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Grundsteuer

Grundsteuer

Die Grundsteuer fällt für Eigentümer von Grundstücken sowie Erbbaurechten an und wird meistens in vierteljährlichen Vorauszahlungen abgegolten. Sie wird auf den Grundbesitz erhoben. 

Bislang basierte die Berechnung der Grundsteuer auf Jahrzehnte alten Grundstückswerten, den sogenannten Einheitswerten. Daher erklärte das Bundesverfassungsgericht die Werte für verfassungswidrig. Aus diesem Urteil folgt die Notwendigkeit einer Grundsteuer-Reform. Sie sieht mitunter neue Bewertungsregeln für Zwecke der Grundsteuer auf Bundesebene vor. So wird der gesamte Grundbesitz in Deutschland auf den Stichtag 1. Januar 2022 neu bewertet. Die auf Grundlage der neuen Werte berechnete Grundsteuer ist dann ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen. 

Lesen Sie hier aktuelle News und neueste Nachrichten von heute zur Grundsteuer.

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