PremiumDie EU muss ihre Geldwäsche-Richtlinie überarbeiten. Der Schaden ist groß: EU-Staaten schließen ihre Transparenzregister – und erschweren so den Kampf gegen Korruption.
EuGH in Luxemburg
Der Europäische Gerichtshof hat die Veröffentlichung von Daten zum Unternehmensbesitz für teilweise rechtswidrig erklärt.
Bild: dpa
Brüssel, Düsseldorf Im Kampf gegen Geldwäsche und Korruption gelten sie als unverzichtbar: Transparenzregister geben in jedem europäischen Land Auskunft darüber, wem eine Firma gehört. Sie helfen Ermittlungsbehörden, Journalisten und Nichtregierungsorganisationen, Firmengeflechte und wirtschaftliche Interessen von Einzelpersonen aufzudecken. Auch bei der Suche nach den Vermögen sanktionierter russischer Oligarchen in Europa spielen sie eine wichtige Rolle.
Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vor zwei Wochen sind diese Datenbanken jedoch nicht mehr überall zugänglich. Die Luxemburger Richter hatten die EU-Geldwäscherichtlinie, die die Register vorschreibt, für teilweise rechtswidrig erklärt.
Damit gaben sie einem betroffenen Luxemburger Unternehmer recht, der seine Sicherheit durch die öffentlich verfügbaren Informationen über sich gefährdet sah.
Die Entscheidung wirkt aus der Zeit gefallen. Während Steueroasen weltweit sich zu mehr Transparenz gezwungen sehen und selbst Großbritannien bald ein Transparenzregister mit Identitätskontrollen einführen will, scheint die EU einen Schritt in die entgegengesetzte Richtung zu gehen.
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