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09.04.2020

12:51

Dieser Ratgeber zeigt den Weg zu den Soforthilfen und Krediten.

Corona-Finanzhilfen

Dieser Ratgeber zeigt den Weg zu den Soforthilfen und Krediten.

Coronavirus

Die wichtigsten Infos zu den Finanzhilfen in Nordrhein-Westfalen

Von: Anja Müller, Yasmin Osman

Auch die Bundesländer unterstützen die Wirtschaft mit Soforthilfen und Krediten. Was Sie über die Corona-Finanzhilfen in Nordrhein-Westfalen wissen müssen.

Corona in Nordrhein-Westfalen – Soforthilfen

An wen richten sich die Soforthilfen?
Die Soforthilfen des Bundes werden direkt weitergeleitet. Darüber hinaus plant die Landesregierung, das Sofortprogramm des Bundes aufzustocken und zusätzlich Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten Zuschüsse in Höhe von 25.000 Euro zu zahlen. Soforthilfen erhalten darüber hinaus auch Künstler und Freischaffende: Eine Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2000 Euro. Antragsfrist ist der 31. Mai 2020. Am 9. April hat das Land die Auszahlung von Soforthilfen für Soloselbstständige und Kleinstbetriebe bis zu zehn Mitarbeitern vorübergehend gestoppt. Grund dafür sind Hinweise auf gefälschte Webseiten, über die Daten der Antragsteller abgegriffen wurden.

Weitere Hilfen

  • Bürgschaften: Die Bürgschaftsbank NRW bürgt für bis zu 2,5 Millionen Euro pro Unternehmen. Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft.
    Das Landesbürgschaftsprogramm besichert Kredite, die 2,5 Millionen Euro überschreiten.
  • Steuerstundungen: Die Finanzverwaltung kommt von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen und nutzt ihren Ermessensspielraum zugunsten der Steuerpflichtigen weitestmöglich aus.
  • Entschädigungen für Quarantäne: Sollte wegen des Coronavirus ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden, können Betriebe eine Entschädigung für die Fortzahlung von Löhnen und Gehältern bei den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe beantragen.
  • Beteiligungskapital für Kleinunternehmen: Der „Mikromezzaninfonds Deutschland“ kann ohne Einschaltung der Hausbank und ohne Sicherheiten stille Beteiligungen eingehen (max. 75.000 Euro). Dieses Programm richtet sich an kleine Unternehmen, Gründer und Ausbildungsbetriebe.

Muss das Geld zurückgezahlt werden?
Die Soforthilfen müssen nicht zurückgezahlt werden. Sie müssen aber am Ende des Jahres in der Steuererklärung angegeben werden.

Wie viel Geld kann ich maximal bekommen, für wie lange, und wie lange ist es tilgungsfrei?

  • Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern: bis zu 9000 Euro.
  • Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern: 15.000 Euro
  • Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten: 25.000 Euro.

Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450-Euro-Jobs in Vollzeitäquivalente:

  • Mitarbeiter bis 20 Stunden: Faktor 0,5
  • Mitarbeiter bis 30 Stunden: Faktor 0,75
  • Mitarbeiter über 30 Stunden: Faktor 1
  • Mitarbeiter auf 450-Euro-Basis: Faktor 0,3

Der Unternehmer selbst ist mitzuzählen. Auszubildende werden nur mitgezählt, solange durch ihre Anrechnung nicht die Förderobergrenze von 50 Beschäftigten überschritten wird. Als Beschäftigter zählt, wer mit dem Unternehmen zum o. g. Stichtag einen laufenden Arbeitsvertrag hat/hatte.

Wofür kann ich das Geld verwenden?

Voraussetzung sind erhebliche Finanzierungsengpässe und wirtschaftliche Schwierigkeiten infolge des Coronavirus. Dies wird angenommen,

  • wenn entweder mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März durch die Coronakrise weggefallen sind
  • wenn sich für den Monat, in dem der Antrag gestellt wird, ein Umsatz- bzw. Honorarrückgang von mindestens 50 Prozent verglichen mit dem durchschnittlichen monatlichen Umsatz (bezogen auf den aktuellen und die zwei vorangegangenen Monate) im Vorjahr ergibt. Kann der Referenzmonat nicht herangezogen werden, etwa bei Gründern, gilt der Vergleich mit dem Vormonat.
  • wenn der Umsatz durch eine behördliche Auflage im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie massiv eingeschränkt wurde
  • wenn die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten des Unternehmens zu zahlen, also ein Finanzierungsengpass entsteht (beispielsweise Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten)

Welche weiteren Voraussetzungen gibt es? Wie genau komme ich an die Mittel?
Die Anträge für Soforthilfen dürfen nur digital gestellt werden. Der entsprechende Link ist ab dem 27. März freigeschaltet. Die Anträge müssen bis spätestens 31. Mai 2020 gestellt werden.
Der Antragsteller muss versichern, dass der Finanzierungsengpass nicht bereits vor dem 1. März bestanden hat. Der Antragsteller muss zusätzlich erklären, dass es sich bei dem Unternehmen zum Stichtag 31. Dezember 2019 nicht um ein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ handelte. Private Rücklagen, wie z. B. eine Lebensversicherung, müssen nicht aufgebraucht werden, um den Zuschuss zu beantragen. Künstler und Freischaffende wenden sich an die Bezirksregierungen über ein separates Antragsformular.

Wie lange dauert es, bis das Geld kommt?
So schnell wie möglich. Spätester Auszahlungszeitpunkt ist der 30.6.2020.

Lässt sich das Programm mit anderen kombinieren?
Ja, auch mit anderen öffentlichen Hilfen für von Corona betroffene Unternehmen, etwa Liquiditätskredite über die KfW oder die NRW.BANK.

Corona in Nordrhein-Westfalen – Liquiditätskredite

An wen richten sich die Liquiditätshilfen der NRW.Bank in NRW?
Mit dem „Universalkredit“ der NRW.Bank können Unternehmen in Nordrhein-Westfalen kurzfristige Liquiditätsengpässe überbrücken oder Betriebsmittel und Investitionen finanzieren. Die Hilfen richten sich an Gründer, Freiberufler und Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500 Millionen Euro. Aktualisierungen stellt die NRW.Bank regelmäßig unter www.nrwbank.de/corona zur Verfügung. Dort findet sich auch ein ständig aktualisierter Fragenkatalog. Das Service-Center ist unter 0211-91741 4800 erreichbar.

Muss das Geld zurückgezahlt werden?
Ja.

Wie viel Geld kann ich maximal bekommen, für wie lange, und wie lange ist es tilgungsfrei?
Der Universalkredit ist sehr flexibel, es gibt weder eine Unter- noch eine Obergrenze für die Kreditsumme. Auch die Laufzeiten umfassen eine weite Spanne von zwei bis 20 Jahren. Die Laufzeit-Obergrenze für Betriebsmittelkredite beträgt aber zehn Jahre. Es gibt Ratendarlehen mit ein bis zwei tilgungsfreien Jahren. Daneben bietet die Förderbank auch endfällige Darlehen, bei denen die Kreditsumme am Ende der Laufzeit, die zwischen zwei und zwölf Jahren liegt, auf einen Schlag zurückgezahlt werden kann.

Wofür kann man das Geld verwenden?
Die Mittel dienen der Finanzierung des Betriebs oder der Überbrückung von Liquiditätsengpässen.

Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?
Die Kredite werden über das Hausbankverfahren vergeben, die Hausbank muss dem Kredit nach einer Risikoprüfung zustimmen. Die Unternehmen müssen über ein grundsätzlich funktionierendes Geschäftsmodell verfügen und müssen vor Ausbruch der Coronakrise kreditwürdig gewesen sein. Stichtag für NRW ist dabei der 28. Februar. Die mit dem Universalkredit der NRW-Bank geförderte Maßnahme muss außerdem einen positiven Effekt für das Bundesland haben.

Wie genau komme ich an die Mittel?
Die Kredite können nur über eine Hausbank beantragt werden. Dort liegen auch die nötigen Unterlagen vor. Sie können aber auch auf der Homepage der NRW.Bank heruntergeladen werden, auffindbar auf dem Reiter „Formulare, Merkblätter und Service“. Einschlägig sind die Erklärung des Endkreditnehmers, die Erklärung staatliche Zuwendungen, die De-minimis-Beihilfen-Erklärung, sowie die Anlage zum Refinanzierungsantrag des NRW.Bank Universalkredits.

Bei Corona-geschädigten Unternehmen übernimmt die NRW.Bank bis zu 80 Prozent des Risikos aus dem Darlehen, um die Hausbank von Risiken zu entlasten. Alternativ können Unternehmen sich auch um Bürgschaften bemühen. Die Bürgschaftsbank NRW ist für Bürgschaften von bis zu 2,5 Millionen Euro zuständig und entscheidet darüber innerhalb von 72 Stunden. Darüber hinaus kann man sich bei PwC um noch höhere Landesbürgschaften bemühen.

Wie lange dauert es, bis das Geld kommt?
Bei Haftungsfreistellungen, die eine Summe von 250.000 Euro nicht überschreiten, erfolgt eine Kreditzusage durch die NRW.Bank in der Regel innerhalb von 72 Stunden.

Lässt sich das Programm mit anderen kombinieren?
Ja, die Hilfen sind kombinierbar. Die NRW.Bank verweist auf die Landeszuschüsse und auf die Förderkredite der KfW, die beide mit dem landeseigenen Programm kombinierbar sind. Außerdem weist sie auf Beteiligungskapital für Kleinunternehmen hin, das über den „Mikromezzaninfonds Deutschland“ beantragt werden kann. Dort gibt es – ohne den Umweg Hausbank – stille Beteiligungen ohne Sicherheiten von bis zu 75.000 Euro für Gründer und kleine Unternehmen.

Mehr zum Thema:

Detailinfos zu den Coronahilfen von Bund und Ländern

Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes

Über den Bund erhalten Unternehmen unter anderem über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) finanzielle Unterstützung. Dem WSF stehen dabei zwei Instrumente zur Verfügung: Garantien, für die Unternehmen nichts zahlen und auch nichts zurückzahlen müssen, sowie Beteiligungen.

>> Hier gibt es die wichtigsten Infos zu den Finanzhilfen des Bundes.

KfW-Förderprogramme

Die KfW hat zwei Arten von speziellen Förderprogrammen in Form von Krediten aufgelegt: ein Sonderprogramm und ein Schnellkredit-Programm. Die wesentlichen Unterschiede liegen unter anderem im Zinssatz, in den Zugangsvoraussetzungen und darin, zu welchem Anteil der Staat haftet. Beide Programme sind nicht miteinander kombinierbar.

>> Hier gibt es die wichtigsten Infos zum KfW-Sonderprogramm.

>> Hier gibt es die wichtigsten Infos zu den KfW-Schnellkrediten.

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Übersichtsseite: So kommen Sie an die Soforthilfen und Kredite von Bund und Ländern

Welche Finanzhilfen legen Bund und Länder auf? Wie kommen Unternehmer und Selbstständige an wie viel Geld?

>> Hier gibt es die wichtigsten Infos

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