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Steuerhinterziehung

Steuerhinterziehung

Steuerhinterziehung ist in Deutschland eine Steuerstraftat nach § 370 der Abgabenordnung (AO). Sie kann mit Freiheits- oder einer Geldstrafe geahndet werden. Nach § 370 Abs. 2 AO ist auch der Versuch der Steuerhinterziehung strafbar. Auch die Beihilfe zur Steuerhinterziehung ist strafbar. Durch eine Selbstanzeige kann Straffreiheit erlangt werden (§ 371 AO), wenn die unrichtigen Angaben in vollem Umfang berichtigt werden. Falls ein sogenannter Sperrgrund vorliegt, wie zum Beispiel die Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung, ist die Selbstanzeige nicht mehr möglich.

Die Freiheitsstrafe kann bis zu fünf Jahre, in schweren Fällen aber auch bis zu zehn Jahre betragen. Üblicherweise wird bis zu einem Steuerschaden von 50.000 Euro eine Geldstrafe verhängt. Freiheitsstrafen werden in der Regel ab einem Steuerschaden von 100.000 Euro verhängt.

Bekannte Fälle von Steuerhinterziehung in der deutschen Öffentlichkeit waren in den vergangenen Jahren unter anderem Uli Hoeneß (ehemaliger Präsident des FC Bayern München), Klaus Zumwinkel (ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Deutschen Post AG), Boris Becker und Alice Schwarzer.

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