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16.08.2022

10:06

Neues Infektionsschutzgesetz

Winterreifen und Schneeketten: Welche Corona-Regeln im Herbst gelten

Von: Jürgen Klöckner, Sonja Schlacht

Der Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz steht. Doch was gilt ab dem Herbst genau? Welche Corona-Regeln die Ampelkoalition plant und welche folgen können.

Eine junge Frau trägt eine Corona-Maske in der Bahn. Im ÖPNV bleibt die Maskenpflicht bundesweit erhalten. Imago

Corona-Regeln ab Herbst: Die Maskenpflicht bleibt

Weiter Maske tragen in Bus und Bahn: Die geplanten Corona-Maßnahmen für den Herbst sehen das vor.

Berlin Die Bundesregierung hat sich in der vergangenen Woche auf ein abgestuftes Corona-Vorgehen für den Herbst geeinigt: „Winterreifen“ und „Schneeketten“ nennen sich die Maßnahmen, die ab Oktober gelten sollen. Am Freitag skizzierte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), wie er auf den Herbst blickt, und ging ins Detail, was kommende Impfstoffe angeht.

Zwar sieht Lauterbach die Corona-Sommerwelle in Deutschland gebrochen, das sei aber kein Grund zur Entwarnung. Denn im Herbst sei wieder mit stark steigenden Corona-Fallzahlen zu rechnen. Auch müsse man bedenken, dass der Anteil der nicht registrierten Corona-Erkrankungen gestiegen sei.

Unbekannt ist außerdem, wie die Corona-Wellen im Herbst und Winter verlaufen – und damit auch, ob die geplanten neuen Regeln ausreichen oder zu streng sind.

Den Ländern bleibt es indes überlassen, unabhängig voneinander schärfere Regeln zu beschließen, die über den Basisschutz hinausgehen. Welche Stufen geplant und welche offen sind, lesen Sie hier.

Ab wann gelten die neuen Corona-Regeln?

Das geltende Infektionsschutzgesetz läuft am 23. September aus und soll bis zum 1. Oktober als Übergangsregelung gelten. Das neue Maßnahmenpaket greift dann von Oktober bis Ostern, konkret vom 1. Oktober bis 7. April 2023. Am 24. August soll das Bundeskabinett die Pläne billigen, Anfang September will dann der Bundestag zustimmen.

Winterreifen: Das sind die Regeln im Basisschutz

Bestehen bleibt eine bundesweite Maskenpflicht im Luft- und öffentlichen Personenfernverkehr. Ebenfalls Maske zu tragen ist in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, dort ist außerdem ein Corona-Testnachweis notwendig. Letzterer entfällt für Personen, die frisch geimpft oder genesen sind. Auch Bewohner und Patienten der Einrichtungen müssen keinen Test nachweisen.

Eine Ausnahme von der Maskenpflicht im öffentlichen Raum gilt nur, wenn eine medizinische Behandlung oder andere medizinische Gründe der Maskenpflicht entgegenstehen. Kinder unter sechs Jahren müssen keine Maske tragen.

Optionale Regelungen: Worüber die Länder entscheiden

Weitere Schutzmaßnahmen können die Bundesländer festlegen. Dazu zählen:

  • eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (Bus und Bahn)
  • eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Ausnahmen gelten mit einem 3G-Nachweis, also wenn Sie genesen, getestet oder geimpft sind, für Freizeit-, Kultur- oder Sportveranstaltungen, in Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie in gastronomischen Einrichtungen und beim Sport. Die Impfung darf dafür nicht mehr als drei Monate zurückliegen.
  • verpflichtende Tests in Gemeinschaftseinrichtungen wie etwa Kindertagesstätten, Kinderheimen oder Hafteinrichtungen
  • eine Maskenpflicht in Schulen ab dem fünften Schuljahr, vorausgesetzt, es sind Beschäftigte da, die den Präsenzunterricht aufrechterhalten können

Schneeketten: Verschärfte Regelungen bei Gefahr für das Gesundheitssystem

Die schärfste Stufe, die „Schneeketten“, würde zusätzlich bei einer verschärften Lage „anhand bestimmter, gesetzlich geregelter Indikatoren“ gelten, die eine Gefahr für das Gesundheitssystem nachweisen, heißt es im Corona-Plan. Darunter fällt:

  • die Anordnung eines Mindestabstands von 1,5 Metern im öffentlichen Raum
  • verpflichtende Hygienekonzepte für Betriebe, Einrichtungen und Veranstaltungen
  • festgelegte Personenobergrenzen für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen

Die Indikatoren hierfür legen die Länder fest. Sie orientieren sich an der Hotspot-Regel aus dem bisher gültigen Infektionsschutzgesetz. Dazu zählen etwa die Krankenhaus- und Intensivbettenbelegung. Die Hotspot-Regel kam bislang allerdings kaum zum Einsatz.

Bundesgesundheitsminister Lauterbach geht davon aus, dass weitgehend einheitlich in Deutschland wieder eine Maskenpflicht in Innenräumen gelten wird. „Ich glaube, dass die Länder das alle machen werden, weil wir zum 1.10. wieder höhere Fallzahlen haben werden“, sagte er am Freitag in Berlin.

Wann kommen die neuen Corona-Impfstoffe, und für wen empfiehlt sich die vierte Impfung?

Lauterbach zufolge können angepasste Impfstoffe bereits im September ausgeliefert werden: Am 1. September für die Corona-Variante BA.1, am 27. September für BA.5. Die Vakzine können am jeweiligen darauffolgenden Tag ausgeliefert werden. „Die Bundesregierung hat beide Impfstoffe in auskömmlicher Menge besorgt“, so Lauterbach. Die Impfkampagne könne dann zeitnah stattfinden.

Der Gesundheitsminister betonte, dass eine Impfung künftig nicht nur drei Monate gelten werde und man sich nicht alle drei Monate impfen lassen müsse. Diese Frist für Ausnahmen von der Maskenpflicht in Innenräumen sei gewählt worden, weil Impfungen in diesem Zeitraum nach bestehender Auffassung gegen Ansteckung schützen. Gegen schwere Infektionsverläufe schützten sie viel länger. Sich alle drei Monate impfen zu lassen wäre auch „medizinisch völlig unsinnig“.

Die Ständige Impfkommission (Stiko) plant offenbar, die vierte Impfung allen Menschen im Alter von 60 bis 69 Jahren zu empfehlen. Die entsprechende Beschlussvorlage liegt dem Handelsblatt vor. Bislang empfiehlt die Stiko die vierte Impfung ab einem Alter von 70 Jahren und Risikogruppen.

So berichtet das Handelsblatt über die Coronapandemie

Infektionsschutzgesetz: Sieben-Punkte-Plan gegen die Coronapandemie

Dem Herbstplan gingen monatelange Verhandlungen voraus. SPD und Grüne hatten die FDP zu einem Entschluss vor der Sommerpause gedrängt – und pochten auf möglichst viele Schutzmaßnahmen. Die Liberalen wiederum stellten sich quer. Zuletzt verhandelten Justizminister Marco Buschmann (FDP) und Lauterbach bilateral miteinander - „sehr loyal und diskret“, wie der Justizminister betonte.

Mit Agenturmaterial.

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