Coronavirus - Oldenburg
Eine Frau schiebt ihr Fahrrad durch die wenig belebte Fußgängerzone in der Oldenburger Innenstadt.
Bild: dpa
Das RKI hat seine Liste der Hochrisikogebiete aktualisiert. Wir zeigen, welche Länder betroffen sind – und was bei der Einreise zu beachten ist.
Die Omikron-Variante des Coronavirus breitet sich rasant aus. Mittlerweile ist die Mutation in in zahlreichen Ländern nachgewiesen worden. Entsprechende Reaktion zeigte das Robert Koch-Institut (RKI) bei der Ausweisung internationaler Hochrisikogebiete. Die Liste ist am Freitagmittag um 19 Länder gewachsen. Mittlerweile sind weltweit 169 Länder oder Regionen als Hochrisikogebiete eingestuft. Verschärfte Einreiseregeln gelten dabei ab Sonntag, den 23. Januar 2022. Dann ist die Liste wirksam.
Hochrisikogebiete sind Länder oder Regionen, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 liegt. Auch andere Kriterien wie eine hohe Ausbreitungsgeschwindigkeit, Hospitalisierungsrate oder eine geringe Testrate können Länder oder Regionen zu Hochrisikogebieten machen. Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in diese Gebiete warnt das Auswärtige Amt.
Eine Reisewarnung bedeutet jedoch kein Reiseverbot. So schreibt das Auswärtige Amt auf seiner Website: „Bei einer Reisewarnung handelt es sich um einen dringenden Appell des Auswärtigen Amts, entsprechende Reisen nicht zu unternehmen. Die Reisewarnung ist kein Reiseverbot. Reisende entscheiden in eigener Verantwortung, ob sie eine Reise antreten.“Kommen vollständig geimpfte oder genesene Reisende aus Hochrisikogebieten zurück nach Deutschland, entfällt für sie die Pflicht zur Quarantäne. Alle anderen müssen sich danach für zehn Tage isolieren.
Die Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein negativer Testnachweis an die Behörden übermittelt wird. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Sie dürfen die Quarantäne fünf Tage nach der Einreise ohne Test beenden.In jedem Fall gilt jedoch: Vor Ankunft in Deutschland müssen sich Reisende registrieren und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen. Ungeimpfte oder bislang nicht erkrankte Rückkehrer aus einem Risikogebiet müssen sich frühestens 48 Stunden – bei einem PCR-Test sind es 72 Stunden – vor der Einreise testen lassen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
Quelle: RKI, Stand 21. Januar 2022
Am 21. Januar 2022 aktualisierte das RKI zuletzt die Liste der Staaten und Regionen, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit Sars-CoV-2 besteht. Die Einstufung als Hochrisikogebiet gilt ab Sonntag, den 23. Januar 2022.
Asien | Afrika | Nord- bis Südamerika | Australien / Ozeanien |
Bahrain | Algerien | Antigua und Barbuda | Australien |
Bhutan | Angola | Argentinien | Fidschi |
Indien | Ägypten | Bahamas | Papua-Neuguinea |
Japan | Äquatorialguinea | Barbados | |
Jemen | Äthiopien | Belize | |
Jordanien | Benin | Bolivien | |
Katar | Botsuana | Brasilien | |
Korea (Demo. Volksrep.) | Burkina Faso | Chile | |
Kasachstan | Burundi | Costa Rica | |
Kuwait | Cabo Verde | Dominica | |
Laos | Côte d'Ivoire | Dominikanische Republik | |
Libanon | Dschibuti | Ecuador | |
Malawi | Eritrea | Ghana | |
Malediven | Eswatini | Grenada | |
Mongolei | Gabun | Guyana | |
Nepal | Guinea | Haiti | |
Philippinen | Guinea-Bissau | Jamaika | |
Saudi-Arabien | Gambia | Kanada | |
Syrische Arabische Republik | Kamerun | Kolumbien | |
Tadschikistan | Kenia | Kuba | |
Turkmenistan | Komoren | Mexiko | |
Türkei | Lesotho | Panama | |
Usbekistan | Liberia | Paraguay | |
Vereinigte Arabische Emirate | Libyen | Peru | |
Madagaskar | St. Kitts und Nevis | ||
Mali | St. Lucia | ||
Marokko | St. Vincent und die Grenadinen | ||
Mauretanien | Suriname | ||
Mauritius | Trinidad und Tobago | ||
Mosambik | Uruguay | ||
Namibia | Venezuela | ||
Niger | Vereinigte Staaten von Amerika (USA) | ||
Nigeria | |||
Ruanda | |||
Republik Kongo | |||
Sambia | |||
São Tomé und Príncipe | |||
Senegal | |||
Seychellen | |||
Somalia | |||
Sudan | |||
Südafrika | |||
Südsudan | |||
Tansania | |||
Togo | |||
Tschad | |||
Tunesien | |||
Uganda | |||
Zentralafrikanische Republik |
Quelle: RKI, Stand 21. Januar 2022
Keine Staaten gelten aktuell als Virusvariantengebiete.
Stand: 21. Januar 2022
Grundsätzlich beträgt nach einem Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet die Quarantänezeit 14 Tage – unabhängig des Impfstatus. Sie kann nicht vorzeitig beendet werden. Zudem gilt bei Einreise ein Beförderungsverbot für den Personenverkehr, also für Zug, Bus, Schiff und Flug aus einem Virusvariantengebiet. Bahngesellschaften beispielsweise dürfen keine Personen aus diesen Ländern nach Deutschland befördern – Ausnahmen gelten für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz oder Aufenthaltsrecht in Deutschland. Zudem gelten Ausnahmen für ihre Ehepartner oder Lebensgefährten aus demselben Haushalt und ihre minderjährigen Kinder.
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