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20.04.2019

13:25

Gesundheitspolitik

Wie das E-Rezept den Markt für Apotheken verändert

Von: Gregor Waschinski

Im kommenden Jahr soll das digitale Rezept eingeführt werden. Die Prophezeiung: Die Zahl der Vor-Ort-Apotheken könnte dadurch stark zurückgehen.

Im nächsten Jahr soll man mit einer App Rezepte für die Apotheke aufrufen können. Westend61/Getty Images

Digitalisierung in der Apotheke

Im nächsten Jahr soll man mit einer App Rezepte für die Apotheke aufrufen können.

Berlin Mit der Einführung des elektronischen Rezepts will Jens Spahn die Digitalisierung des Gesundheitssystems weiter vorantreiben. Bislang müssen Ärzte in Deutschland Arzneimittelverordnungen auf Papier ausstellen. Der Gesundheitsminister schafft in seinem „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ die Grundlagen dafür, dass Patienten die Verschreibungen für ihre Medikamente künftig per Smartphone einlösen können.

Spätestens 2020 soll das E-Rezept kommen, so der Plan des CDU-Politikers. Laut einer dem Handelsblatt vorliegenden Studie, könnte die Neuregelung Versandapotheken stärken, während die Zahl der Vor-Ort-Apotheken zurückgehen dürfte.

Die Regeln für das Digitalrezept sollen nach dem Wunsch Spahns die Krankenkassen und Ärzte festlegen. Dafür bekommt die Selbstverwaltung sieben Monate Zeit, nachdem das Arzneimittelgesetz in Kraft getreten ist. Das geschieht voraussichtlich im Sommer, derzeit wird das Gesetz im Bundestag behandelt.

Die elektronische Übermittlung von Rezepten an Apotheken soll aber keine Pflicht werden. In einer Antwort auf eine Grünen-Anfrage stellt das Gesundheitsministerium klar: „Eine vollständige Abschaffung des Papierrezepts ist derzeit nicht geplant.“

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) begrüßt die Pläne von Spahn. „Das E-Rezept ist eine Chance für Ärzte, Apotheken, Patienten und Krankenkassen, mit weniger Bürokratie die gleiche Leistung schneller zu bekommen“, sagte der stellvertretende Verbandsvorsitzende Johann-Magnus von Stackelberg dem Handelsblatt. In seiner Stellungnahme zum Arzneimittelgesetz bittet die GKV aber um mehr Zeit für die Umsetzung, die Frist von sieben Monaten sei zu kurz.

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Während es in gut einem Dutzend europäischen Ländern bereits möglich ist, Rezepte digital einzulösen, existieren in der Bundesrepublik nur Modellprojekte. Die meisten Verbraucher haben von dem Thema bislang nichts gehört. In einer repräsentativen Umfrage der Unternehmensberatung Dr. Kaske gaben 70 Prozent an, das Digitalrezept noch nicht zu kennen.

Rund 60 Prozent der Befragten sprachen sich dagegen aus, dass das klassische Papierrezept komplett verschwindet. Grundsätzlich sei das Interesse am E-Rezept aber da: Etwa die Hälfte der Verbraucher könne sich vorstellen ein elektronisches Rezept online einzulösen.

Versandapotheken profitieren

Die Studienautoren gehen davon aus, dass vor allem Versandapotheken von der Einführung des Digitalrezepts profitieren werden. Denn eine Hürde, Medikamente im Internet zu bestellen und nach Hause liefern zu lassen, würde fallen.

Der Analyse zufolge könnte die Zahl der stationären Apotheken in Deutschland dagegen bis 2030 auf knapp 12.000 fallen. Laut Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) gab es Ende 2018 noch 19 423 Apotheken. Die Zahl ist seit Jahren rückläufig und liegt mittlerweile auf dem tiefsten Stand seit Mitte der 80er-Jahre.

Die ABDA sieht die flächendeckende Versorgung in Gefahr und fordert von Spahn, die Onlinekonkurrenz einzudämmen. Den Gefallen, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten wie im Koalitionsvertrag vorgesehen zu verbieten, tat der Minister den Apotheken nicht.

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Allerdings legte er diesen Monat einen Gesetzentwurf vor, der die umstrittenen Rabatte von Onlineapotheken aus dem EU-Ausland verbieten würde. Damit riskiert er einen Konflikt mit der EU-Kommission: Der Europäische Gerichtshof hatte EU-Versendern im Herbst 2016 Bonuszahlungen an ihre deutschen Kunden ausdrücklich erlaubt, um Nachteile beim Marktzugang in der Bundesrepublik auszugleichen.

Spahn will sich vor Gegenwind aus Brüssel schützen, indem er das Bonusverbot im Sozialrecht verankert. Bei der Ausgestaltung ihrer Sozialsysteme gesteht die Kommission den Mitgliedstaaten mehr Handlungsfreiheit zu. Doch Daniel Kendziur, Experte für Wettbewerbsrecht bei der Wirtschaftskanzlei Simmons & Simmons, ist skeptisch. „Das wird so nicht funktionieren“, sagt Kendziur.

Zwar gebe es im Sozialrecht eine weitgehende Autonomie der Staaten. „Das heißt aber nicht, dass im Sozialrecht die Grundfreiheiten nicht gelten.“ Die Zweifel werden in der Bundesregierung geteilt. Nach Handelsblatt-Informationen hat das Justizministerium europarechtliche Bedenken geltend gemacht.

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