Der Fondsmanager S. von der Londoner Finanzfirma Duet bedauert vor Gericht, bei Cum-Ex-Geschäften mitgewirkt zu haben. Hauptverantwortlich seien aber andere gewesen.
Landgericht Bonn
Es läuft der zweite Tag des Strafprozesses gegen den Aktienhändler S. von der Fondsgesellschaft Duet.
Bild: dpa
Bonn Der wegen Steuerhinterziehung angeklagte Aktienhändler S. von der Fondsgesellschaft Duet hat am zweiten Tag des Strafprozesses zu den Vorwürfen Stellung genommen. Die ganze Zeit habe er bei Duet ein „schlechtes Gefühl“ gehabt, ließ er von seinem Verteidiger Christian Pelz erklären. Dass er sich dennoch auf die Tätigkeit eingelassen hat, tue ihm leid.
Der Job von S. war es, rund um den Dividendenstichtag mit großen Aktienpaketen zu handeln. Der Begriff Cum-Ex bezeichnet Transaktionen mit (cum) und ohne (ex) Dividende. Zentral für das Modell war die Einschaltung eines Leerverkäufers. Mit dieser Masche ließen sich zwei Parteien eine nur einmal abgeführte Kapitalertragsteuer erstatten.
Die Staatsanwälte werfen dem Angeklagten vor, den deutschen Staat zusammen mit anderen Beteiligten um 93,5 Millionen Euro geschädigt zu haben. Beantragt hatte die Gruppe unberechtigte Steuererstattungen in Höhe von 215 Millionen Euro, von denen ein großer Teil jedoch nicht mehr ausgezahlt worden war.
Die Firma Duet hat dieses Geschäft organisiert. Die Staatsanwaltschaft spricht der Asset-Management-Gesellschaft eine zentrale Rolle zu, weil sie die Transaktionen plante und umsetzte. Duet hatte die „Expertise und ein gut ausgebildetes Netzwerk von geschäftlichen Kontakten in diesem speziellen Geschäftsfeld“, heißt es in der Anklageschrift.
Die Ankläger bezeichnen S. als „Mitarbeiter im Backoffice“ von Duet. Dort war er für die Umsetzung der Cum-Ex-Handelsstrategie zuständig. Laut Anklage habe er den Job nur machen können, weil er wusste, wie die Geschäfte funktionierten und woher letztlich der Profit kam.
Konkret ging es bei den Duet-Geschäften um Fonds, mittels derer vermögende und institutionelle Anleger in Cum-Ex investieren konnten. So wurde im Jahr 2010 ein Fonds aufgelegt, bei dem Duet und die Hamburger Varengold Bank enge Partner waren. Das Institut war als Anteilseigner der Varengold InvAG mittelbar an der Auflegung des Cum-Ex-Fonds Caerus II Equity beteiligt.
In seiner Einlassung räumte S. zwar ein, dass er kein gutes Gewissen hatte, letztlich seien aber andere verantwortlich gewesen. Für die konkrete Planung der Geschäfte seien in erster Linie die mitangeklagten Partner von Duet zuständig gewesen. Dazu gehört der Duet-Chef Henry Gabay, der eine Schuld allerdings zurückweist. Die Hauptverhandlung gegen ihn und zwei weitere Angeklagte wurde abgetrennt und findet später statt.
S. belastete außerdem den beschuldigten Händler M. Er bezeichnet seinen Ex-Kollegen als „Ideengeber und wichtigsten Entwickler der Deals“. M. wird auch in der Anklageschrift genannt. Dieser habe die Geschäfte bei Duet bereits 2009 „etabliert“, heißt es dort. In diesem Fall arbeitete Duet mit der Münchener Fondsfirma Avana zusammen, in deren Umfeld die Staatsanwaltschaft München ermittelt.
Weil S. statt eines Anteils von 50 Prozent am Cum-Ex-Profit 90 Prozent forderte, schied er noch 2009 im Streit bei Duet aus. M. machte fortan mit der eigenen Firma EQI Cum-Ex-Geschäfte.
Das Geld war auch Thema im Bonner Strafprozess gegen S. Nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft hat Duet mit den angeklagten Geschäften rund 28 Millionen Euro verdient, die zum Großteil auf das Konto der Partner flossen.
Duet hatte die „Expertise und ein gut ausgebildetes Netzwerk von geschäftlichen Kontakten in diesem speziellen Geschäftsfeld“. Auszug aus der Anklageschrift
„Der Angeschuldigte S. erhielt für seine Tätigkeit einen Bonus in Höhe von mindestens 80.000 britischen Pfund“, steht in der Anklageschrift. S. bestritt vor Gericht, dass er den Bonus allein für seinen Cum-Ex-Job bekommen hat. Den Bonus habe er für seine gesamte Arbeit bei Duet erhalten.
Als der Richter mit der Befragung beginnt, wirkt S. konzentriert – und nervös. Der Angeklagte erklärte, dass es ihm seltsam erschien, wie verschwiegen alle Beteiligten waren. Im Hintergrund habe es außerdem Absprachen gegeben, und die Profite waren ungewöhnlich hoch. Aber ihm sei damals nicht bewusst gewesen, dass er mit seinen Handlungen das deutsche Steuergesetz bricht.
Auf tippen, dann auf „Zum Home-Bildschirm“ hinzufügen.
Auf tippen, dann „Zum Startbildschirm“ hinzufügen.
×