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12.02.2021

13:30

Menschenrechte

Wirtschaft erleichtert über entschärftes Lieferkettengesetz

Von: Till Hoppe, Moritz Koch, Frank Specht

Die Bundesregierung will, dass Unternehmen ab 2023 auch bei Zulieferern auf die Menschenrechte achten. Wirtschaftsvertreter fürchten mehr Bürokratie – und loben dennoch den Kompromiss.

Menschenrechtsaktivisten werfen China vor, Mitglieder der Volksgruppe der Uiguren zu Zwangsarbeit zu verpflichten. imago images/snapshot

Demonstration gegen die Unterdrückung der Uiguren in der chinesischen Provinz Xinjiang in Berlin

Menschenrechtsaktivisten werfen China vor, Mitglieder der Volksgruppe der Uiguren zu Zwangsarbeit zu verpflichten.

Berlin Die Wirtschaft hat erleichtert auf die Entschärfung des geplanten Lieferkettengesetzes reagiert. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger begrüßte, dass der in der Bundesregierung gefundene Kompromiss keine neuen Klagemöglichkeiten gegen Unternehmen vorsehe. BDI-Präsident Siegfried Russwurm lobte, mit dem Verzicht auf eine zivilrechtliche Haftung vermeide die Regierung „einen Konstruktionsfehler“.

Zuvor hatten sich Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) nach monatelangem Streit auf ein Lieferkettengesetz zum Schutz der Menschenrechte verständigt. Das Gesetz soll noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden, aber erst Anfang 2023 in Kraft treten. Man wolle die Unternehmen in der Corona-Pandemie nicht zusätzlich belasten, sagte Altmaier.

Wie das Handelsblatt zuerst berichtet hatte, fallen die Haftungsregeln nach dem Kompromiss weniger scharf aus als ursprünglich geplant. Auch soll das Gesetz zunächst nur für etwa 600 deutsche Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern gelten. Erst in einer zweiten Stufe – ab 2024 – soll es dann auch in kleineren Unternehmen mit mindestens 1000 Beschäftigten greifen, von denen es knapp 2900 gibt.

Heil und Müller wollten Unternehmen ursprünglich für Menschenrechtsverstöße entlang ihrer Lieferkette auch zivilrechtlich haften lassen. Dieser Plan wurde fallen gelassen. Stattdessen drohen Unternehmen, die ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommen, jetzt Bußgelder.

Über die genaue Höhe werde noch mit dem Bundesjustizministerium verhandelt, sagte Heil. Dabei könnten bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes in Rede stehen, analog zum Gesetz zur Unternehmensintegrität.

NGOs und Gewerkschaften sollen bei Klagen helfen

Klagemöglichkeiten aus dem Ausland werden nicht erweitert, aber durch die Einbindung von Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) gestärkt (sogenannte Prozessstandschaft). Betroffene, die sich in zentralen Menschenrechten verletzt sähen, hätten nach internationalem Privatrecht schon heute die Möglichkeit, vor deutschen Gerichten zu klagen, erläuterte Heil. Oft hätten sie aber „nicht die Power“, dies auch durchzusetzen. Deshalb sollen sich Betroffene, wenn sie zustimmen, auch von deutschen NGOs oder Gewerkschaften vor Gericht vertreten lassen können.

Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, ein Lieferkettengesetz auf den Weg zu bringen, falls die Wirtschaft ihrer freiwilligen Selbstverpflichtung zur Gewährleistung der Menschenrechte nicht ausreichend nachkomme. Eine Überprüfung hatte ergeben, dass nur ein kleiner Teil der Unternehmen diese „Sorgfaltspflichten“ erfüllt.

Mit dem Gesetz werden sie nun verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass auch ihre Lieferanten die Menschenrechte einhalten, also beispielsweise keine Kinder für sich arbeiten lassen oder keine Zwangsarbeit stattfindet. Laut der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) müssen weltweit 152 Millionen Kinder arbeiten, 25 Millionen Menschen sind von Zwangsarbeit betroffen.

Es reiche künftig nicht mehr aus, nur „die eigenen Werkstore in den Blick zu nehmen“, sagte Heil, der sich gemeinsam mit Müller für ein Gesetz starkgemacht hatte. Der Vorsitzende der Gewerkschaft Verdi, Frank Werneke, sprach von einem Durchbruch.

Kriterium der Unternehmensgröße lange umstritten

Minister Altmaier und die großen Wirtschaftsverbände hatten sich gegen weitergehende Verpflichtungen gewehrt und gewarnt, ein Alleingang benachteilige deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb.

Der Streit darüber beschäftigte mehrere Koalitionsrunden, zeitweise auch mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Vizekanzler Olaf Scholz (SPD). Man habe hart gerungen und sich nichts geschenkt, „aber es hat sich auch gelohnt“, sagte Altmaier. „Ich wollte ein Gesetz, das die Menschenrechte voranbringt und möglichst Bürokratie vermeidet.“

Entwicklungsminister Müller sagte, die allermeisten Unternehmen erfüllten die notwendigen Standards schon heute, aber eben nicht alle. Als vorbildlich lobten die Minister beispielsweise den Schokoladenproduzenten Ritter Sport oder den Landmaschinenhersteller Claas.

Umstritten war bis zuletzt, ab welcher Unternehmensgröße das Gesetz greifen soll. Heil und Müller schwebte ein Schwellenwert von 500 Mitarbeitern vor.

Zwist gab es auch bei der Frage, ob Unternehmen für das Verhalten all ihrer Zulieferer haftbar gemacht werden können. Industrieverbände hatten argumentiert, Firmen könnten bei teils Tausenden Zulieferern unmöglich die gesamte Kette überwachen.

Für mittelbare Zulieferer gilt abgestufte Verantwortung

Nach der Einigung innerhalb der Regierung sollen Unternehmen nun gewährleisten, dass es im eigenen Geschäftsbereich und bei ihren unmittelbaren Zulieferern zu keinen Menschenrechtsverstößen kommt. Mit einem Risikobericht müssen sie nachweisen, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen.

Der Schokoladenhersteller Ritter Sport gilt als Vorzeige-Produzent mit Blick auf die Lieferketten. action press

Schokolade von Ritter Sport

Der Schokoladenhersteller Ritter Sport gilt als Vorzeige-Produzent mit Blick auf die Lieferketten.

Für weitere mittelbare Zulieferer in der Kette bis hinunter zum Rohstofflieferanten gilt nur eine abgestufte Verantwortung. Eine Risikoanalyse ist hier nur dann erforderlich, wenn Beschwerden von Mitarbeitern eines mittelbaren Zulieferers – also beispielsweise eines Minenarbeiters aus dem Kongo – das deutsche Unternehmen erreichen.

Arbeitgeberpräsident Dulger kritisierte, die neuen Sorgfaltspflichten stellten „erhebliche Belastungen für die betroffenen Unternehmen dar“. Auch sei davon auszugehen, dass die Pflichten auf kleine und mittelständische Zulieferer weitergegeben würden und damit weit über den Geltungsbereich des Gesetzes neue bürokratische Lasten entstünden.

Wirtschaftsvertreter kritisierten zudem, die Bundesregierung presche mit dem Gesetz vor. „Mit einem deutschen Alleingang konterkarieren wir die große Chance der europäischen Lösung“, sagte Wolfgang Große Entrup, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Chemischen Industrie.

Auf europäischer Ebene wird bereits an einem Lieferkettengesetz gearbeitet. Die EU-Kommission will im Frühsommer ihr Konzept vorstellen, das EU-Parlament schon in den nächsten Wochen über eine eigene Initiative abstimmen.

Bisher gehen die Pläne in Brüssel deutlich über das hinaus, was in Berlin nun beschlossen werden soll. So erwägt die Kommission, die Lieferkettenregulierung um ein Instrument für Importverbote zu ergänzen. Dieses würde es der EU erlauben, Produkte vom europäischen Binnenmarkt auszuschließen, die unter schweren Menschenrechtsverstößen hergestellt worden sind. Die USA verfügen schon über ein vergleichbares Gesetz.

Für die deutsche Wirtschaft könnten solche Importverbote weitreichende Folgen haben – gerade mit Blick auf China. So gibt es glaubwürdige Berichte über systematische Zwangsarbeit in der Uiguren-Provinz Xinjiang, in der der überwiegende Teil der chinesischen Baumwolle produziert wird. Die Sorge um das Chinageschäft spielte schon bei den Verhandlungen über das deutsche Lieferkettengesetz eine entscheidende Rolle.

Bundesamt für Ausfuhrkontrolle ist für Kontrolle zuständig

Allerdings ist noch unklar, wie die EU-Regeln im Einzelnen aussehen werden. In Deutschland soll künftig das dem Wirtschaftsministerium nachgeordnete Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) kontrollieren, ob die Unternehmen ihren Sorgfaltspflichten nachkommen.

Verhängte Buß- und Zwangsgelder sollen in einen Fonds zur Stärkung menschenrechtlicher Sorgfalt in der globalen Wirtschaft fließen. Unternehmen, gegen die ein Bußgeld verhängt wird, können bis zu drei Jahre lang von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden.

Die überwältigende Mehrheit der Menschen in Deutschland wisse, „dass unser Wohlstand nicht zu halten sein wird, wenn er auf Kosten von Anstand gegenüber anderen erzielt wird“, sagte SPD-Chef Norbert Walter-Borjans dem Handelsblatt. „Menschenrechtsverletzungen, Umweltzerstörung, Konflikte, Flucht und Vertreibung sind die Folgen, die uns über kurz oder lang erreichen.“

Jetzt sei es an der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, das „C“ im Namen ernst zu nehmen und der Verabschiedung des Gesetzes keine Steine mehr in den Weg zu legen, sagte Walter-Borjans. Obwohl man lieber schon Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten einbezogen hätte, sei „ein echter Durchbruch“ gelungen.

Das Lieferkettengesetz sei ein „Meilenstein für den Menschenrechtsschutz“, betonte Frank Schwabe, menschenrechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. Der zuständige SPD-Berichterstatter Bernd Rützel sagte, man schaffe jetzt „das stärkste Lieferkettengesetz in Europa“.

Dagegen forderte der CDU-Wirtschaftsrat, das Gesetz im Bundestag noch zu stoppen: „Mitten in der Coronakrise arbeitet die SPD stur ihre linksideologischen Themen ab, während zahlreiche Unternehmer Existenzängste haben.“

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