Leben als Rentner in Deutschland
Wie hoch wird Ihre gesetzliche Rente? Mit diesen Faktoren können Sie die gesetzliche Rentenhöhe berechnen.
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Die Höhe Ihrer gesetzlichen Rente lässt sich mit Rentenpunkten ermitteln. Was diese für Ihre Rente bedeuten und was Sie zur Berechnung wissen müssen.
Mehr als 39 Millionen Menschen zahlen in Deutschland jeden Monat Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung ein. Da die gesetzliche Rente aber vielen Menschen vermutlich nicht ausreichen wird, um ihren Lebensstandard zu halten, sorgen sie zusätzlich privat vor. Dennoch droht immer mehr Deutschen Altersarmut.
Um das zu vermeiden, sollten künftige Rentner wissen, wie viel Geld sie am Ende ihres Berufslebens erwarten können. Entsprechend der Summe können sie abwägen, ob und in welcher Höhe sie privat vorsorgen wollen. Dafür sind einige Größen relevant: zum Beispiel die Rentenpunkte, auch Entgeltpunkte genannt.
Doch wie werden sie berechnet und wo finde ich meine Rentenpunkte? Im folgenden Artikel finden Sie alle wichtigen Fragen und Antworten zum Thema Rentenpunkte.
Rentenpunkte dienen dazu, den Anspruch auf die gesetzliche Rente zu ermitteln. Diese sammeln Arbeitnehmer über das gesamte Berufsleben. Jedes Jahr gibt es neue Durchschnittsentgelte, mit denen die Rentenpunkte berechnet werden.
Eine Gruppe Senioren steht nah beieinander
Bei der Höhe der Renten gibt es große Lücken zwischen den Rentnern in Deutschland.
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Rentenpunkte bestimmen die Höhe der gesetzlichen Rente. Durch die Anzahl an Rentenpunkten und den Wert zum Zeitpunkt des Renteneintritts können Arbeitnehmer die Höhe ihrer gesetzlichen Rente errechnen. Die Anzahl der Rentenpunkte hängt von der Höhe des Einkommens ab. Sie orientieren sich am jährlichen Bruttodurchschnittsgehalt aller Personen, die in die deutsche Rentenkasse Beiträge einzahlen.
So entspricht 1,0 Rentenpunkt genau dem Bruttodurchschnittsgehalt. Sollte Ihr Verdienst nur halb so hoch sein, wird Ihnen ein halber Rentenpunkt zugeschrieben. Und sofern Sie exakt doppelt so viel verdienen wie der Durchschnitt, bekommen Sie genau 2,0 Rentenpunkte. Diese Rentenpunkte landen dann Jahr für Jahr auf dem Rentenkonto.
Der Wert eines Rentenpunkts wird jedes Jahr zum 1. Juli neu festgesetzt. Wie sich der Wert eines Rentenpunkts verändert, bestimmt die Rentenanpassungsformel. Sie bezieht sich vor allem darauf, wie sich das Lohnniveau im letzten Jahr entwickelt hat. Ein Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt zudem die langfristige Entwicklung, dass in Deutschland immer mehr Menschen in Rente sind aber immer weniger Menschen in die Kassen einzahlen.
Seit 2010 ist der Wert eines Rentenpunkts kontinuierlich gestiegen, in den letzten Jahren um mindestens einen Euro pro Jahr - mit Ausnahme von 2021, als aufgrund der Corona-Krise der Wert in Westdeutschland gleich blieb und in Ostdeutschland leicht erhöht wurde. Darauf folgte 2022 allerdings die stärkste Rentenerhöhung seit 30 Jahren, so Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Auch zum 1. Juli 2023 werden die Rentenwerte wieder steigen, sowohl in West- wie Ostdeutschland auf 37,60 Euro. Damit ist die Anpassung der Rentenwerte zwischen Ost und West bereits ein Jahr früher erreicht als geplant.
Eine gesetzliche Rentengarantie verhindert, dass der Wert eines Rentenpunkts gesenkt wird. Entscheidend für die Höhe der Rente ist der Rentenwert zum Eintritt der Rente.
Jahr (jeweils ab 1. Juli) | Rentenpunkt West | Rentenpunkt Ost |
2017 | 31,03 Euro | 29,69 Euro |
2018 | 32,03 Euro | 30,69 Euro |
2019 | 33,05 Euro | 31,89 Euro |
2020 | 34,19 Euro | 33,23 Euro |
2021 | 34,19 Euro | 33,47 Euro |
2022 | 36,02 Euro | 35,52 Euro |
2023 | 37,60 Euro | 37,60 Euro |
Zum Vergleich: 2008 war ein Rentenpunkt in den alten Bundesländern noch 26,56 Euro wert und in den neuen Bundesländern 23,34 Euro.
Rente berechnen
Mit Rentenpunkten können Sie Ihre gesetzliche Rente selbst berechnen.
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Die Rentenpunkte errechnen Sie für jedes Jahr einfach mit Ihrem jährlichen Bruttoeinkommen. Hierfür müssen Sie Ihr Einkommen durch das durchschnittliche Bruttoeinkommen teilen. Das Ergebnis entspricht Ihren Rentenpunkten für dieses Jahr. Sofern Ihr Einkommen genau dem Durchschnitt entspricht, erhalten Sie für den Zeitraum 1,0 Rentenpunkte.
Für die Berechnung Ihrer Rentenpunkte ist das Durchschnittsentgelt entscheidend. Die Bundesregierung bestimmt für das abgelaufene Kalenderjahr das endgültige Jahresentgelt und gibt ein vorläufiges für das kommende Jahr heraus. Der Bundesrat muss dem endgültigen Jahresentgelt zustimmen. In die Berechnung werden alle Einkommen von Menschen mit einbezogen, die in die Rentenkasse einzahlen.
Sollte das Lohnniveau sinken, könnte dies theoretisch auch den Wert der Rentenpunkte senken. Bis 1. Januar 2025 wird das Durchschnittseinkommen in den neuen Bundesländern niedriger angesetzt, da dort nach der Wiedervereinigung das Lohnniveau niedriger war. Mehr als 30 Jahre nach dem Fall der Mauer werden die Rentenniveaus in Ost und West aber angeglichen.
Hier finden Sie die Durchschnittsentgelte der letzten Jahre, die der Berechnung der Rentenpunkte zugrunde liegen. Für 2021 und 2022 liegen noch keine endgültigen Zahlen vor.
Jahr | Durchschnittliches Bruttoentgelt West | Umrechnungs-Faktor | Durchschnittliches Bruttoentgelt Ost |
2023 (vorläufig) | 43.142 Euro | 1,0280 | 41.967 Euro |
2022 (vorläufig) | 38.901 Euro | 1,0420 | 37.333 Euro |
2021 | 40.463 Euro | 1,0560 | 38.317 Euro |
2020 | 39.167 Euro | 1,0700 | 36.605 Euro |
2019 | 39.301 Euro | 1,0840 | 36.256 Euro |
2018 | 38.212 Euro | 1,1248 | 33.972 Euro |
2017 | 37.077 Euro | 1,1374 | 32.598 Euro |
2016 | 36.187 Euro | 1,1415 | 31.701 Euro |
2015 | 35.363 Euro | 1,1502 | 30.745 Euro |
2014 | 34.514 Euro | 1,1665 | 29.588 Euro |
2013 | 33.659 Euro | 1,1762 | 28.617 Euro |
2012 | 33.002 Euro | 1,1785 | 28.003 Euro |
Die Berechnung vom Durchschnittsentgelt Ost: Hierfür muss das durchschnittliche Bruttoentgelt in den alten Bundesländern durch den Umrechnungsfaktor geteilt werden. Dieser Faktor sinkt kontinuierlich und wird 2024 zum letzten Mal angewendet.
Bis 2024 wird es zwischen alten und neuen Bundesländern bei der Berechnung der Renten Unterschiede geben, weil die Beitragsbemessungsgrenze für Arbeitslosen- und Rentenversicherung so lange unterschiedlich sein wird. Das betrifft auch das durchschnittliche Bruttoentgelt, das den Rentenpunkten zugrunde liegt.
Wie sich der in der Tabelle genannte Umrechnungsfaktor bis Juli 2024 entwickeln wird, bevor es ihn ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr geben wird, zeigt die Anlage 10 zum 6. Sozialgesetzbuch. 2023 wird der Umrechnungsfaktor 1,0280 betragen und 2024 letztmalig 1,0140. Danach gelten für Ost- und Westdeutschland die selben Durchschnittsentgelte zur Berechnung der Rentenpunkte.
Ja, es ist möglich, Rentenpunkte zu kaufen. Damit können Sie etwa das Niveau Ihrer Rente erhöhen oder sich einen früheren Renteneintritt ermöglichen. Allerdings ist das erst ab dem 50. Lebensjahr möglich. Und Sie müssen vor dieser freiwilligen Zahlung einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Diese teilt dann den Mindest- und Höchstbetrag für die freiwillige Zahlung mit.
Senioren in Deutschland
Um die gesetzliche Rente zu erhöhen, können künftige Rentner Rentenpunkte dazukaufen.
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Der Preis eines Rentenpunkts berechnet sich nach dem endgültigen Durchschnittsentgelt des Jahres und dem geltenden Beitragssatz zur Rentenversicherung. 2023 kostet ein Rentenpunkt etwa 8.024 Euro in den alten und 7.806 Euro in den neuen Bundesländern. Denn so hoch ist beim Durchschnittsentgelt von 43.142 Euro (41.967 Euro) der zu leistende Beitrag zur Rentenversicherung.
Sie können die Höhe Ihrer gesetzlichen Rente selbst berechnen. Um die Rentenhöhe zu ermitteln, müssen Sie die folgenden Werte miteinander multiplizieren:
Rentenpunkte x aktueller Rentenwert x Zugangsfaktor x Rentenartfaktor = Rentenhöhe
Das klingt kompliziert, lässt sich aber leicht erklären.
Die Anzahl der Rentenpunkte können Sie nach oben genannter Methode errechnen, der aktuelle Rentenwert wird Ende des 1. Quartals jedes Jahr bekannt gegeben.
Der Zugangsfaktor beträgt 1, wenn Sie genau zum Zeitpunkt Ihrer Rentenaltersgrenze in Rente gehen. Sollten Sie früher in Rente gehen, sinkt Ihr Rentenanspruch pro Monat um 0,3 Prozent. In solchen Fällen kann der Kauf von Rentenpunkten sinnvoll sein. Sofern Sie über Ihre Rentenaltersgrenze hinaus weiterarbeiten, erhöht sich Ihr Zugangsfaktor pro Monat um 0,5 Prozent. Wer zehn Monate länger arbeitet, hätte also einen Zugangsfaktor von 1,05.
Der Rentenartfaktor beträgt ebenfalls 1, sofern Sie regulär in Altersrente gehen oder aufgrund voller Erwerbsminderung Rentnerin oder Rentner werden. Wenn Sie aufgrund teilweiser Erwerbsminderung eine Rente bekommen, beträgt der Rentenartfaktor 0,5. Bei Witwern und Witwen ist der Faktor 0,55 oder 0,25. Der Rentenartfaktor für Vollwaisen ist 0,2, bei Halbwaisenrenten beträgt er 0,1.
Achtung: Bei dieser Berechnung müssen Arbeitnehmer noch Krankenkassenbeiträge und eventuell anfallende Steuern abziehen.
Die Anzahl ihrer Rentenpunkte können Arbeitnehmer im Schreiben der Deutschen Rentenversicherung ablesen: aus der Renteninformation, dem Rentenbescheid oder der Rentenauskunft. Ab dem 55. Lebensjahr bekommen Arbeitnehmer alle drei Jahre einen Rentenbescheid. Außerdem können Sie jederzeit Infos über Ihr Rentenkonto kostenlos und direkt bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern.
Ja. Grundsätzlich bekommen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr Rentenpunkte, wenn ihr Gehalt über dem Durchschnitt liegt. Das maximale Einkommen, auf das Rentenpunkte angerechnet werden können, ist die Beitragsbemessungsgrenze. Das ist nur logisch: Denn auf das zusätzliche Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze werden auch keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt.
Die Beitragsbemessungsgrenze wurde 2023 auf ein monatliches Einkommen von 7.300 Euro in West- und 7.100 Euro in Ostdeutschland gesetzt.
Damit liegt das maximal Einkommen zum Anrechnen der Rentenpunkte bei einem Bruttojahreseinkommen von 87.600 Euro in Westdeutschland und 85.200 Euro in Ostdeutschland. Bei einem für dieses Jahr geschätzten Brutto-Durchschnittsentgelt von 43.142 Euro könnte man 2023 also maximal 2,03 Rentenpunkte bekommen.
Rentenpunkte bekommt man üblicherweise, wenn Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden. Aber es gibt auch andere Möglichkeiten, um Rentenpunkte auf dem Rentenkonto gutgeschrieben zu bekommen. Rentenpunkte werden grundsätzlich nach dem Leistungsprinzip vergeben: Wer länger und mehr in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll auch eine höhere Rente erhalten.
Es werden aber auch Beiträge zur Solidargemeinschaft berücksichtigt: Die Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder ein Zivildienst etwa werden auch zum Rentenanspruch hinzugerechnet. Auch eine Scheidung hat Auswirkungen auf das Rentenkonto. Eine Übersicht der verschiedenen Fälle.
Wenn Sie ehrenamtlich Angehörige pflegen, zahlt die Pflegeversicherung unter Umständen Beiträge zu Ihrer Rentenversicherung. Dafür gibt es unter anderem folgende Bedingungen:
Für Rentenansprüche aus ehrenamtlicher Pflege müssen Sie keine Angehörigen pflegen. Die Anforderungen gelten analog auch für die Pflege von Nachbarn oder Bekannten.
Seit 2009 gilt ein Gesetz zum Versorgungsausgleich. Das soll verhindern, dass eine Person durch eine Scheidung deutliche Nachteile bei der Altersvorsorge hat. Bei einer Scheidung werden alle Anrechte für die Altersvorsorge zusammengerechnet, die beide Eheleute im Zeitraum der Ehe erworben haben. Diese Ersparnisse für die Rente werden dann durch zwei geteilt und den Geschiedenen jeweils zu gleichen Teilen gutgeschrieben.
Ein Beispiel: Wenn eine Person in der Ehe 15 Rentenpunkte bekommen hat und die andere Person fünf Rentenpunkte, bekommen die Eheleute für den Zeitraum der Ehe zehn Rentenpunkte. Die Rentenpunkte werden unter den Geschiedenen direkt bei der Scheidung aufgeteilt und dem Rentenkonto gutgeschrieben. Die Teilung betrifft auch alle weiteren Rentenansprüche, die etwa durch eine private Rentenversicherung entstanden sind, sowie andere Ansprüche auf Altersversorgung wie eine Pension.
Ja, wenn Sie den Nachwuchs erziehen, kann Ihnen das auf die Rentenpunkte angerechnet werden. Bei Kindern, die vor 1992 geboren wurden, kann pro Kind eine Kindererziehungszeit von bis zu zwei Jahren und sechs Monaten angerechnet werden. Bei später Geborenen ist eine Anrechnung von bis zu drei Jahren möglich. Grundsätzlich kann nur ein Elternteil gleichzeitig Kindererziehungszeit angerechnet bekommen.
Die Kindererziehungszeit wird pro Jahr mit knapp einem Rentenpunkt angerechnet: Pro Monat werden derzeit etwa 30 Euro Rentenversicherungsbeiträge übernommen. Dies gilt auch, wenn nebenbei noch ein Verdienst erzielt wird. Die zusätzlichen Beiträge werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze bezahlt.
Außerdem gibt es Kinderberücksichtigungszeiten. Diese werden der Person gutgeschrieben, für die die Kindererziehungszeit gilt. Die Kinderberücksichtigungszeit kann bis zu zehn Jahre betragen. Sie wirkt sich zwar nicht auf die Rentenhöhe aus, wird aber zur Mindestversicherungszeit hinzugerechnet, und festigt so den Rentenanspruch.
Ja, wenn Sie einen Zivildienst oder einen Wehrdienst geleistet haben, lässt sich dieser auf Ihr Rentenkonto anrechnen. Allerdings gab es einige Gesetzesänderungen, wodurch die Anzahl der Rentenpunkte variiert. Grundsätzlich gilt hier, dass nur eine Tätigkeit von mindestens drei Tagen pro Woche voll angerechnet werden kann. Je nachdem, wann der Wehr- oder Zivildienst geleistet wurde, wird dieser folgendermaßen angerechnet:
Grundsätzlich können auch Rentenansprüche entstehen, wenn eine Person arbeitslos ist. Arbeitslose sind ebenfalls rentenversichert. Auch für diesen Zeitraum werden also Rentenpunkte berechnet. Die Höhe der Rente steigt in diesem Zeitraum allerdings nicht, da das Arbeitslosengeld unter dem Niveau des letzten Einkommens liegt.
Dieser Artikel erschien zuerst am 6. April 2021 um 9:30 Uhr. Der Artikel wurde erneut geprüft und mit leichten Anpassungen aktualisiert.
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