Bund und Länder haben sich auf Nachjustierungen beim Klimapaket geeinigt. Für Verbraucher sind die Änderungen gegenüber dem Bundestagsbeschluss ambivalent.
Die Bundesregierung und die Länder haben sich auf Änderungen beim Klimapaket geeinigt. Dem Handelsblatt liegt das entsprechende Papier vor. Vor gut einem Monat hatte der Bundestag das Klimaschutzgesetz beschlossen. Opposition und Fachverbände fluchten, weil sie so wenig Zeit hatten, die Entwürfe anzuschauen und zu kommentieren. Kritik gab und gibt es auch inhaltlich reichlich.
Nach dem Beschluss des Bundestags war schnell klar, dass das Gesetz den Bundesrat nicht ohne Weiteres passieren würde. Vor allem die Grünen in ihren neun Landesregierungen, aber auch andere Länder hatten Wünsche angemeldet.
Die haben sich nun mit einem höhen Einstiegspreis durchgesetzt, dafür steigt die Pendlerpauschale stärker an. Die übrigen Regelungen bleiben unberührt und betreffen eigentlich jeden in Deutschland. Ein Überblick.
Ab 2021 müssen Unternehmen, die Diesel und Benzin, Heizöl und Erdgas in Deutschland in Verkehr bringen, Verschmutzungsrechte nachweisen für die Menge Treibhausgase, die daraus entsteht. Der CO2-Preis soll fossile Heiz- und Kraftstoffe verteuern, damit Bürger und Industrie klimafreundliche Technologien kaufen und entwickeln.
Ursprünglich sollte das die wohl mehr als 4000 betroffenen Unternehmen ab 2021 erst mal nur zehn Euro pro Tonne CO2 kosten. Durch den Kompromiss zwischen Bund und Ländern beträgt der neue Einstiegspreis 25 Euro. Dieser steigt bis 2025 nach und nach auf 55 Euro. Im ersten Gesetz betrug der Preis in dem Jahr nur 35 Euro. Ab 2026 sollen ein Stück weit Angebot und Nachfrage den Preis bestimmen, aber zunächst mit einer Obergrenze von 65 (ursprünglich 55) Euro.
35 Euro pro Tonne würde zum Beispiel bedeuten, dass Diesel und Heizöl um etwa 11 Cent pro Liter teurer würden, Benzin um nicht ganz 10 Cent.
Die zusätzlichen Einnahmen aus dem höheren CO2-Preis sollen zu Senkung der EEG-Umlage genutzt werden. Wie stark der Rückgang ausfallen soll ist noch unklar. Ein Teil des Geldes soll auch für die zeitweise Erhöhung der Pendlerpausschale genutzt werden. Zudem lässt der Beschluss offen, ob auch die gesamten Einnahmen für die beiden Maßnahmen genutzt werden oder ob das Geld auch für andere Posten im Bundeshaushalt benutzt werden soll.
Die Steuern auf Flugtickets steigen zum April 2020. Fliegen ist besonders klimaschädlich. Die Luftverkehrsteuer für Flüge im Inland und in EU-Staaten wird um mehr als fünf Euro auf 13,03 Euro pro Ticket, für längere Flüge bis 6000 Kilometer um knapp zehn Euro auf 33,01 Euro angehoben. Bei noch weiteren Flügen sollen 59,43 Euro fällig werden, etwa 18 Euro mehr als bislang. Airlines schlagen diese Steuer wohl zumindest teilweise auf die Flugpreise auf.
Um auszugleichen, dass Diesel und Benzin über den CO2-Preis teurer werden, steigt die Pendlerpauschale für längere Strecken für fünf Jahre. Vom 21. Kilometer an dürfen Pendler statt 30 dann 35 Cent pro Kilometer pro Arbeitstag von den zu versteuernden Einkünften abziehen, aber nur für die einfache Entfernung. Neu ist, dass die Pendlerpauschale ab 2024 um weitere drei Cent auf dann 38 Cent für jeden Kilometer ab dem 21. steigen soll. Wer wenig verdient und keine Steuern zahlt, kann über eine Mobilitätsprämie das Geld aufs Konto überwiesen bekommen.
Wer in seiner Eigentumswohnung oder in seinem Haus Wände, Decken oder Dach dämmt, Fenster, Türen, Lüftungen oder Heizung erneuert oder digitale Anlagen zum Energiesparen einbaut, soll ab 2020 über drei Jahre steuerlich gefördert werden. Die Immobilie muss dafür älter als zehn Jahre sein, die Fördermöglichkeit soll zunächst auch zehn Jahre bestehen.
Vorgesehen ist, dass 20 Prozent der Kosten und maximal insgesamt 40.000 Euro je Haus oder Wohnung über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden können.
Über die Möglichkeit, mehr Grundsteuer zu verlangen, sollen Gemeinden stärker von Windkraftanlagen profitieren. Das soll die Akzeptanz für die Windräder bei Anwohnern erhöhen.
Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) feiert es als das „Herzstück“ der Klimabeschlüsse. Darin wird für die einzelnen Bereiche wie Verkehr, Landwirtschaft oder Gebäude festgelegt, wie viel CO2 sie in welchem Jahr ausstoßen dürfen. Wenn ein Bereich die Vorgaben reißt, muss der zuständige Minister ein Sofortprogramm vorlegen, die Bundesregierung muss nachsteuern. Oder, wie Schulze es sagt: „Mit dem Klimaschutzgesetz wird jedes Ministerium zum Klimaschutzministerium.“
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