Die Koalitionäre haben außerdem Steuervorteile für Solaranlagen beschlossen und eine neue Sonderabschreibung im Mietwohnungsbau. Auch die Homeoffice-Pauschale steigt.
Christian Lindner, Robert Habeck und Olaf Scholz
Die Fachpolitiker von FDP, Grünen und SPD haben sich auf das Paket geeinigt, dass der Bundestag nun verabschieden könnte.
Bild: IMAGO/photothek
Berlin Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP will ungewöhnlich hohe Gewinne von Mineralöl- und Gasunternehmen mit einer Sonderabgabe in Höhe von 33 Prozent abschöpfen. Das sieht eine Einigung beim Jahressteuergesetz 2022 vor, wie die Nachrichtenagentur Reuters am Dienstagabend berichtete. Sie beruft sich auf Vertreter der Koalitionspartner.
Der Steuersatz sei der laut EU-Vorgabe der niedrigstmögliche Satz, wie FDP-Steuerexperte Markus Herbrand der Nachrichtenagentur Reuters sagte.
Die auf Fachebene der Koalitionsfraktionen erzielte Einigung soll am Mittwoch den Finanzausschuss passieren und am Freitag mit dem Jahressteuergesetz vom Bundestag beschlossen werden.
Grünen-Steuerexpertin Katharina Beck sagte Reuters: „Dass sich die Mineralölfirmen mit ihren Übergewinnen nun auf Basis des sogenannten Energiekrisenbeitrags an den Krisenkosten beteiligen müssen, ist ein wichtiges Zeichen und ein großer Erfolg.“ Sie räumte ein, dass sich ihre Fraktion mehr gewünscht habe.
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Beck erklärte weiter: „Beim Steuersatz konnten wir uns als Grüne nicht durchsetzen. Wir haben aber noch einen wichtigen Paragrafen hinzugefügt, um die Umgehung der Abgabe durch Steuergestaltung etwas einhegen zu können.“ Mit der Höhe folgt die Koalition einem Vorschlag des Finanzministeriums, das von Einnahmen zwischen ein bis drei Milliarden Euro ausging.
Außerdem hat sich die Koalition darauf verständigt, den Wohnungsbau und kleine Solarstromanlagen mit größeren Steuervorteilen zu fördern als bisher geplant. Einnahmen aus kleinen Photovoltaikanlagen werden rückwirkend bereits ab Jahresanfang 2022 steuerfrei sein.
Im Mietwohnungsbau wird es eine neue Sonderabschreibung geben, die allerdings an den Energieeffizienzwert EH 40 gekoppelt ist. Das sind sogenannte Effizienzhäuser. Die geplante Ertragssteuerbefreiung für private Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Leistung von 30 Kilowatt sollte ursprünglich erst ab 2023 greifen. Es bleibt dabei, dass für Kauf und Installation von PV-Anlagen bis zu dieser Größe und Stromspeichern ab 2023 die Umsatzsteuer komplett entfällt.
Photovoltaikanlage
Die Koalition will kleine Solarstromanlagen mit größeren Steuervorteilen fördern.
Bild: dpa
Herbrand und der baupolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Bernhard Daldrup, unterstrichen Änderungen auch bei der Förderung des Wohnungsbaus. „Vom Jahressteuergesetz 2022 geht ein starker Impuls für Wohnungsbau und Klimaschutz aus“, sagte Daldrup zu Reuters. Die Anhebung der linearen Abschreibung für Wohngebäude von zwei auf drei Prozent werde zum 1. Januar 2023 in Kraft treten und damit sechs Monate früher als vorgesehen.
>> Lesen Sie hier: Strom- und Gaspreisbremse: Energiebranche hält früheren Start für unmöglich
Hinzu komme eine Sonderabschreibung im Mietwohnungsbau: Für vier Jahre könnten jeweils fünf Prozent der Herstellungskosten steuerlich abgesetzt werden – vorausgesetzt, es werde der sehr hohe Standard des Energieeffizienz-Hauses 40 eingehalten und die Baukosten lägen nicht über 4800 Euro pro Quadratmeter. „Das ist ein Beitrag zum Klimaschutz und zum Bauen“, sagte Herbrand. Beck sprach von „echtem Innovationspotenzial“ im Jahressteuergesetz.
Die Fachpolitiker verständigten sich laut Herbrand auch auf eine Anhebung der Homeoffice-Pauschale für Beschäftigte bei den steuerlichen Werbungskosten von fünf auf sechs Euro pro Tag. Diese könne für bis zu 210 Arbeitstage geltend gemacht werden.
Das Jahressteuergesetz bündelt jährlich verschiedene Regelungen. Es sieht in diesem Jahr auch eine Neuregelung vor, einen direkten Auszahlungsweg etwa von staatlichen Hilfen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer zu schaffen. Der Sparerpauschbetrag von derzeit 801 Euro wird deutlich erhöht.
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