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31.01.2023

13:11

Grundsteuererklärung

Bayern verlängert Frist bis Ende April

Die Regierung des Freistaats geht ihren eigenen Weg und gibt Grundstückseigentümern drei Monate mehr Zeit. Bundesweit fehlen noch knapp 30 Prozent der Erklärungen.

Der Freistaat verlängert die Frist für die Grundsteuererklärung im Alleingang. dpa

Albert Füracker (l.) mit Bayerns Ministerpräsident Markus Söder

Der Freistaat verlängert die Frist für die Grundsteuererklärung im Alleingang.

München, Berlin Bayern verlängert im Alleingang die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung. Grundstückseigentümer sollen drei Monate länger Zeit bekommen, also bis Ende April, wie Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München sagte.

Man wolle damit noch einmal Entlastung geben, insbesondere für die steuerberatenden Berufe. Man wolle niemanden ärgern, sondern das gesamte Steuerverfahren ordnungsgemäß durchführen.

Bayern reagiert damit auf die bis zuletzt schleppende Abgabe der Erklärungen. Zuletzt fehlten in Bayern noch die Daten von knapp einem Drittel aller Grundstückseigentümer – wobei die Quoten bundesweit überall recht ähnlich sind.

Bis einschließlich Montag wurden bayernweit mehr als 4,3 Millionen Grundsteuererklärungen abgegeben. Dies entspricht rund 68 Prozent der insgesamt abzugebenden Erklärungen, wie das Finanzministerium am Dienstag mitgeteilt hatte.

Ursprünglich war die Abgabefrist für die neuen Grundsteuererklärungen auf Ende Oktober 2022 terminiert gewesen. Diese Frist war dann aber deutschlandweit bis einschließlich 31. Januar verlängert worden. Eine weitere bundesweite Verlängerung der Frist gab es bis zuletzt nicht. Und auch die bayerische Entscheidung kommt nun sehr überraschend.

Neue Grundsteuer-Berechnung am 2025

Füracker hatte kurz vor Auslaufen der bisherigen Frist lediglich betont, dass nicht unmittelbar Sanktionen drohten, wenn jemand seine Grundsteuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben hat. „Es hat jetzt niemand zu befürchten, dass da morgen eine Strafe kommt. Auch nicht die nächsten Tage oder Wochen“, hatte Füracker am Dienstagmorgen im Bayerischen Rundfunk gesagt.

Ab 2025 soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. dpa

Grundstück

Ab 2025 soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten.

Ab 2025 soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen jetzt fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.

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