Die deutsche Bundesregierung stellt die Exekutivgewalt auf der Bundesebene dar und gilt damit als Verfassungsorgan. Der amtierende Bundeskanzler sowie die Bundesminister bilden gemeinsam das Kabinett der Bundesregierung. Dem Bundeskanzler steht das Recht zur Kabinettsbildung zu, daher wählt er oder sie auch die Minister. Darüber hinaus dürfen Bundeskanzler über die Anzahl und Aufgabenbereiche der Bundesminister entscheiden. Nach dem Kanzlerprinzip werden durch den Bundeskanzler auch die Eckpfeiler der Regierungspolitik bestimmt. Die jeweiligen Bundesminister haben innerhalb des ihnen zugewiesenen Aufgabenbereichs die Verantwortung. Bei Angelegenheiten von allgemeiner politischer Bedeutung tragen nach dem Kollegialprinzip Bundeskanzler sowie Minister gemeinsam die Verantwortung. Nur im Fall absoluter Uneinigkeit überwiegt die Stimme des Bundeskanzlers.
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