Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland legt fest, welche Bezahlung Beschäftigten als Minimum zusteht. Derzeit liegt der Mindestlohn bei 12 Euro brutto pro Stunde.
Eingeführt wurde er 2015 mit einer Untergrenze von 8,50 Euro. Mindestlöhne sollen ein existenzsicherndes Einkommen gewährleisten. Anspruch darauf haben alle Arbeitnehmer sowie Praktikanten, die ein Praktikum außerhalb der Schule oder des Studiums absolvieren. Auch Minijobber fallen in die Regelung. Ausgenommen sind jugendliche Arbeitnehmer und Auszubildende.
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