Landtagswahl NRW
ILLUSTRATION - Ein Kreuz, fotografiert am 27.04.2017 in Köln (Nordrhein-Westfalen) auf einem Wahlzettel. Am 14. Mai sind in NRW Landtagswahlen. Foto: Oliver Berg/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
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Am 15. Mai 2022 wird in NRW ein neuer Landtag gewählt. Jeder Wähler hat auf seinem Wahlzettel eine Erststimme und eine Zweitstimme. Worin unterscheiden sie sich?
Düsseldorf Jeder Wahlberechtigte kann bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen seine Stimme abgeben. Dabei hat er mit der Erst- und der Zweitstimme sogar zwei Stimmen, die jedoch über unterschiedliche Bereiche bei der Wahl entscheiden.
Welche Funktionen haben Erststimme und Zweitstimme, was genau ist der Unterschied, und müssen beide Stimmen abgegeben werden, damit der Stimmzettel bei der Wahl in NRW gültig ist? Ein aktueller Überblick.
Am 15. Mai wählt Nordrhein-Westfalen einen neuen Landtag. Wie schon bei vergangenen Wahlen hilft ein Tool bei politischer Orientierungslosigkeit: der Wahl-O-Mat.
Mit der Erststimme wird der Abgeordnete im Wahlkreis des Wahlberechtigten bestimmt. Von diesen Wahlkreisen gibt es in Nordrhein-Westfalen insgesamt 128. Die Kandidaten der Parteien treten gegeneinander an und werben für die Erststimme der Wähler in ihrem jeweiligen Wahlkreis. Die Reihenfolge, in der die Kandidaten auf der Liste für die Erststimme aufgeführt sind, richtet sich nach dem Ergebnis der Partei bei der vergangenen Landtagswahl in NRW. Diese war im Jahr 2017.
Der Kandidat, der die meisten Erststimmen in seinem Wahlkreis sammelt, erhält ein Direktmandat und zieht als Abgeordneter in den Landtag in Düsseldorf. Das Prinzip der Erststimme soll sicherstellen, dass aus jeder Region Nordrhein-Westfalens ein Abgeordneter im Landtag sitzt und somit jede Region mit ihren spezifischen politischen Forderungen im Parlament des Bundeslandes vertreten ist.
Mit der Erststimme können Wähler also auf regionaler Ebene ihre Stimme abgeben und so politischen Einfluss über den Abgeordneten mit Direktmandat im Landtag nehmen.
Die Erststimme stellt bei der Stimmabgabe allerdings die weniger relevante Stimme dar. Denn wesentlich wichtiger ist die Zweitstimme. Mit der Zweitstimme auf dem Wahlzettel zur Landtagswahl wählen die Wahlberechtigten eine der 29 Parteien, die an der Wahl in NRW teilnehmen. Sie entscheidet also über die Mehrheitsverhältnisse im Landtag Düsseldorf und die Sitzverteilung der mindestens 181 Sitze.
Die Sitze im Landtag werden mit den Direktkandidaten besetzt, die über die Erststimmen ins Landesparlament einziehen. Hinzu kommen Kandidaten, die von den Parteien auf Landeslisten aufgestellt wurden.
Durch die Zweitstimme lässt sich nicht einer der Kandidaten direkt wählen – die Zweitstimme wird also beispielsweise nicht für den CDU-Kandidaten Hendrik Wüst oder den SPD-Kandidaten Thomas Kutschaty abgegeben, sondern für die Landesliste der jeweiligen Partei. Auf dieser Landesliste sind die Kandidaten aufgelistet, die eine Partei in das Parlament nach Düsseldorf schicken möchte.
Dabei ist die Reihenfolge der Kandidaten auf den Landeslisten entscheidend. Die Parteien entsenden ihre Kandidaten im Verhältnis zu ihren gewonnenen Zweitstimmen in den Landtag. Wer also auf der Landesliste oben steht, kommt eher zum Zug.
Bei der Sitzverteilung durch die Zweitstimme gilt dann: Als Erstes werden die entsprechenden Plätze im Landtag an die Direktkandidaten einer Partei vergeben – also die Erststimmen. Erst dann folgen die Kandidaten von den Landeslisten – also die Parteien, die die Zweitstimme erhalten haben. Nach dieser Systematik können die Parteien bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen mehr Direktmandate gewinnen, als ihnen nach Zweitstimmenanteil Sitze im Landtag NRW zustehen. Wenn das der Fall ist, wird der Landtag in Nordrhein-Westfalen vergrößert.
Die Zweitstimmen zählen allerdings nur dann, wenn die jeweilige Partei mindestens fünf Prozent aller Zweitstimmen erhält. Sollte dies nicht der Fall sein, verfallen die Zweitstimmen, und die betroffene Partei ist im kommenden Landtag nicht vertreten.
>>Lesen Sie dazu: Alle wichtigen Nachrichten zur Landtagswahl in NRW in unserem Newsblog und den Koalitionsrechner mit allen Umfragen und Prognosen
Durch das Prinzip der Erst- und Zweitstimme soll Folgendes sichergestellt werden: Die Erststimme garantiert, dass Kandidaten aus allen Wahlkreisen – und somit aus allen Regionen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen - im Landtag vertreten sind. Die Zweitstimme hingegen bestimmt die Machtverhältnisse zwischen den zur Wahl antretenden Parteien. Durch die Anzahl gewonnener Sitze im Landtag Düsseldorf werden Koalitionen möglich oder ausgeschlossen.
Nein. Die Wähler müssen nicht zwingend Erst- und Zweitstimme abgeben, damit ihr Stimmzettel zur Landtagswahl 2022 in NRW gültig ist. Lediglich die nicht abgegebene Stimme wird als ungültig gewertet.
Ja. Sie können Ihre Erst- und Zweitstimme derselben Partei geben. Es ist jedoch genauso möglich, die zwei Stimmen aufzuteilen und an zwei verschiedene Parteien zu geben.
Die Stimmabgabe bei der Landtagswahl ist dann ungültig, wenn sich auf dem Wahlzettel mehr als eine Markierung je Spalte befindet – beispielsweise zwei Kreuze je Spalte. Anstelle eines Kreuzes können aber auch Punkte, Häkchen oder sonstige Kennzeichnungen erfolgen. Diese dürfen allerdings weder mehrdeutig – zum Beispiel Fragezeichen – noch verfassungsfeindlich sein.
Die Stimmabgabe ist auch dann ungültig, wenn der Stimmzettel keine oder keine zweifelsfrei erkennbare Kennzeichnung enthält oder wenn außer dem Kreuz Bemerkungen geschrieben werden. Bei einem Wahlzettel mit lediglich einer Stimmabgabe ist nur die fehlende Stimme ungültig.
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