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Erbschaft

Erbschaft

Erbschaft bezeichnet im deutschen Erbrecht das gesamte aktive und passive Vermögen einer verstorbenen Person, des Erblassers, oder den Nachlass. Der Erbe oder die Erbengemeinschaft ist Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Die Erbschaft ist also der Gegenstand dieses Rechtsübergangs, der sowohl die Aktiva als auch die Passiva des Vermögens des Erblassers umfasst. Neben dem Eigentum wird auch der Besitz auf den oder die Erben übertragen.

Der Erbe ist jedoch nicht verpflichtet, die Erbschaft anzunehmen. Innerhalb von sechs Wochen nach Kenntniserlangung von der Erbschaft kann der Erbe die Erbschaft ausschlagen, falls er nicht bereits die Annahme der Erbschaft erklärt hat.

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