Das Bundeskabinett hat am Freitag die Preisbremsen für Strom und Gas beschlossen – mit Änderungen insbesondere bei der Abschöpfung von Übergewinnen. Nun haben Bundestag und Bundesrat das Wort.
Olaf Scholz (r.) und Robert Habeck
Das Bundeskabinett hat im Umlaufverfahren die Preisdeckel für Gas, Strom und Fernwärme beschlossen.
Bild: IMAGO/Bildgehege
Berlin Das Bundeskabinett hat am Freitag die geplanten Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom beschlossen. Die jetzigen Fassungen unterscheiden sich von den Gesetzentwürfen, die Anfang dieser Woche bekannt geworden waren, im Wesentlichen in zwei Punkten.
Einerseits wird die geplante Abschöpfung von Übergewinnen auf den Zeitraum vom 1. Dezember 2022 bis zum 30. Juni 2023 begrenzt, kann allerdings bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Die ursprünglich geplante rückwirkende Abschöpfung der Übergewinne entfällt jedoch. In Regierungskreisen hieß es, die entgangenen Einnahmen durch den Verzicht auf die rückwirkende Abschöpfung beliefen sich auf eine Milliarde Euro.
In ersten Entwürfen zur Gewinnabschöpfung, die im Oktober kursierten, war noch die Rede davon, die Übergewinne ab März 2022 abzuschöpfen. Später war dann als Termin der September vorgesehen.
Das hatte zu einem Aufschrei in der Energiebranche geführt. Insbesondere die Unternehmen der Erneuerbaren-Branche hatten argumentiert, die Abschöpfung werde die Investitionen in den Ausbau der erneuerbaren Energien bremsen.
Die zweite Änderung gegenüber den Gesetzentwürfen vom Wochenanfang betrifft die Frage, wie die Entlastungen durch Strom- und Gaspreisbremse von den Verbraucherinnen und Verbrauchern versteuert werden müssen. Man werde diese Frage zunächst zurückstellen und separat regeln, hieß es am Freitag in Regierungskreisen. Die Zeit dränge in dieser Frage nicht, da die Versteuerung das Veranlagungsjahr 2023 betreffe.
Mit den milliardenschweren Preisbremsen reagiert die Bundesregierung auf stark gestiegene Energiepreise. Die Preisbremsen sollen ab dem kommenden Jahr Belastungen für Haushalte und Unternehmen abfedern. Vorgesehen ist, dass Strom-, Gas- und Wärmpreise für einen Anteil des Verbrauchs begrenzt werden. In einem ersten Schritt hatten Bundestag und Bundesrat bereits eine Dezember-Einmalzahlung beschlossen, die Fernwärme- und Gaskunden zugutekommen soll.
Bei der Gaspreisbremse sollen Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen garantierten Gas-Bruttopreis von zwölf Cent pro Kilowattstunde bekommen. Für Fernwärmekunden soll der Preis bis zur 80-Prozent-Grenze 9,5 Cent betragen. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der Vertragspreis gelten. Als Entlastung beim Strompreis sollen Haushalte und kleinere Unternehmen 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunde erhalten.
Protest gegen hohe Inflation
Die Bundesregierung will Verbraucher bei Strom- und Gasrechnungen entlasten.
Bild: IMAGO/aal.photo
Die bis April 2024 befristeten Maßnahmen sollten ursprünglich ab März des kommenden Jahres greifen. Bürger und Unternehmen sollen nun aber rückwirkend auch für Januar und Februar entlastet werden. Im März sollen dafür die Entlastungsbeträge für die beiden vorherigen Monate mitangerechnet werden.
Für Industriekunden gelten gesonderte Regelungen mit anderen Cent-Beträgen und anderen Basiskontingenten, für die es eine Preisgrenze gibt.
Große Verbraucher aus der Industrie können sich indes keine Hoffnungen machen, dass die Regelungen zur Entlastung durch die Strom- und Gaspreisbremse für sie noch verbessert werden. In dieser Hinsicht gebe es „keine Veränderungen“, hieß es in Regierungskreisen. Man müsse die Vorgaben des EU-Beihilferechts einhalten.
Die Industrie beklagt, dass bei den geplanten Preisbremsen aus beihilferechtlichen Gründen Obergrenzen eingezogen werden mussten, die aus ihrer Sicht nicht annähernd ausreichen. So gibt es für die Hilfen eine Obergrenze von 150 Millionen Euro je Einzelfall. Dieser Betrag bezieht sich auf die Hilfen bei Gas, Wärme und Strom. Im konkreten Einzelfall kann es sein, dass ein Unternehmen allein schon mit den Hilfen für den Gasbezug die Obergrenze erreicht und beim Strombezug leer ausgeht.
Unverändert beschlossen wurde der Solidaritätsbeitrag, den Öl- und Gaskonzerne leisten sollen.
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