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Special

Special: Cum-Ex

09.12.2020

15:49

Cum-Ex-Aktiendeals

Steuerschaden von mehr als 300 Millionen Euro: Geschäfte der Maple Bank werden vor Gericht aufgerollt

Von: René Bender, Sönke Iwersen, Volker Votsmeier

Sechs früheren Bankern sowie zwei Ex-Anwälten der Topkanzlei Freshfields wird der Prozess gemacht. Auch der deutsche Ex-CEO der Maple Bank ist angeklagt.

Die kanadische Bank stürzte über ihre Cum-Ex-Geschäfte in die Insolvenz. Ihr Vorgehen bei den Transaktionen galt als besonders dreist. dpa

Firmenlogo der Maple Bank

Die kanadische Bank stürzte über ihre Cum-Ex-Geschäfte in die Insolvenz. Ihr Vorgehen bei den Transaktionen galt als besonders dreist.

Düsseldorf Ein weiterer Komplex um sogenannte Cum-Ex-Aktiendeals wird vor Gericht aufgearbeitet. Das Landgericht Frankfurt hat eine Anklage wegen schwerer Steuerhinterziehung bei der insolventen Maple Bank zugelassen. Auf der Anklagebank verantworten müssen sich sechs ehemalige Mitarbeiter der Bank sowie zwei frühere Anwälte der Großkanzlei Freshfields. Wann der Prozess beginnen wird, steht noch nicht fest.

Den Steuerschaden, um den es in Sachen Maple geht, gaben die Ermittlungsbehörden in der Vergangenheit mit gut 346 Millionen Euro an. Das deutsche Institut mit kanadischen Wurzeln war 2016 von der Finanzaufsicht Bafin geschlossen worden, weil ihm wegen einer Steuerrückstellung im Zusammenhang mit „Cum-Ex“-Geschäften die Überschuldung drohte.

Cum-Ex, der Begriff steht für den wohl größten Steuerskandal in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Rund um den Dividendenstichtag schoben mehrere Beteiligte Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch hin und her. Dabei ließen sich Banken und Investoren Steuern „erstatten“, die sie gar nicht abgeführt hatten. Der Schaden, der dem Steuerzahler durch solche Geschäfte insgesamt entstand, soll eine zweistellige Milliardensumme betragen.

Vor fast einem Jahr hatte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt Anklage erhoben. Es geht darin um Transaktionen in den Jahren 2007 bis 2009. Die sechs angeschuldigten Banker, darunter der deutsche Ex-CEO der Maple Bank, Wolfgang Schuck, sollen „gemeinschaftlich Handelsstrukturen aufgebaut“ haben, die Cum-Ex-Geschäfte ermöglichten.

Die beiden Freshfields-Anwälte sollen dies wiederum durch „Gefälligkeitsgutachten unterstützt“ haben sowie „inhaltlich unrichtige Stellungnahmen gegenüber der Finanzverwaltung“ abgegeben haben.

Besonders dreistes Vorgehen der Maple Bank

Im Fall der Maple Bank stießen die Ermittler auf ein besonderes System. Anders als andere Institute machte sich die Bank mit den kanadischen Wurzeln nicht einmal die Mühe, bei den Kreisgeschäften andere Geldhäuser einzuschalten. Die Staatsanwälte sprechen von konzerninternen Kreisgeschäften. Die Angeklagten hatten die Vorwürfe in der Vergangenheit stets zurückgewiesen.

Drei der Angeklagten mussten zwischenzeitlich in Untersuchungshaft. Zunächst wurde im November 2019 Ulf Johannemann festgenommen, zuvor weltweiter Steuerchef bei Freshfields.

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Er kam wenige Tage vor Weihnachten gegen strenge Auflagen wieder frei. Unter anderem musste der Anwalt vier Millionen Euro Kaution hinterlegen. Fast parallel dazu wurden der ehemalige Maple-Deutschlandchef Wolfgang Schuck sowie ein früherer Geschäftsführer in Untersuchungshaft genommen. Auch die beiden Ex-Maple-Manager kamen nur gegen hohe Kautionen und strengen Auflagen wieder frei, zunächst der Geschäftsführer, dann auch Schuck.

Im Juni dieses Jahres wurde dann auch ein zweiter ehemaliger Freshfields-Partner angeklagt. Die Kanzlei selbst soll, wenn es nach der Generalstaatsanwaltschaft geht, als sogenannte Einziehungsbeteiligte dem Verfahren beigezogen werden. Ihr drohen dann weitere empfindliche Zahlungen. 50 Millionen Euro zahlte Freshfields bereits in einem Vergleich an den Insolvenzverwalter der Maple Bank.

Viertes Cum-Ex-Strafverfahren in Deutschland

Der Prozess im Maple-Komplex dürfte das vierte Cum-Ex-Strafverfahren in Deutschland werden. Im ersten Prozess hierzulande wurden vor dem Landgericht Bonn im März 2020 zwei britische Banker verurteilt. Bei der Urteilsverkündung sprach der Richter von „organisierter Kriminalität“.

Aktuell läuft vor dem Landgericht Bonn ein Prozess gegen den ehemaligen Generalverantwortlichen der Hamburger Privatbank Warburg. Am Landgericht Wiesbaden soll am 28. Januar der dritte Prozess beginnen. Dort soll sich dann auch der als Mastermind vieler Cum-Ex-Strukturen geltende Steueranwalt Hanno Berger verantworten. Er weist die Vorwürfe als „absurd“ zurück.

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