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Wirtschaftsministerium

Wirtschaftsministerium

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ist eine Bundesbehörde mit ihrem Hauptsitz in Berlin. Am 8. Dezember 2021 hat Vizekanzler und Bundesminister Robert Habeck die Amtsgeschäfte seines Vorgängers im Bundeswirtschaftsministerium übernommen. 

Gegründet wurde die Bundesbehörde bereits im Jahr 1949 und hieß damals noch Bundesbehörde für Wirtschaft. Das Ministerium verfügt über einen wissenschaftlichen Beirat, der aus Fachleuten – aus der Wirtschaft und Wissenschaft – besteht, die ehrenamtlich beraten.

Das Ministerium teilt sich in elf zentrale Abteilungen auf: Die Zentralabteilung, Recht und Sicherheit, Europapolitik, Wirtschaftspolitik, Klimaschutz, Wärme, Wasserstoff und Effizienz, Strom, Industriepolitik, Außenwirtschaftspolitik, Digital- und Innovationspolitik, Mittelstandspolitik.

Im Rahmen folgender Förderprogramme bezuschusst das BMWi kleine und mittlere Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Die „go-digital“- Förderung richtet sich an kleine bis mittlere Unternehmen aus der gewerblichen Wirtschaft und dem Handwerk. Beschäftigen deutsche Firmen nicht mehr als hundert Mitarbeiter, steht ihnen für ein Digitalisierungsprozess ein Kostenzuschuss von 50 Prozent zu. Dazu zählen: Die Optimierung von Geschäftsprozessen, die Erschließung von Marktanteilen und der Datenschutz gegenüber Systemausfällen und Cyperangriffen. Die Förderanträge nimmt das zuständige Beratungsunternehmen entgegen.

Die „go-Inno“- Förderung richtete sich ebenfalls an kleine und mittlere Unternehmen, die sich mit Innovationsentwicklung beschäftigen. Ziel dabei soll es sein, dass neue Produktlösungen die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken. Auch kann ein Kostenzuschuss von 50 Prozent beantragt werden.

Das „INNO-KOM-Ost“-Förderprogramm wurde eingeführt, um strukturschwache Regionen zu unterstützen und richtet sich an gemeinnützige Industrieforschungseinrichtungen in Ostdeutschland. Hier können 550.000 Euro für Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur beantragt werden.

„WIPANO“ soll die Verbreitung von Innovationen mittels Wissens- und Technologietransfer verbreitet. Hochschulen können einen Kostenzuschuss von 35 Prozent erhalten, um schutzrechtlicher Sicherungen und die Vermarktung von Forschungsergebnissen zu finanzieren. Kleine und mittlere Unternehmen sind unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls förderfähig.

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