Handelsblatt App
Jetzt 4 Wochen für 1 € Alle Inhalte in einer App
Anzeigen Öffnen
MenüZurück
Wird geladen.

17.09.2019

09:09

EU-Urheberrecht

Streit um „Artikel 17“: Bundesregierung findet keine Alternativen zu Uploadfiltern

Von: Heike Anger

Die Bundesregierung hat mit der Umsetzung des neuen EU-Urheberrechts begonnen. Doch wie sie ihr Versprechen halten will, die Uploadfilter zu vermeiden, ist noch unklar.

Bundesregierung findet keine Alternativen zu Uploadfiltern dpa

Protest gegen das EU-Urheberrecht

Noch hat die Bundesregierung keinen Plan, wie sie eine Regelung ohne Uploadfilter hinbekommen kann.

Berlin Ein halbes Jahr ist es nun her, dass die Gegner eines neuen EU-Urheberrechts auf die Straße gingen, um gegen Uploadfilter und für ein freies Internet zu demonstrieren. Am Ende gab Deutschland eine Erklärung ab, nach der Uploadfilter „nach Möglichkeit zu verhindern“ seien. Dann war die Brüsseler Reform beschlossene Sache.

Doch wie das Versprechen zum umstrittenen „Artikel 17“ eingelöst werden soll, ist nach wie vor völlig unklar. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor, die dem Handelsblatt vorliegt.

Dort heißt es, das zuständige Bundesjustizministerium habe „mit der Erarbeitung eines Entwurfs für ein Gesetz“ zur Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht begonnen. Aber: „Die Frage, welchen Vorschlag die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag zur Umsetzung des Artikels 17 (…) unterbreiten wird, ist noch nicht entschieden.“

Mit der Reform sollte das Urheberrecht an das moderne Internet-Zeitalter angepasst werden. Allerdings soll künftig die Regelung gelten, dass Plattformen wie Youtube bereits beim Hochladen überprüfen müssen, ob in Inhalten urheberrechtlich geschütztes Material steckt. Experten gehen davon aus, dass dies nur über automatisierte Filter geschehen kann. Kritiker fürchten darum, dass mehr Material als nötig im Filter „hängen bleibt“, was die Meinungsfreiheit im Internet einschränken würde.

In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich CDU, CSU und SPD noch ausdrücklich gegen Uploadfilter ausgesprochen. Schon bei den Verhandlungen in Brüssel hatte die damalige Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) allerdings keine besonders gute Figur gemacht. Ihre Nachfolgerin Christine Lambrecht (SPD) muss nun die schwierige Umsetzung in nationales Recht hinbekommen.

Ratlose Experten im Bundesjustizministerium

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP beteuert die Bundesregierung, „etwaige bestehende Umsetzungsspielräume“ zu prüfen, „um einerseits Urheberrechte im Internet zu schützen und andererseits die Meinungs- und Informationsfreiheit zu wahren“. Ziel der Bundesregierung sei es hierbei nach wie vor, das Instrument „Uploadfilter“ so weit wie möglich überflüssig zu machen.

Zudem wird versichert: „Die Referate des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz werden mit einer dem jeweiligen Arbeitsanfall angemessenen Personalstärke ausgestattet.“

Doch offenbar sind die Experten des Bundesjustizministeriums ziemlich ratlos. Zumindest verschickte Lambrechts Ressort kürzlich ein Schreiben an Experten, mit der Aufforderung, doch bitte „konkrete Regelungstexte“ für die Umsetzung in das deutsche Recht einzureichen.

In der Antwort der Bundesregierung auf die FDP-Anfrage heißt es dazu nun, das Ministerium werde „die abgegebenen Stellungnahmen veröffentlichen, auswerten und die Ergebnisse dieser Prüfung in die Überlegungen auch bei der Umsetzung von Artikel 17“ einbeziehen.

Die Umsetzung der deutschen Protokollerklärung ist auch deswegen heikel, weil eine nationale Lösung den Prinzipien eines europäischen digitalen Binnenmarktes widersprechen würde. Entweder müsste der Verzicht von Uploadfiltern also europaweit gelten – was sich derzeit nicht andeutet, weil es in anderen EU-Mitgliedstaaten wesentlich weniger Vorbehalte gegen diese Technologie gibt. Oder die Regelungen für Deutschland müssen europarechtskonform sein – eine Herausforderung bei der schwierigen Materie.

Dialog mit Interessengruppen

Die Bundesregierung verweist in diesem Punkt lediglich auf „Umsetzungsworkshops“ der EU-Kommission mit Vertretern der Mitgliedstaaten. Mit der Richtlinie hatte sich die Kommission verpflichtet, einen Dialog mit allen betroffenen Interessengruppen zu führen, um „Leitlinien“ zur Anwendung des Artikels 17 zu entwickeln.

Die CDU hatte zur Hochzeit der Proteste Lizenzmodelle vorgeschlagen, mit denen Plattformen die Urheber an Einnahmen beteiligen. Das Motto: „Bezahlen statt Blocken“. Demnach würden original Musikstücke, Filme oder Audiobooks mit einem „digitalen Fingerabdruck“ versehen. Jedes Werk, so versicherte die CDU, könnte dann zweifelsfrei identifiziert und dem Urheber zugeordnet werden. Die Plattform müsste dann für urheberrechtlich geschützte Werke, die eine solche Kennzeichnung haben, Lizenzen erwerben. Im Übrigen solle eine gesetzlich verpflichtend ausgestaltete Pauschallizenz gelten. Durch die pauschale Vereinbarung würde für die Plattformen die individuelle Überprüfungspflicht auf Urheberrechtsverletzungen vor denm Upload entfallen – auch damit auch die Notwendigkeit diese zu filtern. Doch ob solche Modelle mit der EU-Urheberrechtsrichtlinie überhaupt vereinbar sind, ist unklar.

Die Opposition sieht das Vorgehen der Bundesregierung zur Urheberrechtsreform kritisch: In den vergangenen Monaten sei immer wieder das Argument zu hören gewesen, Artikel 17 zwinge die Plattformen nicht ausdrücklich zum Filtern. Es sei jedoch fraglich, ob sich das, was in der Theorie möglich erscheine, praktisch umsetzen lasse.

„Die Regierung muss endlich zugeben, dass sie uns Uploadfilter eingebrockt hat“, sagte FDP-Rechtspolitiker Roman Müller-Böhm dem Handelsblatt. Das sei ein „Erdbeben“ für die Meinungsfreiheit im Internet.

Das Gesetzgebungsvorhaben muss bis zum Ende der Umsetzungsfrist am 7. Juni 2021 abgeschlossen sein. „Das ist keine lange Frist“, hieß es im Bundesjustizministerium.

Direkt vom Startbildschirm zu Handelsblatt.com

Auf tippen, dann auf „Zum Home-Bildschirm“ hinzufügen.

Auf tippen, dann „Zum Startbildschirm“ hinzufügen.

×