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Arbeitsmarkt

Arbeitsmarkt

Der Arbeitsmarkt setzt sich aus Angebot und Nachfrage von und nach Arbeitskräften zusammen. Die Besonderheit des Arbeitsmarktes besteht in der Untrennbarkeit von Mensch und Arbeitskraft. Hieraus ergeben sich gesetzlich festgelegte Rechten und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Seit 2005 werden in Deutschland drei Arten von Arbeitsverhältnissen unterschieden: Der Minijob (Bruttoverdienst 450€ pro Monat), der Niedriglohn-Job (Bruttoverdienst von 450,01€ bis 800 Euro pro Monat und das reguläre Geschäftsverhältnis (Bruttoverdienst ab 800€ pro Monat). Die Arbeitsmarktreform hat seitdem zwar einen stetigen Rückgang der Arbeitslosenzahlen bewirkt, Kritiker sehen prekäre Jobs und Unterbeschäftigung jedoch als Kehrseite des Booms.

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