Corona-Finanzhilfen
Dieser Ratgeber zeigt den Weg zu den Soforthilfen und Krediten.
Über den Bund können Unternehmen unter anderem über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) finanzielle Unterstützung erhalten.
Der WSF ist der Rettungsschirm des Bundes. Er richtet sich an größere Unternehmen, die zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:
Daneben können auch Start-ups Hilfen des Rettungsschirms in Anspruch nehmen, so sie systemrelevant sind und mindestens einen Unternehmenswert von 50 Millionen Euro vorweisen können.
Dem WSF stehen zwei Instrumente zur Verfügung, um Unternehmen zu helfen:
Garantien
Der WSF stellt sicher, dass Unternehmen weiter Schulden aufnehmen können. Er deckt deshalb das Risiko für aufgenommene Kredite ab, indem er eine Staatsgarantie dafür ausspricht, für einen möglichen Ausfall also geradesteht. Der Fonds kann Garantien von insgesamt 400 Milliarden Euro abdecken. Bei der Übernahme von Garantien müssen Unternehmen nichts zahlen und auch nichts zurückzahlen.
Beteiligungen
Der Fonds kann sich auch direkt an Unternehmen beteiligen, sie also teilverstaatlichen. Dafür kann er Schulden von bis zu 100 Milliarden Euro aufnehmen. Die Teilverstaatlichung soll aber nur vorübergehend sein. Allerspätestens nach zehn Jahren soll der Fonds erworbene Anteile verkaufen – entweder zurück an das Unternehmen, das dann Geld dafür zahlen müsste, oder an Dritte wie Investoren.
Bei den Staatsbeteiligungen gibt es grundsätzlich keine Obergrenze. Bei Beteiligungen an einzelnen Konzernen wird sich der Staat an einzelnen Unternehmen sicher mit Milliardensummen beteiligen müssen. Bei den Garantien garantiert der Rettungsschirm jene Kredite, die vom Zeitpunkt des Erlasses des Gesetzes bis zum 31. Dezember 2021 aufgenommen werden. Die Laufzeit der Garantien und der abzusichernden Verbindlichkeiten darf 60 Monate nicht übersteigen.
Das Geld soll die Liquidität und die Solvenz von Unternehmen gewährleisten.
Der Rettungsschirm wurde erst am Freitag, den 29. März 2020, vom Bundesrat beschlossen. Derzeit gibt es noch keine Homepage oder konkrete Anlaufstelle, an die sich Unternehmen wenden können. Diese soll in wenigen Tagen kommen. Federführendes Ministerium für Verhandlungen über Stabilisierungsmaßnahmen ist das Bundeswirtschaftsministerium.
Dazu gibt es keine konkreten Angaben. In der Regel dürfte dies aber in kürzester Zeit der Fall sein – gerade wenn es darum geht, größere Unternehmen vor einer Insolvenz zu bewahren ober Übernahmen durch Investoren zu verhindern, die die Gunst der Stunde nutzen und deutsche Konzerne in der Krise günstig übernehmen wollen.
Da sich der Rettungsschirm an größere Unternehmen richtet, lassen sich die meisten Programme von Bund und Ländern nicht mit den Bundeshilfen kombinieren. Es ist aber möglich, parallel Überbrückungskredite der KfW in Anspruch zu nehmen.
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