Corona-Finanzhilfen
Dieser Ratgeber zeigt den Weg zu den Soforthilfen und Krediten.
Auch die Bundesländer unterstützen die Wirtschaft mit Soforthilfen und Krediten. Was Sie über die Corona-Finanzhilfen in Schleswig-Holstein wissen müssen.
An wen richtet sich das Soforthilfeprogramm in Schleswig-Holstein?
Schleswig-Holstein hat seine Soforthilfen für Unternehmen erweitert. Das Kabinett des Landes hat am 2. April eine Aufstockung des Corona-Schutzschirms auf insgesamt 620 Millionen Euro beschlossen – der Landtag muss dem aber noch zustimmen.
Neben dem Soforthilfeprogramm des Bundes und dem Mittelstandssicherungsfonds werden 150 Millionen Euro an Landesmitteln zur Förderung von Betrieben in einer Größe zwischen zehn und 50 Mitarbeitern bereitgestellt. Für Kultur, Digitalisierung, Umweltschutz, Bildung, Sport und Soziales sind 80 Millionen Euro vorgesehen. Mit dem erweiterten Programm sollen nach Angaben der Landesregierung 98 Prozent aller Unternehmen im Land erreicht werden.
Bislang richteten sich die Zuschüsse lediglich an Soloselbständige und Kleinbetriebe mit bis zu zehn Vollzeit-Beschäftigten, um Förderlücken zu schließen und Härtefälle abzufedern. Für diese stehen 100 Millionen Euro direkte Zuschüsse zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Gewerbetreibende und Selbstständige, die als Folge der Coronakrise (auch mittelbar) in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. in einen Liquiditätsengpass geraten sind.
Betriebe mit zehn bis 50 Mitarbeitern können unter den gleichen Voraussetzungen demnächst Zuschüsse von bis zu 30.000 Euro beantragen. Theoretisch können damit bis zu 13.000 weitere Firmen antragsberechtigt sein.
Muss das Geld zurückgezahlt werden?
Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.
Wie viel Geld kann ich maximal bekommen, für wie lange, und wie lange ist es tilgungsfrei?
Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450-Euro-Jobs in Vollzeitäquivalente:
Wofür kann man das Geld verwenden?
Das Programm gewährt Liquiditätszuschüsse zur Bewältigung der laufenden Kosten und zur Fortführung des Betriebs.
Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?
Beim Zuschuss-Programm reicht schon eine eidesstattliche Versicherung aus, wonach man durch die Corona-Pandemie in Existenznot geraten ist.
Wie genau komme ich an die Mittel?
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) setzt das Programm um. Seit dem 26. März können Anträge gestellt werden. Antragsteller wenden sich direkt an die Bank unter www.ib-sh.de/corona-informationen. Die Onlineformulare befinden sich auf der Internetseite der IB.SH sowie auf der Seite der Industrie- und Handelskammer. Allerdings wird es voraussichtlich noch bis zur Woche nach Ostern dauern, bis auch für die neuen Hilfen die Antragsformulare online bereitstehen. Auf keinen Fall sollen Inhaber von Betrieben mit bis zu 50 Mitarbeitern bis dahin das Online-Formular für Betriebe bis zu 10 Mitarbeitern benutzen.
Wie lange dauert es, bis das Geld kommt?
Dies lässt sich noch nicht abschließend prognostizieren. Anvisiert ist die Bearbeitung binnen weniger Tage. Bis zum 2. April wurden 41.475 Anträge auf Zuschüsse gestellt und davon 3075 Anträge bewilligt bzw. 26,8 Millionen Euro zur Auszahlung angewiesen. Probleme bereitet den Behörden nach eigenen Angaben, dass ein erheblicher Teil der Anträge entweder unvollständig oder nicht förderfähig ist.
Lässt sich das Programm mit anderen kombinieren?
Ja, etwa mit rückzahlbaren Darlehen.
An wen richten sich die Liquiditätshilfen?
Die Förderinstitute des Landes Schleswig-Holstein (Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein, Investitionsbank Schleswig-Holstein, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein) haben ihre Angebote auf die Bedarfslagen der Unternehmen im Zuge der Coronakrise ausgerichtet. Das Angebot im Rahmen der Finanzierungsinitiative für Stabilität zielt in erster Linie auf kleine und mittlere Unternehmen ab, die ein etabliertes Geschäftsmodell haben und ausreichend Perspektiven aufweisen, jedoch aufgrund von temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Coronakrise einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen. Die betroffenen Unternehmen sollten im ersten Schritt auf ihre Hausbank zugehen und den entsprechenden Kapitalbedarf ermitteln.
Zusätzlich hat Schleswig-Holstein einen Mittelstandssicherungsfonds mit einem Volumen von zunächst 300 Millionen Euro aufgelegt, der sich an Unternehmen des Hotel-, Beherbergungs- und Gaststättengewerbes richtet, die unmittelbar durch staatliche Verordnungen im Zuge der Coronakrise in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. in einen Liquiditätsengpass geraten sind. Für Unternehmen, die weniger als drei Jahre am Markt sind und die nicht zum Kreis der berechtigten Antragsteller zählen, behält sich die Landesregierung Schleswig-Holstein vor, den Kreis der berechtigten Antragsteller des Mittelstandssicherungsfonds entsprechend auszuweiten.
Muss das Geld zurückgezahlt werden?
Ja.
Wie viel Geld kann ich maximal bekommen, für wie lange, und wie lange ist es tilgungsfrei?
Im Rahmen der Finanzierungsinitiative für Stabilität gibt es keine Untergrenze, maximal werden Kredite bis zu 750.000 Euro ausgegeben.
Mittelstandssicherungsfonds
1. Tranche mit einem Gesamtvolumen von 150 Millionen Euro
Einzelkredite zwischen 15.000 und maximal 50.000 Euro.
Laufzeit: maximal zwölf Jahre, 24 Monate tilgungsfrei, zinslos für die ersten fünf Jahre
Antragsteller: Unternehmen des Hotel-, Beherbergungs- und Gaststättengewerbes.
2. Tranche mit einem Gesamtvolumen von 150 Millionen Euro
Einzelkredite zwischen 50.000 und maximal 750.000 Euro
Laufzeit: maximal zwölf Jahre, 24 Monate tilgungsfrei, zinslos für die ersten fünf Jahre
Antragsteller: Unternehmen des Hotel-, Beherbergungs- und Gaststättengewerbes
Weitere Liquiditätshilfen und Bürgschaften
Verdopplung des Mittelstandskredites der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB-SH) von fünf Millionen Euro auf zehn Millionen Euro bei maximal 250.000 Euro pro Antragsteller
Wofür kann man das Geld verwenden?
Die Gelder dienen zur Fortführung des Betriebs.
Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?
Das Unternehmen benötigt ein etabliertes Geschäftsmodell mit ausreichend Perspektiven, keine Negativmerkmale (z. B. Zwangsvollstreckung, Mahnbescheide, keine Insolvenztatbestände etc.) und nachhaltige Kapitaldienstfähigkeit. Außerdem muss der Finanzierungsbedarf und das Geschäftsmodell des Unternehmens beschrieben werden, aktuell vorliegende Jahresabschlüsse, ggf. Selbstauskunft der Gesellschafter bei persönlicher Haftung, aktuelle Zwischenzahlen, Herleitung des Kapitalbedarfs 2020 und der letzte Kreditbeschluss der Hausbank eingereicht werden. Die Hausbanken der Unternehmen müssen sich in der Regel ebenfalls an der Finanzierung beteiligen.
Wie genau komme ich an die Mittel?
Die Unternehmen sollten im ersten Schritt auf ihre Hausbank zugehen und den entsprechenden Kapitalbedarf ermitteln. Anschließend sollen die Förderinstitute eingebunden werden. Hausbanken stellen dabei formlose Anfragen (an die Finanzierungskoordinatoren der SH-Förderinitiative). Die Maßnahmen sollen von der IB-SH abgewickelt werden. Für Fragen steht auch der Förderlotsen der IB.SH zur Verfügung unter [email protected]
Wie lange dauert es, bis das Geld kommt?
Dies lässt sich noch nicht genau prognostizieren.
Lässt sich das Programm mit anderen kombinieren?
Ja. Die Programme lassen sich mit weiteren Fördermaßnahmen des Landes sowie des Bundes kombinieren, z. B. mit einem Zuschuss.
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