Mindestlohn in Deutschland 2023
Wie hoch ist der Mindestlohn in Deutschland 2023? So hat sich der Mindestlohn hierzulande seit 2015 entwickelt.
Bild: dpa
In Deutschland gilt seit einigen Jahren ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn. Wir haben die wichtigsten Fakten für Sie zusammengefasst.
Düsseldorf Seit 2015 existiert in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn. Wie hoch ist er aktuell? Welche Branchenmindestlöhne gelten – und was ist zu tun, sollte der Arbeitgeber den Mindestlohn nicht zahlen? Ein Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Mindestlohn in Deutschland.
Nach dem Mindestlohngesetz gilt der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn in Deutschland seit dem 1. Januar 2015.
Seit dem 1. Oktober 2022 gilt der aktuelle gesetzliche Mindestlohn von 12,00 Euro brutto pro Stunde in Deutschland. Für das Jahr 2023 ist weder vonseiten des Bundeskabinetts noch von der Mindestlohnkommission eine Anpassung vorgesehen. Letztere soll bis zum 30. Juni 2023 über die nächste Erhöhung beraten, die voraussichtlich frühestens 2024 in Kraft tritt. Angesichts der hohen Inflation forderten Sozialverbände bereits eine Erhöhung von 12 auf 14 Euro und mehr.
Gesetzlich geregelt ist, dass der Mindestlohn ein Brutto-Stundenlohn ist und dieser vom Erfolg entkoppelt ist. Ein Rechenbeispiel: Einem Single in NRW mit der Steuerklasse I bleiben bei einer fünf Tage-Woche mit 40 Stunden auf Mindestlohnbasis im Monat etwa 1.375 Euro netto.
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Sogenannte Branchenmindestlöhne gelten für alle Betriebe einer Branche. Dabei ist es unerheblich, ob die Firmen tarifgebunden sind. Im Zuge der Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern werden sie ausgehandelt und gelten für die folgenden Branchen:
Branche | Mindestlohn pro Stunde | Gültig seit |
Abfallwirtschaft | 12,00 Euro | 1. Oktober 2022 |
Berufliche Aus- und Weiterbildung | 17,87 Euro | 1. Januar 2023 |
Bauhauptgewerbe | 12,85 Euro (Lohngruppe 1) | 1. Januar 2021 |
Dachdeckerhandwerk | 13,30 Euro (ungelernt) 14,80 Euro (Geselle) | 1. Januar 2023 |
Elektrohandwerk | 13,40 Euro | 1. Januar 2023 |
Gebäudereinigung | 13,00 Euro | 1. Oktober 2022 |
Geld- und Wertdienste | 12,96 Euro – 15,83 Euro | 1. Januar 2022 |
Gerüstbauerhandwerk | 12,85 Euro | 1. Oktober 2022 |
Pflegebranche | 13,70 Euro (ungelernt) 14,60 Euro (mind. einjährige Ausbildung) 17,10 Euro (Pflegefachkräfte) | 1. September 2022 |
Schornsteinfegerhandwerk | 13,80 Euro | 1. Januar 2021 |
Steinmetz- und Steinhauerhandwerk | 13,35 Euro | 1. August 2022 |
Leiharbeit/Zeitarbeit | 12,43 Euro | 1. Oktober 2022 |
Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund
Grundsätzlich gilt, dass in keiner Branche in Deutschland unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns gezahlt werden darf. Dennoch zeigt eine DIW-Studie, dass trotz der gesetzlichen Verbindlichkeit oftmals Arbeitnehmer weniger erhalten. Das entsteht etwa durch unbezahlte oder nicht erfasste Überstunden.
Es gibt durchaus Ausnahmen im Mindestlohngesetz. Auf wen die folgenden Kriterien zutreffen, kann geringer entlohnt werden:
Zahlt der Arbeitgeber zu wenig Gehalt (unter Mindestlohn), können ihn Arbeitnehmer drei Jahre rückwirkend verklagen.
Dafür sollte man sich zuvor aber bei einem Anwalt, einer Gewerkschaft oder dem Betriebsrat beraten lassen. Außerdem kann der Arbeitgeber auch anonym bei der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ gemeldet werden. Die Homepage des Zolls bietet eine Suchmaschine, in der die zuständige Dienststelle zu finden ist. Wichtig: Zuständig ist die Behörde, die in der Nähe des jeweiligen Arbeitsplatzes liegt - nicht in der Nähe des Arbeitnehmers.
Außerdem bietet der Bund eine Informationshotline zum Thema Mindestlohn an. Bei Fragen helfen die Mitarbeiter unter der Telefonnummer 030-60280028 montags bis donnerstags zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr. Hier erfolgt jedoch keine Rechtsberatung, die Mitarbeiter erklären aber umfassend das Gesetz.
Grundsätzlich gilt: Besteht kein Anspruch auf einen Branchenmindestlohn, ist immer zumindest der allgemeine Mindestlohn zu zahlen. Der Zoll bietet eine Übersicht der Arbeitsbedingungen nach Tarifverträgen.
Bis auf die oben genannten Ausnahmen hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf einen Mindestlohn. Geregelt wird das vom Mindestlohngesetz (MiLoG), das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und dem Arbeitnehmerrecht. Verstößt ein Arbeitgeber dagegen, können die Geldbußen 200 bis 500.000 Euro betragen. Es kommt hier auf die Häufigkeit, den Vorsatz und die Zusammenarbeit mit den Behörden, die sogenannte Mitwirkungspflicht, an.
Bei Geldbußen von mehr als 200 Euro erfolgt zusätzlich ein Eintrag im Gewerbezentralregister. Ab einer Geldstrafe von 2500 Euro können Unternehmen zeitweise vom Wettbewerb um öffentliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsaufträge ausgeschlossen werden. Außerdem muss der Arbeitgeber gemäß Sozialgesetzbuch IV §28 bei einer Nachforderung des vorenthaltenden Mindestlohns sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil der Kosten für die Sozialversicherung zahlen.
Jahr | Gesetzlicher Mindestlohn (brutto) | Steigerung in Cent |
2015/2016 | 8,50 Euro pro Stunde | + 8,50 Euro pro Stunde |
2017/2018 | 8,84 Euro pro Stunde | + 34 Cent pro Stunde |
2019 | 9,19 Euro pro Stunde | + 35 Cent pro Stunde |
2020 | 9,35 Euro pro Stunde | + 16 Cent pro Stunde |
01.01.2021 | 9,50 Euro pro Stunde | + 15 Cent pro Stunde |
01.07.2021 | 9,60 Euro pro Stunde | + 10 Cent pro Stunde |
01.01.2022 | 9,82 Euro pro Stunde | + 22 Cent pro Stunde |
01.07.2022 | 10,45 Euro pro Stunde | + 63 Cent pro Stunde |
01.10.2022 | 12,00 Euro pro Stunde | + 1,55 Euro pro Stunde |
Quelle: DIW
Erstveröffentlichung: 5. März 2020, 15:07 Uhr
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