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Wettbewerbspolitik

Wettbewerbspolitik

Unter Wettbewerbspolitik wird allgemein ein Teilbereich der Ordnungs- und Wirtschaftspolitik verstanden. Die wichtigste Funktion der Wettbewerbspolitik besteht in der Durchführung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des freien Wettbewerbs in Deutschland. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gibt dabei die Rahmenbedingungen vor. Die Einhaltung der im GWB enthaltenen Gesetze wird vom Bundeskartellamt überwacht. Neben dem Bundeskartellamt ist im Rahmen von EU-Verträgen ebenfalls die Europäische Kommission für die Einhaltung der Gesetze verantwortlich. Die drei wichtigsten Bestimmungen des GWB umfassen das Kartellverbot, die Missbrauchsaufsicht sowie die Fusionskontrolle. Laut Kartellverbot ist es Unternehmen untersagt Absprachen zu treffen, beispielsweise bezüglich ihrer Preise. Unter Missbrauchsaufsicht fällt die Überwachung marktbeherrschender Unternehmen, die ihre Position ausnutzen könnten. Die Fusionskontrolle zielt hingegen darauf ab, Zusammenschlüsse von Unternehmen zu verbieten, wenn dadurch die Marktkonzentration erheblich ansteigen würde. 

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