Die CDU fordert Tempo 40 in Städten. Die Kommunen begrüßen dies – wollen aber noch weiter gehen. Sie warten auf eine angekündigte Initiative des Verkehrsministers.
Verkehr in Berlin
Bisher ist die Geschwindigkeit in deutschen Städten entweder auf 30 oder 50 km/h beschränkt.
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Berlin Die CDU will künftig Tempo 40 in Städten ermöglichen. Einem entsprechenden Antrag des Landesverbands Hessen hat die Antragskommission der Bundespartei zugestimmt. Demnach gilt die Zustimmung des Bundesparteitags Anfang September als sicher.
„Die CDU Deutschlands setzt sich dafür ein, eine Rechtsgrundlage für die Einführung von Tempo 40 in Städten als Ergänzung zu den bisherigen Möglichkeiten 30 und 50 zu schaffen“, heißt es in dem Antrag, der dem Handelsblatt vorliegt. Der Vorstoß kommt nicht ohne Grund aus Hessen. So hatte es etwa 2021 in der Landeshauptstadt Wiesbaden den Wunsch nach einem Pilotprojekt gegeben, um die Geschwindigkeitsbegrenzung auszuprobieren. Auch in Frankfurt und anderen hessischen Gemeinden gibt es solche Überlegungen.
Die Antragskommission der CDU will die Kommunen in Zukunft mehr selbst entscheiden lassen. Entsprechend hat sie den hessischen Antrag umformuliert: „Als CDU Deutschlands wollen wir Städte und Kommunen unterstützen, die bereits Tempo-40-Beschränkungen eingerichtet haben oder beabsichtigen, dies zu tun.“
Weiter forderte die Kommission die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf, eine entsprechende „Länderöffnungsklausel“ im Rahmen der Straßenverkehrsordnung und des Straßenverkehrsgesetzes „zu prüfen und sich dafür im Deutschen Bundestag einzusetzen“. Die Kommission empfiehlt den 1001 Delegierten des Bundesparteitags, dem zuzustimmen.
Der Parteitag findet am 9. und 10. September in Hannover statt. Dabei will sich die CDU neue Grundwerte geben und ihr wirtschaftspolitisches Profil schärfen.
Lob für den Vorstoß kam von den kommunalen Spitzenverbänden – verbunden mit weitergehenden Forderungen. So verwies der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes darauf, dass die Situation vor Ort häufig sehr unterschiedlich sei.
„Es gibt Kommunen mit großen, breiten Straßen, in denen eine Temporeduzierung auf 30 oder 40 nicht angemessen wäre und den Verkehrsfluss nur behindern würde. Umgekehrt gibt es auch Städte und Gemeinden mit einer sehr engen Bau- und Straßensituation“, sagte Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, dem Handelsblatt. Der beste Weg sei daher, die Kommunen selbst über Geschwindigkeitsbegrenzungen entscheiden zu lassen und ihre Handlungsspielräume zu erhöhen, erklärte Landsberg.
Tempo 30-Zone
Die Kommunen und Gemeinden wollen mehr Freiheiten, um Geschwindigkeitsbegrenzungen festzulegen.
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Nach aktueller Rechtslage dürfen Kommunen die Regelgeschwindigkeit nur verändern, um etwa bestimmte Lärmgrenzwerte einzuhalten oder die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Dies stößt mehr und mehr auf Kritik. So haben sich vor einem Jahr bundesweit mehr als 200 Städte und Gemeinden der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ angeschlossen.
Die Initiative stammt vom Deutschen Städtetag. Dieser wirbt dafür, jenseits der Hauptstraßen Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit einzuführen. Umweltverbände gehen noch weiter und wollen Tempo 30 generell einführen. Tempo-40- oder Tempo-50-Zonen wären dann die Ausnahme.
Städtetags-Vizepräsident Burkhard Jung hatte bei der Vorstellung der Initiative ähnlich wie Landsberg argumentiert. „Die Kommunen können am besten entscheiden, welche Geschwindigkeiten in welchen Straßen angemessen sind“, erklärte er. Die Städte wollten den Verkehr in den Städten effizienter, klimaschonender und sicherer machen. „Dafür brauchen wir aber vor Ort mehr Entscheidungsspielräume.“
>> Lesen Sie hier: Tempolimit auf Autobahnen: SPD-Linke fordert von der FDP Ende der Blockadehaltung
Als im Januar Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) in Aussicht stellte, den Städten mehr Freiraum für Tempo-30-Zonen zu geben, begrüßte der Städtetag die Bereitschaft der Politik. Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy sagte, vor Ort zu beurteilen, ob, wann und welche Maßnahmen für eine nachhaltige Mobilität nötig und möglich sind, sei ein guter Ansatz. „Wir hoffen, dass das Verkehrsministerium bald die dafür notwendigen Schritte in die Wege leitet“, fügte er hinzu.
Bisher allerdings sei nichts weiter geschehen, hieß es nun klagend beim Städtetag. Die Forderungen seien „weiter aktuell“. In der Tat hatte Wissing die „größere Entscheidungsfreiheit“ einmal mehr beim Verkehrsgerichtstag in Goslar angekündigt und erklärt: „Wie wir das gemeinsam hinkriegen, das wird eine Herausforderung. Ich bin hier aber sehr dialogbereit.“
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