PremiumBei den Hilfen gegen die hohen Gas- und Strompreise geht es nun Schlag auf Schlag. Höchste Zeit für einen Überblick über Zeitpläne, Ansprüche und Entlastungen.
Entlastung für Strom- und Gaskosten
Eine Einmalzahlung für die hohen Gaskosten soll den Gaskunden auf ihrer Dezember-Rechnung gutgeschrieben werden.
Bild: IMAGO/Laci Perenyi
Berlin Gas- und Strompreisbremse werden immer konkreter. Das Bundeskabinett hat erste Teile der Entlastungs-Maßnahmen bereits beschlossen. In den kommenden Wochen soll der Rest folgen, sodass im Dezember die ersten Gelder fließen können. „Private Verbraucher und Unternehmen leiden zunehmend unter diesen hohen Preisen und brauchen dringend eine Entlastung“, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne).
Wer wovon wie viel bekommen kann, ist jedoch nicht so leicht ersichtlich. Es gibt Unterschiede zwischen Gas- und Stromkunden, zwischen kleineren und größeren Verbrauchern, zwischen Sofortzuschlägen und den eigentlichen Preisbremsen.
Das hier sind die Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Weil es beim Gas mit der eigentlichen Preisbremse nicht so schnell klappt, will die Bundesregierung die kritische Situation überbrücken. Verbraucher sollen im Dezember keinen Abschlag an ihren Gasversorger zahlen müssen. Wer doch etwas zahlt, bekommt das mit seinem Abschlag im Januar verrechnet.
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