise, weil die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um in den drei Monaten nach Antrag die Verbindlichkeiten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand zu zahlen (z.B. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten).

Die Soforthilfe wird nur einmal je Unternehmen/Antragsteller gewährt. Die Richtlinien gelten bis einschließlich zum 31. Dezember 2020.

Muss das Geld zurückgezahlt werden?
Die Soforthilfen müssen nicht zurückgezahlt werden.

Wie viel Geld kann ich maximal bekommen, für wie lange, und wie lange ist es tilgungsfrei?

  • bis zu fünf Erwerbstätige:9000 Euro (Bundesprogramm)
  • bis zu zehn Erwerbstätige: 15000 Euro (Bundesprogramm)
  • bis 30 Erwerbstätige: 20.000 Euro (Landesprogramm)
  • bis 49 Erwerbstätige: 25.000 Euro (Landesprogramm)

Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450-Euro-Jobs in Vollzeitäquivalente:

  • Mitarbeiter bis 20 Stunden: Faktor 0,5
  • Mitarbeiter bis 30 Stunden: Faktor 0,75
  • Mitarbeiter über 30 Stunden: Faktor 1
  • Mitarbeiter auf 450-Euro-Basis: Faktor 0,3
  • Auszubildende werden in der Berechnung der Mitarbeiterzahl nicht berücksichtigt.

Wofür kann man das Geld verwenden?
Das Programm gewährt Liquiditätszuschüsse zur Bewältigung der laufenden Kosten. Darunter fallen Ausgaben für laufende Belastungen wie etwa Miet- und Pachtzahlungen für gewerbliche Immobilien, die aufgrund der Coronakrise nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können. Ebenso eingesetzt werden können die Gelder für Zinszahlungen, Finanzierungsraten für fremdfinanzierte Maschinen, Anlagen und Einrichtungen, die aufgrund der Coronakrise nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können.

Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?
Dem Antrag müssen Unternehmen einen Handelsregisterauszug oder eine Gewerbeanmeldung bzw. eine Kopie des Genossenschaftsregisters beifügen. Freiberufler müssen die Bestätigung der Anmeldung der Selbstständigkeit beim Finanzamt einreichen, etwa durch Nachweis der Umsatzsteuernummer.

Wie komme ich an die Mittel?
Die Hilfen können seit dem 25. März elektronisch über das Kundenportal der NBank unter nbank.de beantragt werden. Unter www.soforthilfe.nbank.de können die notwendigen Formulare heruntergeladen werden, die Anträge sind dann mit weiteren Dokumenten per Mail [email protected] gesendet werden. Für Fragen steht die Adresse [email protected] zur Verfügung oder Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr die Rufnummer 0511 300 31-333.

Wie lange dauert es, bis das Geld kommt?
Der Zuschuss soll schnellstmöglich, nach Möglichkeit binnen weniger Tage ausgezahlt werden.

Lässt sich das Programm mit anderen kombinieren?
Ja. Ergänzend zum Landeszuschuss kann auch Soforthilfe des Bundes beantragt werden, wenn ein entsprechender Bedarf begründet werden kann.

Corona in Niedersachsen – Liquiditätskredite

An wen richten sich die Liquiditätshilfen der NBank in Niedersachsen?
Die NBank vergibt im Programm Niedersachsen Liquiditätskredit ohne Einbindung einer Hausbank direkte Darlehen an Freiberufler sowie Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und einem Jahresumsatz bis 50 Millionen Euro bzw. einer Jahresbilanzsumme von bis zu 43 Millionen Euro. Der Landeskredit steht auch Start-ups zur Verfügung, wenn diese jünger als fünf Jahre alt sind. Das gilt auch, wenn sie vor Ausbruch der Coronakrise noch keine schwarzen Zahlen geschrieben haben. Voraussetzung ist, dass sie ein tragfähiges Geschäftsmodell und eine positive Einschätzung der weiteren Unternehmensentwicklung. Insgesamt stehen seit dem 25. März rund 60 Millionen Euro an Landesmitteln zur Verfügung. Sicherheiten müssen nicht erbracht werden.

Muss das Geld zurückgezahlt werden? 
Ja.

Wie viel Geld kann ich maximal bekommen, für wie lange, und wie lange ist es tilgungsfrei? 
Ausgegeben werden Darlehen von 5000 bis maximal 50.000 Euro pro Antrag, und jedes Unternehmen kann nur einen Antrag stellen. Die Darlehenslaufzeit beträgt zehn Jahre, und in den ersten beiden Jahren ist das Darlehen zins- und tilgungsfrei. Die NBank wird rechtzeitig vor Ablauf dieses Zeitraums ein Zinsangebot für die weitere Laufzeit unterbreiten. Eine vorzeitige ganz oder teilweise außerplanmäßige Tilgung ist während der Darlehenslaufzeit ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung jederzeit möglich.

Wofür kann man das Geld verwenden? 
Das Darlehen ist eine Liquiditätshilfe, mit der die Zahlungsfähigkeit aufrechterhalten und Betriebsmittel finanziert werden sollen.

Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?
Das Unternehmen muss sich in einer existenziellen Notlage bzw. einem Liquiditätsengpass befinden und diesen plausibel und nachprüfbar nachweisen. Dafür gibt es drei Kriterien, bei denen es ausreicht, wenn eines auf den Antragsteller zutrifft:

  • In dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird, muss ein Umsatz- bzw. Honorarrückgang von mindestens 50 Prozent verglichen mit dem durchschnittlichen monatlichen Umsatz (bezogen auf den aktuellen und die zwei vorangegangenen Monate) im Vorjahr vorliegen
  • Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung wegen der Coronakrise geschlossen
  • Die vorhandenen liquiden Mittel reichen nicht aus, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus dem fortlaufenden betrieblichen Sach- und Finanzaufwand des Unternehmens zu zahlen (etwa Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten)

Für den Einsatz der vorhandenen Eigenmittel gilt, dass bei Personengesellschaften ein kalkulatorisches Schonvermögen in Höhe von 1180,00 Euro pro Monat für den Lebensunterhalt des Inhabers nicht herangezogen wird, ebenso Mittel, die für die langfristige Altersversorgung gebunden sind (z. B. Aktien, Immobilien).

Wie genau komme ich an die Mittel?
Der Niedersachsen Liquiditätskredit wird ausschließlich über das Kundenportal der NBank vergeben. Für die Darlehen werden alle banküblichen Unterlagen benötigt, z. B. der Nachweis der Legitimation (Post-Ident-Verfahren, Kopie Personalausweis, Kopie der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs bzw. Bestätigung der Anmeldung beim Finanzamt (bei Freiberuflern). Zudem braucht es eine Kopie der Jahresabschlüsse 2018 und 2019 (ggf. vorläufig) sowie eine kumulierte Betriebswirtschaftliche Auswertung 12/2019 oder Einnahme-Überschuss-Rechnungen für 2019 und Januar, Februar 2020. Eventuell können weitere Unterlagen angefordert werden. Detaillierte Bedingungen finden sich unter nbank.de, dort findet sich auch eine Produktinformation als pdf-Dokument zum Download.

Wie lange dauert es, bis das Geld kommt? 
Die NBank versucht, die eingehenden Anträge innerhalb weniger Tage zu bewilligen. Konkret hängt die genaue Bearbeitungsdauer aber auch wesentlich davon ab, wie die Anträge gestellt werden.

Lässt sich das Programm mit anderen kombinieren? 
Ja. Es können Bundeshilfen ergänzend beantragt werden, sobald erneut ein Liquiditätsengpass eingetreten ist und die Landesmittel durch das jeweilige Unternehmen aufgezehrt worden sind. Im Falle des Darlehens muss dies allerdings im Antrag ebenfalls erwähnt werden. Sofern das Bundesprogramm, das allerdings noch nicht in endgültiger Form vorliegt, dies vorsieht, wird die gewährte Landesförderung auf eine spätere Bundesförderung angerechnet.

Mehr zum Thema:

Detailinfos zu den Coronahilfen von Bund und Ländern

Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes

Über den Bund erhalten Unternehmen unter anderem über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) finanzielle Unterstützung. Dem WSF stehen dabei zwei Instrumente zur Verfügung: Garantien, für die Unternehmen nichts zahlen und auch nichts zurückzahlen müssen, sowie Beteiligungen.

>> Hier gibt es die wichtigsten Infos zu den Finanzhilfen des Bundes.

KfW-Förderprogramme

Die KfW hat zwei Arten von speziellen Förderprogrammen in Form von Krediten aufgelegt: ein Sonderprogramm und ein Schnellkredit-Programm. Die wesentlichen Unterschiede liegen unter anderem im Zinssatz, in den Zugangsvoraussetzungen und darin, zu welchem Anteil der Staat haftet. Beide Programme sind nicht miteinander kombinierbar.

>> Hier gibt es die wichtigsten Infos zum KfW-Sonderprogramm.

>> Hier gibt es die wichtigsten Infos zu den KfW-Schnellkrediten.

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Übersichtsseite: So kommen Sie an die Soforthilfen und Kredite von Bund und Ländern

Welche Finanzhilfen legen Bund und Länder auf? Wie kommen Unternehmer und Selbstständige an wie viel Geld?

>> Hier gibt es die wichtigsten Infos

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