Energiepolitik bezeichnet die Politik einer Stadt, eines Landkreises, eines Bundeslandes, der Bundesrepublik, einer Partei oder einer überstaatlichen Institution (zum Beispiel die EU oder EU-Kommission). Die Energiepolitik ist eine sektorale Strukturpolitik und besonderer Bestandteil der Wirtschaftspolitik mit Querverbindungen zur Umwelt- und Klimapolitik sowie zur Entwicklungs-, Verkehrs-, Sozial- und Technologiepolitik. Im weiteren Sinne betrifft Energiepolitik die Gesamtheit der institutionellen Bedingungen, Kräfte und Bestrebungen, die darauf gerichtet sind, gesellschaftlich verbindliche Entscheidungen über die Struktur und Entwicklung der Bereitstellung, Verteilung und Verwendung von Energie zu treffen. Die Umweltpolitik nimmt hinsichtlich der Energiepolitik eine immer größere Bedeutung ein.
In Deutschland gehört die gesetzliche Regelung der Energiewirtschaft zur konkurrierenden Gesetzgebung. Der Bund hat die Gesetzgebung unter anderem durch das Energiewirtschaftsgesetz ausgeübt. Federführend dafür ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
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