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23.09.2022

17:29

Energiekrise

Wohngeldreform: Das plant die Bundesregierung

Von: Heike Anger, Silke Kersting

Die Bundesregierung will das Wohngeld erhöhen. Das Gesetz soll ab Januar gelten. Doch die Bundesländer fordern mehr Hilfe bei der Finanzierung.

Besonders Geringverdiener sollen in der Energiekrise von der Wohngeldreform profitieren. dpa

Wohnblock in Berlin

Besonders Geringverdiener sollen in der Energiekrise von der Wohngeldreform profitieren.

Berlin Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hat den Gesetzentwurf zur Wohngeldreform auf den Weg gebracht. Künftig sollen weitaus mehr Menschen als bisher vor finanzieller Überforderung beim Wohnen geschützt werden. „Von der Verbesserung des Wohngeldes profitieren im Jahr 2023 insgesamt rund zwei Millionen Haushalte“, heißt es in dem Gesetzentwurf, der dem Handelsblatt vorliegt. „Darunter sind rund 1,42 Millionen Haushalte, die durch die Wohngeldverbesserung einen erstmaligen oder erneuten Anspruch auf Wohngeld erhalten“, heißt es weiter.

Zudem erhöht sich das Wohngeld für die bisherigen Anspruchsberechtigten durchschnittlich um rund 190 Euro pro Monat. Im Durchschnitt aller bisherigen Wohngeldhaushalte steigt das Wohngeld von rund 180 Euro pro Monat auf rund 370 Euro pro Monat.

Auf die Reform hatte sich die Bundesregierung Anfang September mit dem geplanten dritten Entlastungspaket geeinigt. Sie soll die hohen Energiekosten für die Bezieher niedriger Einkommen abfedern. Künftig sollen auch Menschen Wohngeld bekommen, die den Mindestlohn verdienen oder eine Rente in vergleichbarer Höhe haben. Zudem soll es auch einen Heizkostenzuschuss geben, der später dauerhaft ins Wohngeld integriert wird. 

Die Wohnkostenbelastung an den Einkommensgrenzen des Wohngelds sei „aktuell erheblich und betrug im Jahre 2020 trotz Wohngeld in der Spitze über 50 Prozent des verfügbaren Einkommens“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Deshalb bestehe dringender Handlungsbedarf.

Der Gesetzentwurf soll kommende Woche vom Bundeskabinett beschlossen werden. Danach schließen sich die parlamentarischen Beratungen an. Greifen soll das Gesetz dann ab Januar.

Länder fordern eine komplette Finanzierung vom Bund

Mit Blick auf die Preissteigerungen bei Strom und Gas begrüßten die Länder die Stärkung des Wohngelds. „Die Länder werden ihren Beitrag dazu leisten“, hieß es am Freitag nach zweitägigen Beratungen der Bauministerkonferenz (BMK) in Stuttgart.

Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen werde die Länder jedoch vor große Herausforderungen stellen, hieß es weiter. Angesichts der vorgesehenen massiven Ausweitung des Empfängerkreises forderten sie „wirksame Verfahrensvereinfachungen“, damit die Bürgerinnen und Bürger auch zeitnah entlastet werden könnten.

Die geplante Reform führt nach Länderangaben dauerhaft zu zusätzlichen Kosten von vier Milliarden Euro. Bislang teilen sich Bund und Länder die Kosten. Die Länder streben jedoch an, dass der Bund die Kosten komplett übernimmt. „Die vollständige Übernahme der Kosten des Wohngelds durch den Bund wäre systemkonform und ist anzustreben“, heißt in einer Erklärung der BMK.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßte die Reform und die Zahlung eines weiteren Heizkostenzuschusses. „Angesichts immer weiter steigender Wohn- und Energiekosten ist die beabsichtigte Gesetzesänderung dringend erforderlich“, hieß es. Die Ausweitung des Empfängerkreises auf rund zwei Millionen Haushalte werde einen wichtigen Beitrag zur Entlastung leisten.

Problematisch sei allerdings die Umsetzung zum 1. Januar 2023. „Der große Anstieg an Fallzahlen bedeutet einen immensen Mehraufwand für die kommunalen Wohngeldstellen.“ Fehlendes Personal in den Wohngeldstellen könne so kurzfristig nicht aufgestockt werden, auch digitale Lösungen stünden noch nicht flächendeckend zur Verfügung.

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