Vier teils ehemalige Banker der Hamburger Privatbank M.M. Warburg müssen auf die Anklagebank. Zudem liegt nun eine zweite Anklage gegen Steueranwalt Hanno Berger vor.
Privatbank M.M. Warburg & Co.
Bisher wurde die M.M. Warburg Gruppe zu Zahlungen von 176,5 Millionen Euro verurteilt, im neuen Verfahren ist keine Beteiligung der Gruppe vorgesehen.
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Köln Die 283 Seiten der Anklageschrift haben es in sich. Von systematisch betriebenen großvolumigen Aktienkreisgeschäften ist dort die Rede und von der betrügerischen Erlangung von Steuergeldern. Die Täter hätten planmäßig und arbeitsteilig zusammengearbeitet. Es gehe um 13 Fälle von schwerer Steuerhinterziehung in den Jahren 2009, 2010, 2012 und 2013. Der Gesamtschaden für den Steuerzahler: knapp 326 Millionen Euro.
Vier Männer müssen sich dafür nun vor dem Gericht verantworten: der frühere M.M.-Warburg-Generalbevollmächtigte Christian S., Aktienhändler Marcus H., ein Manager sowie Detlef M., der früher bei Warburg Invest gearbeitet hat. Die Angeklagten meldeten sich auf Nachfrage nicht oder wollten sich nicht zu den Vorwürfen äußern.
Nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Köln hat die Bank sowohl Fondsstrukturen für vermögende Privatkunden konzipiert als auch Eigenhandel rund um die Ausschüttungen betrieben. Die Geschäfte sind unter dem lateinischen Begriff Cum-Ex bekannt geworden, weil die Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividende gehandelt wurden. Sie zielten allein darauf ab, sich eine nur einmal gezahlte Steuer doppelt oder sogar mehrfach „erstatten“ zu lassen.
Das Landgericht spaltet das Verfahren auf. Die Verhandlung gegen den früheren Warburg-Generalbevollmächtigten S. wird vorgezogen, dafür wurde sein Fall abgetrennt, wie es die Strafprozessordnung ermöglicht. Noch in diesem Jahr soll die Hauptverhandlung beginnen, womöglich noch im November. Man werde die Termine für die Hauptverhandlung zeitnah bestimmen, teilte das Landgericht mit. Erst danach sollen die drei weiteren Banker auf die Anklagebank. Nicht dabei ist die Bank selbst: Das Gericht hat keine Beteiligung der M.M. Warburg Gruppe vorgesehen.
Der Zulassung der Anklage durch das Landgericht Bonn war nach Informationen des Handelsblatts ein Streit um die Zuständigkeit der Kammer vorausgegangen. Beschuldigte hatten der zuständigen 12. Großen Strafkammer vorgeworfen, bereits eine vorgefasste Meinung zu haben, und einen Befangenheitsantrag gestellt – letztlich erfolglos.
Tatsächlich hatte die Kammer unter dem Vorsitz des Richters Roland Zickler im März 2020 ein erstes Strafurteil gegen zwei Aktienhändler aus London gefällt. Das Gericht ließ in der Entscheidung keinen Zweifel daran, dass es Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung ansieht. „Wollen wir wirklich in einem Land leben, in dem jeder jeden bescheißt?“, fragte Zickler anlässlich der Urteilsverkündung.
Die M.M. Warburg Gruppe wurde zu einer Zahlung von 176,5 Millionen Euro verurteilt. Die beiden Angeklagten kamen nur deshalb mit Bewährungsstrafen davon, weil sie umfassend mit der Staatsanwaltschaft kooperiert und durch ihre Hilfe zahlreiche weitere Ermittlungsverfahren angestoßen hatten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Bank weist die Vorwürfe zurück.
Die Aufklärungsbeiträge der Händler brachten auch die nun neu angeklagten Warburg-Banker zusätzlich in die Bredouille. Denn die beiden Aktienhändler arbeiteten zunächst als Angestellte der Hypo-Vereinsbank und später beim Finanzdienstleister Ballance jeweils eng mit M.M. Warburg zusammen. Die Angeschuldigten seien laut Staatsanwaltschaft der mittäterschaftlich begangenen Steuerhinterziehung in einem jeweils besonders schweren Fall hinreichend verdächtig.
Eine wichtige Rolle spielt laut Anklageschrift der gesondert verfolgte Steueranwalt Hanno Berger, der bei den Cum-Ex-Geschäften eng mit M.M. Warburg kooperiert hatte. Als Berater der Hamburger Privatbank soll der Jurist zwischen 2007 und 2011 daran mitgewirkt haben, dass die Cum-Ex-Geschäfte stattfinden konnten. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft Köln nun auch eine eigene Anklage gegen Berger erhoben. 280 Millionen Euro soll der Schaden laut Anklage betragen.
Eine Sprecherin des Landgerichts bestätigte den Eingang der Anklage auf Handelsblatt-Nachfrage. Bergers Anwalt reagierte auf eine Nachfrage kurzfristig nicht.
Bisher hatte Berger jedoch sämtliche Vorwürfe stets vehement zurückgewiesen, sich bei den Cum-Ex-Geschäften strafbar gemacht zu haben. Berger pocht darauf, eine damals gültige Rechtsauffassung vertreten zu haben, und fühlt sich unschuldig verfolgt.
Für den Steueranwalt, der sich 2012 in die Schweiz abgesetzt hat, ist es bereits die zweite Anklage. Vor dem Landgericht Wiesbaden soll er sich demnächst zusammen mit fünf weiteren Angeklagten ebenfalls wegen schwerer Steuerhinterziehung verantworten. Eigentlich sollte der Prozess in dieser Woche beginnen, der Start wurde aber wegen der Corona-Pandemie zunächst auf Januar verschoben.
Berger hatte zuletzt ärztliche Atteste eingereicht und sich aus gesundheitlichen Gründen abgemeldet. In dem Fall, der in Wiesbaden verhandelt werden soll, geht es um Cum-Ex-Geschäfte des inzwischen verstorbenen Immobilieninvestors Rafael Roth. Dieser steckte mithilfe der Münchener Hypo-Vereinsbank Milliarden in Cum-Ex-Deals, verbuchte zunächst Steuergutschriften von über 120 Millionen Euro, die er schließlich aber wieder zurückzahlen musste. In der Anklageschrift der Generalstaatsanwaltschaft Wiesbaden wird Berger als „Spiritus Rector“ bezeichnet.
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