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30.03.2020

12:39

Dieser Ratgeber zeigt den Weg zu den Soforthilfen und Krediten.

Corona-Finanzhilfen

Dieser Ratgeber zeigt den Weg zu den Soforthilfen und Krediten.

Coronavirus

Die wichtigsten Infos zu den Finanzhilfen in Rheinland-Pfalz

Auch die Bundesländer unterstützen die Wirtschaft mit Soforthilfen und Krediten. Was Sie über die Corona-Finanzhilfen in Rheinland-Pfalz wissen müssen

Corona in Rheinland-Pfalz – Soforthilfen

In Rheinland-Pfalz gibt es bislang als Ergänzung des Bundesprogramms keine weiteren Soforthilfen, die nicht zurückgezahlt werden müssen, sondern nur rückzahlpflichtige Kredite. Die Soforthilfen des Bundes sind auf Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten begrenzt.

Corona in Rheinland-Pfalz – Liquiditätskredite

An wen richten sich die Liquiditätshilfen?
Über das Bundesprogramm hinaus vergibt das Land Sofortdarlehen an Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu 30 Mitarbeitern. Der Landesfonds hat ein Volumen von fast einer Milliarde Euro. Daneben stehen Programmdarlehen und Bürgschaften der Investitions- und Strukturbank (ISB) zur Verfügung. Mögliche weitere Maßnahmen werden aktuell auf der Webseite des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Die Programmdarlehen richten sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, KMU sowie Freiberufler.

Außerdem unterstützt das Land Unternehmen mit 80-prozentigen Bürgschaften. Diese werden bis zu einer Höhe von 2,5 Millionen Euro von der Bürgschaftsbank vergeben. Die ISB ist für die Übernahme von Bürgschaften von mehr als 2,5 Millionen Euro zuständig. Der erste Ansprechpartner für Unternehmen sind die Hausbanken, die die Antragstellung bei ISB und Bürgschaftsbank übernehmen.

Muss das Geld zurückgezahlt werden?
Ja.

Wie viel Geld kann ich maximal bekommen, für wie lange, und wie lange ist es tilgungsfrei?
Die Kombination der Soforthilfen des Bundes und den Sofortdarlehen des Landes Rheinland-Pfalz setzt sich wie folgt zusammen:

  • Selbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten:
    9000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
    10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf
    Insgesamt beträgt die Soforthilfe 19.000 Euro.
  • Unternehmen mit sechs bis zehn Beschäftigten:
    15.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
    10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf
    Insgesamt beträgt die Soforthilfe 25.000 Euro.
  • Unternehmen mit elf bis 30 Beschäftigten:
    Bis zu 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zuzüglich einem Zuschuss über 30 Prozent der Darlehenssumme
    Insgesamt beträgt die maximale Soforthilfe 39.000 Euro.

Die Darlehen haben eine Laufzeit von sechs Jahren und sind bis Ende des Jahres 2021 zins- und tilgungsfrei. Enthalten ist eine Haftungsfreistellung der Hausbank in Höhe von 90 Prozent der Darlehenssumme.

Wofür kann ich das Geld verwenden?
Die Programmdarlehen sollen zur Abdeckung des unmittelbaren Finanzierungsbedarfs (Betriebsmittel) herangezogen werden.

Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Höhe des Liquiditätsbedarfs ab. Ein Liquiditätsbedarf liegt dann vor, wenn die vorhandenen liquiden Mittel nicht ausreichen, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand des Unternehmens (z. B. Mieten, Personal, Leasingraten) zu zahlen. Außerdem darf dieser Liquiditätsengpass nicht mithilfe von Entschädigungsleistungen, Versicherungsleistungen, Steuerstundungen, sonstigen Eigen- oder Fremdmitteln oder sonstigen Liquiditätsmaßnahmen ausgeglichen werden können.

Es ist kein detaillierter Nachweis erforderlich. Die Unternehmer müssen glaubhaft machen, dass sie nach dem 11. März 2020 durch die Auswirkungen des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, die ihre Existenz bedrohen. Das ist insbesondere der Fall, wenn

  • der Umsatz- bzw. Honorarrückgang im zurückliegenden Monat um mindestens 50 Prozent verglichen mit dem durchschnittlichen monatlichen Umsatz (bezogen auf den aktuellen und die zwei vorangegangenen Monate) im Vorjahr zurückgegangen ist (bei Gründungen im Vergleich zum Vormonat)oder
  • mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März durch die Krise weggefallen sind.

Wie genau komme ich an die Mittel?
Anträge auf die Zuschüsse des Bundes können ab dem 30. März per Formular bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt werden. Der ausgefüllte Antrag muss als ausgefüllte und unterschriebene pdf-Datei an [email protected] gesendet werden. Das Darlehen des Landes kann zu einem späteren Zeitpunkt bei der Hausbank beantragt werden, bis spätestens Juni 2020. Weitere Informationen finden sich auf der Homepage der ISB. Bei Fragen zu den Darlehen berät der ISB telefonisch unter 06131/6172-1333 oder per E-Mail unter [email protected] Bei Fragen zu Bürgschaften berät die Bürgschaftsbank telefonisch unter 06131/62915-65 oder per E-Mail unter [email protected]

Wie lange dauert es, bis das Geld kommt?
Man bemüht sich um schnelle Auszahlung, aber durch die erwartete große Nachfrage kann das Land keine konkreten Zeiten nennen.

Lässt sich das Programm mit anderen kombinieren?
In Rheinland-Pfalz ist das Programm mit dem Bundesprogramm kombiniert.

Mehr zum Thema:

Detailinfos zu den Coronahilfen von Bund und Ländern

Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes

Über den Bund erhalten Unternehmen unter anderem über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) finanzielle Unterstützung. Dem WSF stehen dabei zwei Instrumente zur Verfügung: Garantien, für die Unternehmen nichts zahlen und auch nichts zurückzahlen müssen, sowie Beteiligungen.

>> Hier gibt es die wichtigsten Infos zu den Finanzhilfen des Bundes.

KfW-Förderprogramme

Die KfW hat zwei Arten von speziellen Förderprogrammen in Form von Krediten aufgelegt: ein Sonderprogramm und ein Schnellkredit-Programm. Die wesentlichen Unterschiede liegen unter anderem im Zinssatz, in den Zugangsvoraussetzungen und darin, zu welchem Anteil der Staat haftet. Beide Programme sind nicht miteinander kombinierbar.

>> Hier gibt es die wichtigsten Infos zum KfW-Sonderprogramm.

>> Hier gibt es die wichtigsten Infos zu den KfW-Schnellkrediten.

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Übersichtsseite: So kommen Sie an die Soforthilfen und Kredite von Bund und Ländern

Welche Finanzhilfen legen Bund und Länder auf? Wie kommen Unternehmer und Selbstständige an wie viel Geld?

>> Hier gibt es die wichtigsten Infos

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