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12.06.2022

10:59

Ostdeutschland

Ost-Länder geben für DDR-Zusatzrenten 2,5 Milliarden Euro aus

Einzelne Berufsgruppen erhielten in der DDR Zusatz- oder Sonderrenten. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident fordert mehr Beteiligung des Bundes dabei.

Der Ministerpräsident sieht den Bund in der Verantwortung, die Zusatz- oder Sonderrenten der DDR zu einem größeren Teil zu übernehmen. dpa

Reiner Haseloff

Der Ministerpräsident sieht den Bund in der Verantwortung, die Zusatz- oder Sonderrenten der DDR zu einem größeren Teil zu übernehmen.

Magdeburg Die ostdeutschen Länder haben für die Zusatz- und Sonderrenten der DDR im vergangenen Jahr rund 2,5 Milliarden Euro aufgebracht. Diese Zahlen nannte das Finanzministerium in Sachsen-Anhalt auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Allein in diesem Bundesland fielen 396 Millionen Euro an.

Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) forderte den Bund auf, die Länder zu entlasten. „Rentenrecht ist Bundesrecht.“ Die Ostländer dürften nicht länger „überproportional belastet werden, um Konstruktionsfehler im Einigungsvertrag zu korrigieren“.

Zu DDR-Zeiten gab es 27 Zusatzversorgungssysteme für einzelne Berufsgruppen, zum Beispiel aus dem Gesundheitswesen. Sonderrenten gab es unter anderem für Angehörige der Deutschen Volkspolizei. Insgesamt profitieren heute mehrere Hunderttausend Menschen in Deutschland von den Zahlungen. Die Leistungen wurden mit der Wiedervereinigung in die Gesetzliche Rentenversicherung überführt.

Die Kosten bei der Zusatzversorgung übernahmen zunächst zu 60 Prozent die ostdeutschen Länder und zu 40 Prozent der Bund. Anfang 2021 erhöhte der Bund seinen Anteil auf 50 Prozent. Dadurch ist die Gesamtbelastung der Ost-Länder 2021 im Vergleich zu den Vorjahren etwas gesunken. Während 2020 noch rund 2,9 Milliarden Euro fällig wurden, waren es 2021 rund 400 Millionen Euro weniger.

Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP im Bund hat das Thema im Blick, der Koalitionsvertrag bleibt in puncto weitere Entlastungen jedoch vage. Konkreter sind dagegen die Pläne für einen Härtefallfonds, mit dem Gerechtigkeitslücken aus der Überführung von DDR-Renten ins Rentensystem geschlossen werden sollen.

Davon könnten in der DDR Geschiedene, pflegende Angehörige oder mithelfende Familienangehörige in Handwerksbetrieben profitieren. Diskutiert wird eine solche Einmalzahlung auch für jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion und Spätaussiedler. Bund und Länder führen dazu aktuell noch Gespräche.

Von

dpa

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