Die Steuererklärung dient dazu, eine Erklärung an das Finanzamt etwa über die Einkommensverhältnisse abzugeben, die die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und die Festsetzung der Steuer ermöglichen. Betroffen sind natürliche sowie juristische Personen.
In Deutschland gibt es unter anderem folgende Steuererklärungen: Einkommensteuererklärung (private Personen), Körperschaftsteuererklärung (juristische Personen), Umsatzsteuererklärung / Umsatzsteuer-Voranmeldung (Unternehmer) und die Lohnsteueranmeldung (Arbeitgeber).
Natürliche Personen, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, müssen diese bis zum 31. Mai des auf den Veranlagungszeitraum folgenden Jahres abgeben. Unter Umständen können Steuerpflichtige von einer Fristverlängerung profitieren, wenn die Erklärung zum Beispiel von einem steuerlichen Berater erstellt wird. Das Finanzamt erhebt durch die Informationen in der Einkommensteuererklärung die zu entrichtende Einkommensteuer, den Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer. Bei der Erhebung der Einkommensteuer wird durch zahlreiche Regelungen (zum Beispiel Freibeträge, Freigrenzen oder Sonderausgaben) die persönliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen berücksichtigt. Diese Regelungen erschweren aber auch die Erstellung einer Einkommensteuererklärung für die meisten Personen.
Durch die Körperschaftsteuererklärung wird die Körperschaftsteuer festgelegt. Die Körperschaftsteuer ist die Steuer auf das Einkommen von inländischen juristischen Personen wie beispielsweise Kapitalgesellschaften, Genossenschaften oder Vereinen, sie beträgt 15 Prozent. Die Steuer wird auf Basis der Steuerbilanz, welche verschiedenen Korrekturen unterworfen wird, berechnet. Für die Frist zur Abgabe der Erklärung gelten die gleichen Regelungen wie bei der Einkommensteuererklärung.
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