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03.09.2021

15:05

Infektionsschutzgesetz

Arbeitgeberpräsident verärgert über den Kompromiss zur Impfstatus-Abfrage

Von: Jürgen Klöckner, Frank Specht

Union und SPD wollen die Abfrage des Impfstatus in Kitas, Schulen und Seniorenheimen erlauben. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger geht das nicht weit genug.

Besonders betroffen waren Betreuer und Erzieher von Kindern. dpa

Corona-Pandemie

Besonders betroffen waren Betreuer und Erzieher von Kindern.

Berlin Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hat mit Enttäuschung und Verärgerung auf den von Union und SPD erzielten Kompromiss zur Impfstatus-Abfrage bei Beschäftigten reagiert. „Manche Kompromisse sind notwendig, manche wirken und wiederum andere wirken wie Budenzauber im Wahlkampf“, sagte Dulger.

Der jetzt erzielte Kompromiss gehöre zu Letzterem. Es sei erstaunlich, dass aufgrund der Blockade eines Koalitionspartners dem betrieblichen Gesundheitsschutz Steine in den Weg gelegt würden.

Die Regierungsfraktionen hatten sich zuvor darauf geeinigt, dass Arbeitgeber in Schulen, Kitas und Senioreneinrichtungen für die Dauer einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite künftig den Impfstatus ihrer Beschäftigten abfragen können. Das sieht der Entwurf für eine Formulierungshilfe zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor, der dem Handelsblatt vorliegt. Bisher gilt dies nur in Krankenhäusern.

Eine generelle Möglichkeit zur Impfstatusabfrage, wie sie die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) gefordert hatte, wird es also nicht geben. In Schulen, Kitas und Senioreneinrichtungen kann der Impfstatus damit künftig etwa ausschlaggebend für eine Neueinstellung sein. Auch können Ungeimpfte für Tätigkeiten eingesetzt werden, bei denen das Risiko, Pflegebedürftige oder Kinder anzustecken, gering ist.

Der sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Peter Weiß (CDU), erklärte, gegenseitige Rücksichtnahme „ist und bleibt das Gebot der Stunde in der Pandemie – gerade wenn man auf die wieder deutlich steigenden Infektionszahlen schaut“. Dies gelte besonders für Einrichtungen, in denen besonders vulnerable Personengruppen betreut werden oder untergebracht sind.

„Für einen weitergehenden Schritt ist im Moment keine Mehrheit im Parlament da“, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Deutschlandfunk. In Großraumbüros wäre aus seiner Sicht eine Impfstatus-Abfrage auch sinnvoll gewesen, um den Schutz von Mitarbeitern in der Corona-Pandemie besser zu organisieren. Die SPD warte auf Zustimmung der Gewerkschaften, sagte Spahn. „Ich finde, wir sollten Pandemie-Politik nicht von Einzelinteressen abhängig machen.“

Ein weiterreichender Kompromiss sei nicht möglich gewesen, erklärt Gesundheitsminister Spahn

Ähnlich äußerte sich Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU): „Dies ist ein erster wichtiger Schritt. Ich bin aber überzeugt, dass weitere Schritte notwendig und erforderlich sind.“ BDA-Präsident Dulger erklärte, dass Spahn und Altmaier „zu den Stimmen der pragmatischen Vernunft“ gehörten. „Wer von den Betrieben zu Recht vollen Einsatz beim Gesundheitsschutz der Beschäftigten verlangt, der darf beim Auskunftsrecht nicht kneifen.“

Im Infektionsschutzgesetz wird die Verpflichtung zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises in den Katalog besonderer Corona-Schutzmaßnahmen aufgenommen. In einer früheren Version der Formulierungshilfe von Union und SPD hatte es noch geheißen, dass diese Verpflichtung „insbesondere als Voraussetzung zum Zugang zu Betrieben, Einrichtungen oder Angeboten mit Publikumsverkehr“ gelten solle.

Dieser Nachsatz wurde in der Kompromissfassung wieder gestrichen. Auch nach der Änderung des Infektionsschutzgesetzes könne ein Arbeitgeber nicht einfach auf der 3G-Regel bestehen – also nur geimpften, genesenen oder getesteten Beschäftigten den Zugang zum Betrieb erlauben, sagt der Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn, Gregor Thüsing. „Das sieht das neue Recht nicht vor, sondern allein die Möglichkeit der Behörde, dies anzuordnen“, sagt Thüsing.

Der Bundestag wird sich voraussichtlich am kommenden Dienstag mit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschäftigen. Kernpunkt der Reform ist die Abkehr von der Sieben-Tage-Inzidenz, also der Anzahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen, als dem wesentlichen Indikator für die Verhängung von Corona-Schutzmaßnahmen. Stattdessen soll nun die Hospitalisierungsrate entscheidend sein.

Am Mittwoch hatte das Bundeskabinett bereits eine Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Sie sieht vor, dass Arbeitgeber bei Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes Geimpfte und Genesene berücksichtigen dürfen, etwa wenn es um die Belegung von Großraumbüros geht.

Gewerkschaften sind in der Frage der Impfstatusabfrage gespalten

Allerdings haben sie keinen Anspruch, den Impfstatus zu erfahren. Das Arbeitsrecht gebe diese Möglichkeit nicht her, hatte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) argumentiert. Außerdem müsse man die Sache auch „zu Ende denken“ – etwa welche Konsequenzen es habe, wenn ein Arbeitgeber erfahre, dass ein Arbeitnehmer sich nicht hat impfen lassen.

Bei den Gewerkschaften ist das Meinungsbild gespalten. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel hatte eine generelle Impfstatusabfrage als „No-Go“ bezeichnet. Gesundheitsdaten gehörten zu den sensibelsten Daten und verdienten besonderen Schutz.

Für Verdi-Chef Frank Werneke geht auch der jetzt gefundene Kompromiss noch zu weit: Mit dem Kompromiss seien zwar „die schlimmsten Überwachungsfantasien“ der Minister Spahn und Altmaier und der Arbeitgeberverbände abgewendet worden. „Die vorgesehenen Pläne für Beschäftigten in Kitas, Schulen und anderen sozialen Berufen stellen jedoch einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar“, betonte Werneke. Verdi fordere deshalb, den Gesetzentwurf entsprechend zu ändern.

Dagegen hatte IG-BCE-Chef Michael Vassiliadis schon am Mittwochabend vor Journalisten in Berlin gesagt, dass er sich eine befristete Abfragemöglichkeit durchaus vorstellen könne. Es sei schwer zu erklären, warum bei jedem Kurzbesuch im Café der Impfnachweis nötig sei, aber nicht am Arbeitsplatz. Mehr Transparenz über den Impfstatus in der Belegschaft diene auch der Sicherheit der Beschäftigten.

Eine klare Absage erteilte Vassiliadis aber einer 2G-Regelung. Ein Zugang zum Betrieb nur noch für Geimpfte und Genesene sei mit seiner Gewerkschaft nicht zu machen, betonte er. Laut ihrer Formulierungshilfe wollen die Regierungsfraktionen an der 3G-Regel festhalten, auch Getestete sollen Zugang zum Betrieb erhalten.

Die Arbeitsschutzverordnung sieht vor, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten weiterhin zweimal wöchentlich einen kostenlosen Corona-Test anbieten müssen, auch wenn die kostenlosen Bürgertests ab dem 11. Oktober eingestellt werden. Dies hatte zu heftigen Protesten von Arbeitgeberverbänden geführt.

Arbeitsrechtler Thüsing hielte es für konsequent, wenn Beschäftigte jetzt verpflichtet würden, ein Testangebot auch anzunehmen. Einige Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, das eine Testpflicht für Urlaubsrückkehrer vorsieht, seien da mutig vorangegangen. „Dieser Mut ist überall nötig“, betont Thüsing. Die Testpflicht sei das mildere Mittel zur Pandemiebekämpfung gegenüber der Pflicht zum Homeoffice oder zur Impfung.

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