PremiumEnergiekrise, Flüchtlingshilfe: Der Bund sagt den Ländern weitere finanzielle Unterstützung zu. Das „Deutschlandticket“ für den Nahverkehr soll künftig 49 Euro kosten.
Ministerpräsidentenkonferenz
Bundeskanzler Olaf Scholz (2.v.l., SPD), Stephan Weil (l, SPD), Ministerpräsident von Niedersachsen, und Hendrik Wüst (2.v.r., CDU), Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, geben nach der Ministerpräsidentenkonferenz eine Pressekonferenz.
Bild: dpa
Berlin Bund und Länder haben sich geeinigt, wie sie Verbraucher und Unternehmen angesichts hoher Energiepreise und Inflation entlasten wollen. „Wir haken uns unter, und wir lösen die Probleme unseres Landes gemeinsam“, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) nach einem Treffen mit den Ministerpräsidenten am Mittwochabend.
In den vergangenen zwei Wochen hatten alle Parteien intensiv verhandelt und auch das vergangene Wochenende sowie die beiden Feiertage Anfang der Woche genutzt, um zu klären, wie sie die geplanten Entlastungen finanzieren wollen. Entsprechend schnell einigten sich Bund und Länder dann am Mittwochabend. „Heute war es ein gutes Treffen“, sagte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, der niedersächsische Regierungschef Stephan Weil (SPD).
Der Kanzler und die Ministerpräsidenten einigten sich, dass die Länder einen Teil der Entlastungsmaßnahmen mitfinanzieren, im Gegenzug aber auch mehr Geld vom Bund für den Nahverkehr und die Unterbringung von Flüchtlingen bekommen. Auch die Kosten für die geplante Reform des Wohngelds wollen sie sich teilen.
Anfang September noch hatte die Ampelkoalition für reichlich Konfliktstoff gesorgt, als sie ein 65 Milliarden Euro schweres Entlastungspaket vorlegte, von dem die Länder ungefragt fast die Hälfte schultern sollten. Die Länder hatten daraufhin Entlastungen an anderer Stelle gefordert.
Diese soll es nun geben. Dazu gehören etwa Hilfen für mittelständische Unternehmen wie auch für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Der Bund ist nun bereit, aus dem „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ bis zu zwölf Milliarden Euro bereitzustellen, davon allein acht Milliarden für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.
Noch keine Einigung erzielte die Bund-Länder-Runde bei den Härtefallregelungen für kleine und mittlere Unternehmen, die besonders stark unter hohen Energiekosten leiden. „Wir sind uns einig, dass es eine Härtefallregelung geben muss“, sagte der Vizevorsitzende der Konferenz, der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU). Es fehle aber noch eine Vereinbarung, wer die Kosten trage.
Grundsätzlich geht der Bund im Rahmen seines 200 Milliarden Euro umfassenden Hilfspakets für Energiepreisbremsen auf Forderungen der Länder ein. Diese hatten eine „Winterlücke“ beklagt, da die geplante Gaspreisbremse erst ab März 2023 gelten soll – und damit erst nach den heizintensivsten Monaten. Nun heißt es im Beschluss: „Eine Rückwirkung zum 1. Februar 2023 wird angestrebt.“ Im Dezember übernimmt der Bund die Abschlagszahlungen aller Gas- und Fernwärmekunden. Offen ist allein, wie die Hilfen für Januar aussehen sollen. Wüst und Weil appellierten an den Bund, dass es keine Lücke geben solle.
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Auch hatten die Länder gefordert, Haushalte und Unternehmen zu entlasten, die Erdöl nutzen. Wüst sprach von einer „Gerechtigkeitslücke“. Hier bietet der Bund nun eine Regelung im Rahmen eines Härtefallfonds an. Die unionsregierten Bundesländer forderten, die Umsatzsteuer zu senken.
Mit der Summe aus dem Härtefallfonds sind die Länder grundsätzlich zufrieden, bei den Flüchtlingskosten hätten sie sich nach Angaben der Ministerpräsidenten aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen mehr vorstellen können. Hier rechnen die Länder für dieses und nächstes Jahr mit fast 16 Milliarden Euro, da bereits mehr Flüchtlinge als im Krisenjahr 2015 angekommen sind – und nicht nur aus der Ukraine.
Der Bund hatte im Frühjahr zwei Milliarden Euro bereitgestellt und will sich nun mit weiteren 1,5 Milliarden Euro beteiligen. 2023 sollen es 2,75 Milliarden Euro sein. Zumindest „über die weitere Entwicklung“ wollen Bund und Länder Ostern 2023 reden. Der Bund habe anerkannt, dass er sich an den Flüchtlingskosten dauerhaft beteiligen müsse, hieß es zufrieden auf Länderseite.
Einig sind sich die föderalen Lager auch in der Frage, ein Nachfolgemodell für das sommerliche Rabattticket im Nahverkehr aufzulegen. So soll es ein „digitales, deutschlandweit gültiges Deutschlandticket“ ab 2023 geben. Da die neuerliche Rabattaktion über ein 49-Euro-Ticket tiefe Löcher in die Kassen der Verkehrsunternehmen reißen wird, überweist der Bund den Ländern 1,5 Milliarden Euro, die einen Betrag in gleicher Höhe noch einmal zuschießen sollen. „Es ist ein Einstiegspreis. Der Preis wird steigen“, sagte Wüst.
Wichtiger ist den Ländern indes, dass der Bund nach langem Zögern auch bereit ist, eine Milliarde Euro mehr im Jahr für den Nahverkehr bereitzustellen. Die Regionalisierungsmittel, mit denen die Länder Bus- und Bahnlinien bestellen, liegen künftig bei rund elf Milliarden Euro.
Auch sollen sie jährlich um drei statt wie bisher um 1,8 Prozent steigen und so die Inflation abfedern. Die Länder indes hatten mindestens 1,5 Milliarden Euro extra gefordert und dies auch schon 2022. Sie fürchten, dass die Verkehrsunternehmen ansonsten Verkehrsangebote einstellen müssen.
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Gar kein Entgegenkommen hat der Bund bei der geplanten Wohngeldreform gezeigt. Mit ihr will der Bund den Mietzuschuss für Bedürftige erhöhen und den Kreis der Berechtigten von 640.000 Haushalten auf zwei Millionen ausweiten. Die Kosten von vier Milliarden Euro sollen die Länder zur Hälfte tragen, was diese bisher abgelehnt haben. Der Bund setzte sich durch. Auch in Zukunft sollen Bund und Länder sich die Kosten teilen.
Erstpublikation: 02.11.22, 13:17 Uhr (aktualisiert am 02.11.22, 19:44 Uhr).
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