Corona-Finanzhilfen
Dieser Ratgeber zeigt den Weg zu den Soforthilfen und Krediten.
Auch die Bundesländer unterstützen die Wirtschaft mit Soforthilfen und Krediten. Was Sie über die Corona-Finanzhilfen in Rheinland-Pfalz wissen müssen
In Rheinland-Pfalz gibt es bislang als Ergänzung des Bundesprogramms keine weiteren Soforthilfen, die nicht zurückgezahlt werden müssen, sondern nur rückzahlpflichtige Kredite. Die Soforthilfen des Bundes sind auf Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten begrenzt.
An wen richten sich die Liquiditätshilfen?
Über das Bundesprogramm hinaus vergibt das Land Sofortdarlehen an Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu 30 Mitarbeitern. Der Landesfonds hat ein Volumen von fast einer Milliarde Euro. Daneben stehen Programmdarlehen und Bürgschaften der Investitions- und Strukturbank (ISB) zur Verfügung. Mögliche weitere Maßnahmen werden aktuell auf der Webseite des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Die Programmdarlehen richten sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, KMU sowie Freiberufler.
Außerdem unterstützt das Land Unternehmen mit 80-prozentigen Bürgschaften. Diese werden bis zu einer Höhe von 2,5 Millionen Euro von der Bürgschaftsbank vergeben. Die ISB ist für die Übernahme von Bürgschaften von mehr als 2,5 Millionen Euro zuständig. Der erste Ansprechpartner für Unternehmen sind die Hausbanken, die die Antragstellung bei ISB und Bürgschaftsbank übernehmen.
Muss das Geld zurückgezahlt werden?
Ja.
Wie viel Geld kann ich maximal bekommen, für wie lange, und wie lange ist es tilgungsfrei?
Die Kombination der Soforthilfen des Bundes und den Sofortdarlehen des Landes Rheinland-Pfalz setzt sich wie folgt zusammen:
Die Darlehen haben eine Laufzeit von sechs Jahren und sind bis Ende des Jahres 2021 zins- und tilgungsfrei. Enthalten ist eine Haftungsfreistellung der Hausbank in Höhe von 90 Prozent der Darlehenssumme.
Wofür kann ich das Geld verwenden?
Die Programmdarlehen sollen zur Abdeckung des unmittelbaren Finanzierungsbedarfs (Betriebsmittel) herangezogen werden.
Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Höhe des Liquiditätsbedarfs ab. Ein Liquiditätsbedarf liegt dann vor, wenn die vorhandenen liquiden Mittel nicht ausreichen, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand des Unternehmens (z. B. Mieten, Personal, Leasingraten) zu zahlen. Außerdem darf dieser Liquiditätsengpass nicht mithilfe von Entschädigungsleistungen, Versicherungsleistungen, Steuerstundungen, sonstigen Eigen- oder Fremdmitteln oder sonstigen Liquiditätsmaßnahmen ausgeglichen werden können.
Es ist kein detaillierter Nachweis erforderlich. Die Unternehmer müssen glaubhaft machen, dass sie nach dem 11. März 2020 durch die Auswirkungen des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, die ihre Existenz bedrohen. Das ist insbesondere der Fall, wenn
Wie genau komme ich an die Mittel?
Anträge auf die Zuschüsse des Bundes können ab dem 30. März per Formular bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt werden. Der ausgefüllte Antrag muss als ausgefüllte und unterschriebene pdf-Datei an [email protected] gesendet werden. Das Darlehen des Landes kann zu einem späteren Zeitpunkt bei der Hausbank beantragt werden, bis spätestens Juni 2020. Weitere Informationen finden sich auf der Homepage der ISB. Bei Fragen zu den Darlehen berät der ISB telefonisch unter 06131/6172-1333 oder per E-Mail unter [email protected] Bei Fragen zu Bürgschaften berät die Bürgschaftsbank telefonisch unter 06131/62915-65 oder per E-Mail unter [email protected]
Wie lange dauert es, bis das Geld kommt?
Man bemüht sich um schnelle Auszahlung, aber durch die erwartete große Nachfrage kann das Land keine konkreten Zeiten nennen.
Lässt sich das Programm mit anderen kombinieren?
In Rheinland-Pfalz ist das Programm mit dem Bundesprogramm kombiniert.
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