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22.12.2020

08:34

Recht und Steuern

Ausblick auf das Steuerjahr 2021: Hier wird es für Verbraucher teurer

Von: Axel Schrinner

Trotz einiger Entlastungen fordert der Staat mehr Geld von Bürgern und Wirtschaft. Energie, also etwa Benzin, Gas und Heizöl, wird sich für die Verbraucher spürbar verteuern.

Wie üblich wird zum Jahresbeginn der Einkommensteuertarif leicht nach rechts verschoben, um die „heimlichen Steuererhöhungen“ infolge steigender Preise auszugleichen. The Image Bank/Getty Images

Gebündelte 100-Euro-Scheine

Wie üblich wird zum Jahresbeginn der Einkommensteuertarif leicht nach rechts verschoben, um die „heimlichen Steuererhöhungen“ infolge steigender Preise auszugleichen.

Berlin Das kommende Jahr wird teuer für Bürger und Wirtschaft. Laut Vorhersage des Arbeitskreises Steuerschätzungen verlangt der Fiskus im Jahr 2021 rund 776 Milliarden Euro und damit 38 Milliarden Euro mehr Steuern, als im zu Ende gehenden Jahr. Rein rechnerisch muss also jeder Bürger zusätzlich 460 Euro für den Fiskus erwirtschaften.

Echte Steuererhöhungen sind zwar nicht vorgesehen. Doch laufen viele im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erlassene Sonderregeln in 2021 schrittweise aus. So steigt zum Jahresbeginn die Umsatzsteuer wieder auf Normalniveau, der Regelsatz erhöht sich also von 16 auf 19 Prozent und der reduzierte Satz steigt wieder von fünf aus sieben Prozent.

Außerdem werden Speisen in Restaurants zur Jahresmitte wieder mit dem vollen, anstatt mit dem reduzierten Satz belastet. Ferner entfallen Erleichterungen bei Stundungsanträgen und der Herabsetzung von Vorauszahlungen sowie der Erlass von Säumniszuschlägen.

Die kräftigste Steuererhöhung 2021 ist nach Auffassung des Fiskus gar keine – und bleibt deshalb bei der Steuerschätzung außen vor. CO2-Emissionen bekommen ab Neujahr einen Preis, wodurch sich Energie, also etwa Benzin, Gas und Heizöl für die Verbraucher spürbar verteuert.

Der Bund verbucht diese faktische CO2-Steuer jedoch als „Einnahmen aus der Veräußerung beweglicher Sachen“, nämlich der Verschmutzungszertifikate. Um Pendler von diesen Mehrkosten etwas zu entlasten, steigt die Pendlerpauschale ab Januar ab dem 21. Kilometer von 30 auf 35 Cent.

Geringverdiener erhalten eine „Mobilitätsprämie“, die dafür sorgt, dass auch jene Geringverdiener profitieren, die keine Einkommensteuer zahlen und daher durch die Pendlerpauschale nicht entlastet werden. Und wer nicht zur Arbeit pendelt, der soll pro Tag im Homeoffice fünf Euro Werbungskosten geltend machen können.

Steuerrechtsänderungen haben es in sich

Ansonsten, so erwarten es zumindest die Steuerschätzer, wird ein kräftiger Aufschwung im Jahr 2021 die Wirtschaftsleistung um 200 Milliarden Euro erhöhen, was angesichts einer Steuerquote von 22 Prozent für sich genommen zu Steuermehreinnahmen von 44 Milliarden Euro führen würde – wären da nicht die Steuerrechtsänderungen; denn die haben es 2021 durchaus in sich.

So wird der Solidaritätszuschlag für rund 90 Prozent der Lohn- und Einkommensteuerzahler abgeschafft. Singles brauchen diesen Zuschlag nicht mehr zu zahlen, wenn sich ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen auf nicht mehr als 62.121 Euro beläuft. Für Einkommen knapp darüber gibt es eine Gleitzone, in der der Soli teilweise gezahlt werden muss.

Lediglich sehr gut verdienende Lohn- und Einkommensteuerzahler müssen die umstrittene Ergänzungsabgabe weiterhin voll zahlen – ebenso wie Sparer mit Kapitaleinkünften oberhalb des Sparerfreibetrags sowie Kapitalgesellschaften.

Im kommenden Jahr werden sich daher die Soli-Einnahmen aus der Lohnsteuer um zwei Drittel verringern, die aus der veranlagten Einkommensteuer um 15 Prozent. Die Soli-Einnahmen aus der Körperschaftsteuer werden hingegen um 30 Prozent steigen, die aus der Abgeltungsteuer in etwa konstant bleiben.

Wie üblich wird zum Jahresbeginn der Einkommensteuertarif leicht nach rechts verschoben, um die „heimlichen Steuererhöhungen“ infolge steigender Preise auszugleichen. Der Grundfreibetrag steigt von 9408 auf 9744 Euro, der Spitzensteuersatz greift künftig erst ab 57.919 und die Reichensteuer ab 274.613 Euro. Durch das Familiengesetz steigt das Kindergeld für das erste und zweite Kind um 15 auf 219 Euro monatlich und der Kinderfreibetrag um 521 auf 8333 Euro im Jahr.

Zusammengenommen führen die Änderungen in der Einkommensteuer nach IW-Berechnungen dazu, dass eine Familie mit zwei Kindern und einem monatlichen Bruttoeinkommen von 5000 Euro um 690 Euro im Jahr entlastet wird. Bei 10.000 Euro Bruttoeinkommen beträgt die Entlastung gar 1613 Euro.

Außerdem können höhere Vorsorgeaufwendungen für das Alter geltend gemacht werden, also etwa Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu berufsständischen Versorgungswerken. Im neuen Jahr können bis zu 25.787 Euro zu 92 Prozent als Sonderausgaben abgezogen werden – wobei für Arbeitnehmer jedoch der steuerfreie Arbeitgeberanteil abgezogen wird.

Jahressteuergesetz 2020 beschlossen

Im Gegenzug müssen Neurentner des Jahres 2021 nunmehr 81 Prozent ihrer Rente versteuern. Für Bestandsrentner ändert sich nichts. Für Steuerzahler mit Behinderung wird der Behindertenpauschbetrag auf bis zu 7400 Euro verdoppelt. Außerdem wird das Baukindergeld um drei Monate verlängert.

Familien, die bis 31. März 2021 eine Immobilie kaufen, können diese Förderung in Höhe von insgesamt 12.000 Euro erhalten, sofern ihr Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt. Ursprünglich sollte diese Regel Ende 2020 auslaufen.

Ferner ändert sich für neu zugelassene Fahrzeuge die Kfz-Steuer, die künftig stärker vom CO2-Ausstoß abhängt; bei einigen Modellen führt dies zu geringfügigen Erhöhungen.

Kurz vor Toresschluss beschlossen Bundestag und Bundesrat in der vergangenen Woche noch das umfangreiche Jahressteuergesetz 2020. Es sieht unter anderem vor, dass der Investitionsabzugsbetrag für kleine Unternehmen von 40 auf 50 Prozent steigt. Damit soll diesen Unternehmen die Finanzierung geplanter Investitionen erleichtert werden.

Ferner wird das Ehrenamt gestärkt; die steuerfreie Übungsleiterpauschale steigt auf 3000 Euro, die für Ehrenämter auf 840 Euro. Verluste aus Termingeschäften können ab 2021 nur noch bis zu einer Grenze von 20.000 Euro mit Gewinnen verrechnet werden.

Höhere Verluste können in das folgende Jahr vorgetragen werden, und mit dann anfallenden Gewinnen verrechnet werden. Unter Umständen müssen Anleger also Steuern zahlen, obwohl sie unter dem Strich Verluste gemacht haben. Außerdem verlängert sich die Verjährungsfrist für besonders schwere Steuerhinterziehung auf 15 Jahre.

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