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21.01.2022

14:15

risikogebiete corona länder     dpa

Coronavirus - Oldenburg

Eine Frau schiebt ihr Fahrrad durch die wenig belebte Fußgängerzone in der Oldenburger Innenstadt.

Knapp 20 neue Hochrisikogebiete:

Was Reisende zur Ausbreitung von Omikron wissen müssen

Das RKI hat seine Liste der Hochrisikogebiete aktualisiert. Wir zeigen, welche Länder betroffen sind – und was bei der Einreise zu beachten ist.  

Die Omikron-Variante des Coronavirus breitet sich rasant aus. Mittlerweile ist die Mutation in in zahlreichen Ländern nachgewiesen worden. Entsprechende Reaktion zeigte das Robert Koch-Institut (RKI) bei der Ausweisung internationaler Hochrisikogebiete. Die Liste ist am Freitagmittag um 19 Länder gewachsen. Mittlerweile sind weltweit 169 Länder oder Regionen als Hochrisikogebiete eingestuft. Verschärfte Einreiseregeln gelten dabei ab Sonntag, den 23. Januar 2022. Dann ist die Liste wirksam.

Was gilt es zu beachten, wenn Länder zu Corona-(Hoch-)Risikogebieten werden?

Hochrisikogebiete sind Länder oder Regionen, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 liegt. Auch andere Kriterien wie eine hohe Ausbreitungsgeschwindigkeit, Hospitalisierungsrate oder eine geringe Testrate können Länder oder Regionen zu Hochrisikogebieten machen. Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in diese Gebiete warnt das Auswärtige Amt.

Eine Reisewarnung bedeutet jedoch kein Reiseverbot. So schreibt das Auswärtige Amt auf seiner Website: „Bei einer Reisewarnung handelt es sich um einen dringenden Appell des Auswärtigen Amts, entsprechende Reisen nicht zu unternehmen. Die Reisewarnung ist kein Reiseverbot. Reisende entscheiden in eigener Verantwortung, ob sie eine Reise antreten.“Kommen vollständig geimpfte oder genesene Reisende aus Hochrisikogebieten zurück nach Deutschland, entfällt für sie die Pflicht zur Quarantäne. Alle anderen müssen sich danach für zehn Tage isolieren. 

Die Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein negativer Testnachweis an die Behörden übermittelt wird. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Sie dürfen die Quarantäne fünf Tage nach der Einreise ohne Test beenden.In jedem Fall gilt jedoch: Vor Ankunft in Deutschland müssen sich Reisende registrieren und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen. Ungeimpfte oder bislang nicht erkrankte Rückkehrer aus einem Risikogebiet müssen sich frühestens 48 Stunden – bei einem PCR-Test sind es 72 Stunden – vor der Einreise testen lassen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.

Europa: Welche Länder sind Hochrisikogebiete?

  • Albanien
  • Andorra
  • Belarus
  • Belgien
  • Bosnien und Herzegowina 
  • Bulgarien
  • Dänemark – inklusive der Färöer und Grönland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich – inklusive des Übersee-Departements Réunion, Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, St. Martin, St. Barthélemy, St. Pierre und Miquelon
  • Georgien
  • Griechenland
  • Irland 
  • Island
  • Italien 
  • Kosovo
  • Kroatien 
  • Lettland 
  • Liechtenstein
  • Litauen 
  • Luxemburg 
  • Malta
  • Moldau, Republik
  • Monaco
  • Montenegro 
  • Niederlande - Aruba, Bonaire, Sint Eustatius, Saba, CuraçaoCuracao, St. Martin 
  • Nordmazedonien
  • Norwegen
  • Österreich - mit Ausnahme der Gemeinden Mittelberg und Jungholz und dem Rißtal im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien 
  • San Marino
  • Schweden
  • Schweiz
  • Serbien 
  • Slowenien
  • Spanien inkl. der Balearen und Kanaren
  • Tschechische Republik
  • Ungarn 
  • Zypern

Quelle: RKI, Stand 21. Januar 2022

Am 21. Januar 2022 aktualisierte das RKI zuletzt die Liste der Staaten und Regionen, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit Sars-CoV-2 besteht. Die Einstufung als Hochrisikogebiet gilt ab Sonntag, den 23. Januar 2022. 

Weltweit: Welche Länder sind Corona-Risikogebiete?

Asien

Afrika

Nord- bis Südamerika

Australien / Ozeanien

Bahrain

Algerien

Antigua und Barbuda

Australien

Bhutan

Angola

Argentinien

Fidschi

Indien

Ägypten

Bahamas

Papua-Neuguinea

Japan

Äquatorialguinea

Barbados


Jemen

Äthiopien

Belize


Jordanien

Benin

Bolivien


Katar

Botsuana

Brasilien


Korea (Demo. Volksrep.)

Burkina Faso

Chile

 

Kasachstan

Burundi

Costa Rica

 

Kuwait

Cabo Verde

Dominica

 

Laos

Côte d'Ivoire

Dominikanische Republik


Libanon

Dschibuti

Ecuador


Malawi

Eritrea

Ghana

 

Malediven

Eswatini

Grenada

 

Mongolei

Gabun

Guyana

 

Nepal

Guinea

Haiti


Philippinen

Guinea-Bissau

Jamaika


Saudi-Arabien

Gambia

Kanada


Syrische Arabische Republik

Kamerun

Kolumbien

 

Tadschikistan

Kenia

Kuba


Turkmenistan

Komoren

Mexiko

 

Türkei

Lesotho

Panama

 

Usbekistan

Liberia

Paraguay

 

Vereinigte Arabische Emirate

Libyen

Peru

 


Madagaskar

St. Kitts und Nevis



Mali

St. Lucia

 
 

Marokko

St. Vincent und die Grenadinen

 
 

Mauretanien

Suriname

 
 

Mauritius

Trinidad und Tobago

 
 

Mosambik

Uruguay

 


Namibia

Venezuela


 

Niger

Vereinigte Staaten von Amerika (USA)

 
 

Nigeria


 
 

Ruanda


 
 

Republik Kongo


 
 

Sambia


 
 

São Tomé und Príncipe


 


Senegal



 

Seychellen


 
 

Somalia


 
 

Sudan


 
 

Südafrika

  
 

Südsudan

  
 

Tansania

  
 

Togo

  
 

Tschad

  
 

Tunesien

  
 

Uganda

  
 

Zentralafrikanische Republik

  

Quelle: RKI, Stand 21. Januar 2022

Alle Länder und Regionen, die dem RKI zufolge aktuell Virusvariantengebiete sind 

Keine Staaten gelten aktuell als Virusvariantengebiete.

Stand: 21. Januar 2022

Was gilt in Deutschland bei der Rückkehr aus Virusvariantengebieten?

Grundsätzlich beträgt nach einem Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet die Quarantänezeit 14 Tage – unabhängig des Impfstatus. Sie kann nicht vorzeitig beendet werden. Zudem gilt bei Einreise ein Beförderungsverbot für den Personenverkehr, also für Zug, Bus, Schiff und Flug aus einem Virusvariantengebiet. Bahngesellschaften beispielsweise dürfen keine Personen aus diesen Ländern nach Deutschland befördern – Ausnahmen gelten für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz oder Aufenthaltsrecht in Deutschland. Zudem gelten Ausnahmen für ihre Ehepartner oder Lebensgefährten aus demselben Haushalt und ihre minderjährigen Kinder.

Von

nb

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