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19.02.2020

06:00

Prozess in San Francisco

US-Behörde verklagt Facebook auf neun Milliarden Dollar Steuernachzahlung

Von: Alexander Demling

Mark Zuckerberg hat in Europa höhere Steuern für Tech-Konzerne gefordert – doch in seiner Heimat kämpft Facebook dagegen. Für seine Irland-Tricksereien will er nicht büßen.

Die US-Steuerbehörde will dem Tech-Konzern nachweisen, dass er absichtlich Steuern gespart hat. dpa

Facebook

Die US-Steuerbehörde will dem Tech-Konzern nachweisen, dass er absichtlich Steuern gespart hat.

San Francisco „Als ich bei Facebook anfing, war die Überlebensfähigkeit des Unternehmens, insbesondere die finanzielle, ernsthaft in Frage gestellt“, sagt Mike Schroepfer am Dienstag vor dem US-Steuergerichtshof in San Francisco. Es ist schwer zu glauben, dass da der Technologievorstand eines der wertvollsten Unternehmen der Welt spricht. Über eine Zeit vor gerade einmal zwölf Jahren.

Schroepfer schildert Facebook in der Zeit, als er dort als Technikchef anfing, als ein teilweise „chaotisches“ Unternehmen. Wirtschaftlich sei man komplett von Werbung auf Desktop-Computern abhängig gewesen, eine Strategie für das beginnende Smartphone-Zeitalter hatte Facebook noch nicht.

Jeden Tag hätten er und sein Team darum gekämpft, dass die Seite nicht crasht. Dass Facebook einmal ein globaler Gigant mit zwei Milliarden Nutzer werden würde, sei nicht gesetzt gewesen: „In Brasilien, in Russland oder in Deutschland gab es Seiten, die populärer waren als Facebook“, sagt Schroepfer.

Von Schroepfers Schilderung von Facebooks Frühzeit wird abhängen, ob das Unternehmen in den USA bis zu neun Milliarden Dollar Steuern nachzahlen muss. Diesen Betrag fordert die Steuerbehörde IRS von dem Betreiber der sozialen Netzwerke Facebook, Instagram und WhatsApp nach, weil er in seinem Heimatmarkt mit übertriebenen Verrechnungspreisen seiner irischen Tochtergesellschaft künstlich armgerechnet haben soll.

Künftig wird alles anders

Facebook ist nicht der erste Digitalkonzern aus dem Silicon Valley, der die grenzenlosen Steueroptimierung beenden will: Auch Google hat Ende 2019 angekündigt, seine als „Double Irish“ und „Dutch Sandwich“ bekannten Transfers von Gewinnen in Niedrigsteuerländer künftig einzustellen. Doch das gilt für die Zukunft. Für die Vergangenheit büßen will Facebook nicht.

Die Kernfrage, über die im Prozess in San Francisco gestritten wird, ist: Wie wertvoll war Facebook im Jahr 2010? In diesem Jahr begann das sechs Jahre zuvor gegründete Unternehmen, seine Software-Plattform an seine irische Tochtergesellschaft mit Management auf den Cayman Islands zu lizensieren. Im Gegenzug stellte die Filiale der Zentrale im Silicon Valley interne Verrechnungspreise für die erzielten Werbeumsätze in Rechnung.

Die Kernfrage, über die Richterin Cary Pugh am Ende des Prozesses bestimmen muss: War der Preis für die Facebook-Plattform marktgerecht oder künstlich kleingerechnet, um in den USA Steuern zu sparen? Das ist kompliziert, lag doch ein Großteil des damaligen Wertes von Facebook nicht in messbaren Vermögenswerten, sondern in den Netzwerkeffekten der Plattform und der daraus erwachsenden dominanten Marktposition.

Der Streit, den die US-Steuerbehörde und Facebook ausfechten, berührt ein wachsendes Problem internationaler Besteuerung. Die Unternehmenswerte von Google, Facebook und immer mehr der wertvollsten Konzerne der Welt hängen vor allem von der Qualität geheimer Algorithmen ab, die erst durch die Daten von Milliarden Nutzern ihren Wert gewinnen.

Den Wert des Google-Algorithmus ist schwerer zu bestimmen als der eines VW-Werks. Weil dieser Wert zudem immateriell ist, lässt er sich leicht in andere Landesgesellschaften übertragen, die darauf dann niedrigere oder gar keine Steuern zahlen.

Das Steuergericht in San Francisco muss also nachträglich klären, ob das Unternehmen mit damals 100 Millionen monatlichen Nutzern bereits erkennbar auf dem Weg zu einem globalen Werbegiganten war und seine Plattform folglich zum Spottpreis lizensierte. Das behauptet die IRS. Oder war Facebook noch ein Start-up mit technischen und wirtschaftlichen Problemen, das jeden Moment von Konkurrenten überrollt werden konnte? So stellt es das Anwaltsteam der internationalen Kanzlei Baker McKenzie dar, das Facebook vertritt.

„Eine Geschichte von zwei Facebooks“

„Sie werden heute eine Geschichte von zwei Facebooks hören“, sagte einer der IRS-Anwälte in seinem Eröffnungsplädoyer in einer Anspielung auf einen Roman von Charles Dickens und ihrem berühmten ersten Satz: „Es war die beste aller Zeiten, es war die schlimmste aller Zeiten“. Facebooks Team von Anwälten werde ehemalige Manager aus Japan und Südkorea als Zeugen aufrufen, die von den Schwierigkeiten bei der Expansion dort berichten, sagt der IRS-Anwalt.

Dann zeigt er das Video eines Interviews mit Mark Zuckerberg aus dem Jahr 2010, in dem er Facebook „auf der Siegerstraße“ in allen Märkten sieht – allen bis auf Japan, Südkorea, China und Russland. Facebook verzerre seine Vergangenheit, ist die Botschaft.

Auch Sheryl Sandberg kommt im Plädoyer der IRS vor: Facebooks langjährige operative Vorständin wird in einem Video vom World Economic Forum 2010 gezeigt, in dem sie bekennt, sie „liebe unser Geschäftsmodell“ – das Modell, das Schroepfer im Rückblick als schwer unter Druck beschreibt.

Sandberg wird in dem Prozess in den nächsten Wochen noch eine große Rolle spielen: 2008 wechselte die erfahrene Managerin von Google zu Facebook. Der Trumpf im Blatt der IRS-Anwälte ist eine E-Mail, die Sandberg kurz nach ihrem Start einem alten Google-Kollegen schrieb: Man durchlaufe gerade „denselben Entscheidungsprozess wie Google vor einer langen Zeit“. In der Zentrale in Irland würden nur wenige Menschen arbeiten, es gehe um „Steuervergünstigungen, um internationale Umsätze durchzuschleusen“.

Die Rechercheplattform „Pro Publica“ berichtet von einer weiteren Mail, die Sandberg an ihre neuen Kollegen bei Facebook schrieb: „Nach meiner Erfahrung“, erläuterte die Ex-Googlerin dort, „dass man sehr viel mehr Steuern zahlt, wenn man keine europäische Zentrale hat und alles über die USA läuft“. Der Chef von der Steuerabteilung stimmte Sandberg zu: Facebook müsse „ein Niedrigsteuerland finden, um Gewinne zu parken.“

Sandberg selbst wird in dem Prozess voraussichtlich nicht aussagen, aber andere hochrangige Facebook-Manager wie Hardware-Chef Andrew Bosworth oder Chief Revenue Officer David Fischer stehen auf der Zeugenliste. Wie weit einzelne Aussagen von Top-Managern vor zehn Jahren das Argument der Steuerbehörde tragen werden, ist bislang schwer zu sagen. Als sich ein IRS-Anwalt mit Schroepfer über die Definition von „Plattform“ verkämpft, wie er Facebook in einem Interview auf der Bühne der Münchner Digitalkonferenz DLD 2010 bezeichnete, wirkt es noch nicht, als hätten sie die stärksten Argumente auf ihrer Seite.

Richterin Pugh mischte sich am ersten Tag kaum in die Zeugenbefragung ein. Frühestens in einigen Wochen wird sie entscheiden, ob Facebook legale Steueroptimierung praktiziert oder den US-Steuerzahler betrogen hat. Und ob Facebook für seine Vergangenheit bezahlen muss.

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