Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Seine Funktion ist durch das Grundgesetz (Artikel 54–61) definiert. Der Bundespräsident ist nicht Teil der Tages-/Regierungspolitik. Das Amt ist aber nicht nur auf repräsentative Aufgaben beschränkt, sondern beinhaltet auch Rechte und Pflichten zum politischen Handeln. Vor allem zu Krisenzeiten können ihm durch Reservevollmachten staatspolitische Aufgaben von großer Tragweite zukommen.
Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre. Eine anschließende Wiederwahl ist möglich. In dieser Zeit darf der Bundespräsident kein weiteres besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben. Die Amtssitze des Bundespräsidenten sind das Schloss Bellevue in der Bundeshauptstadt Berlin und die Villa Hammerschmidt in Bonn.
Seit der Gründung der Bundesrepublik waren folgende Personen Bundespräsidenten: Theodor Heuss (FDP), Heinrich Lübke (CDU), Gustav Heinemann (SPD), Walter Scheel (FDP), Karl Carstens (CDU), Richard Freiherr von Weizsäcker (CDU), Roman Herzog (CDU), Johannes Rau (SPD), Horst Köhler (CDU), Christian Wulff (CDU), Joachim Gauck (parteilos) und Frank-Walter Steinmeier (SPD).
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