Die Bundesregierung will bisher nicht abgesicherte Selbstständige zur Altersvorsoge verpflichten. Dabei haben diese nicht mehr Existenzsorgen als Arbeitnehmer.
Zahnärztin bei der Arbeit
In berufsständischen Versorgungswerken abgesicherte Selbstständige verfügen im Alter durchschnittlich über Monatseinkommen von mehr als 3100 Euro.
Bild: Imago/Westend61
Berlin Die Bundesregierung will Selbstständige zu einer angemessenen Altersvorsorge verpflichten. Dabei sind bei ihnen die Sorgen, im Ruhestand nicht über die Runden zu kommen, nicht stärker ausgeprägt als bei den übrigen Beschäftigten. Dies zeigt eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), die dem Handelsblatt vorliegt.
Die Kölner Forscher griffen dabei auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zurück. Bei dieser regelmäßigen Haushaltsbefragung werden seit 2015 auch Bedenken in Sachen Altersvorsorge erfasst. Im Jahr 2020 machten sich demnach 21,4 Prozent der Soloselbstständigen große Sorgen, dass das Geld im Alter nicht reichen könnte. Bei Selbstständigen mit Angestellten lag die Quote bei 20,3 Prozent.
Von den abhängig Beschäftigten machen sich dagegen 22,2 Prozent große Sorgen um die eigene Altersversorgung. Selbst wenn man berücksichtigt, dass Frauen tendenziell besorgter auf ihre Absicherung im Ruhestand blicken als Männer, sie aber mit 36 Prozent nur einen unterdurchschnittlichen Anteil der Selbstständigen stellen, fallen die Ergebnisse nicht deutlich anders aus.
SPD, Grüne und SPD wollen für alle Selbstständigen, die keine Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem berufsständischen Versorgungswerk erwarten können, eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit einführen. Besondere Existenznöte von Selbstständigen, die eine solche Fürsorgepflicht des Staates begründen könnten, ließen sich aus ihrer Studie aber nicht ablesen, schreibt IW-Forscherin Ruth Maria Schüler.
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Aufschlüsse zur Finanzsituation gibt der alle vier Jahre erscheinende Alterssicherungsbericht der Bundesregierung; der letzte stammt aus dem Jahr 2020. Demnach erzielten die 1,9 Millionen mindestens 65-Jährigen, die zuletzt selbstständig tätig waren, ein Durchschnittseinkommen von 1591 Euro netto im Monat.
Ihr Alterseinkommen, bei dem auch Kapitalerträge, Mieteinnahmen oder Leistungen aus privaten Lebens- oder Rentenversicherungen berücksichtigt werden, lag damit höher als bei Ex-Arbeitnehmern mit 1492 Euro. In Versorgungswerken abgesicherte Freiberufler wie Anwälte, Architekten oder Mediziner verfügen sogar über Alterseinkommen von mehr als 3100 Euro im Monat. Das liegt aber zum Teil auch daran, dass sie über das Alter von 65 Jahren hinaus weiterarbeiten.
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Aber es sind auch vier Prozent der ehemals Selbstständigen auf Leistungen aus der Grundsicherung im Alter angewiesen. Die Quote liegt damit etwas höher als bei den Arbeitern und Angestellten mit drei Prozent. Viele Selbstständige verdienen schlicht zu wenig. So sind die Selbstständigen im Zehntel der Beschäftigten mit den niedrigsten Erwerbseinkommen mit 26 Prozent vertreten, während sie nur elf Prozent aller Erwerbstätigen ausmachen.
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