Lange hat die Behörde gezögert. Doch jetzt hat sie im Streit um zu Unrecht erstattete Kapitalertragsteuern Rückforderungsbescheide erlassen. Die Bank wehrt sich.
Haupteingang M.M. Warburg in Hamburg
Die Hamburger Bank war jahrelang an Cum-Ex-Geschäften beteiligt, die das Landgericht Bonn kürzlich als illegal einstufte.
Bild: dpa
Köln Nun also doch: Die Hamburger Finanzverwaltung greift bei der Privatbank M.M. Warburg durch. Für die Jahre 2007 bis 2009 verlangt der Fiskus Rückzahlungen in Höhe von 160 Millionen Euro.
Das Geld stammt aus womöglich zu Unrecht erstatteten Kapitalertragsteuern aus Aktiengeschäften, die als Cum-Ex-Deals bekannt geworden sind. Der „Spiegel“ hatte zuerst über die Wende berichtet.
Es ist eine neue Gangart der Hamburger Finanzbehörde, die M.M. Warburg viele Jahre gewähren ließ. Obwohl schon lange bekannt war, dass die Privatbank in vielfältiger Weise an Cum-Ex-Geschäften beteiligt war, reagierte das Finanzamt nicht. Als Cum-Ex-Transaktionen werden Aktiendeals rund um den Dividendenstichtag bezeichnet, mit denen sich die Akteure eine nur einmal abgeführte Kapitalertragsteuer doppelt oder gar mehrfach erstatten ließen.
M.M. Warburg agierte dabei sowohl als Verkäufer als auch als Käufer der Aktien. Typisch für Cum-Ex-Geschäfte war die Einschaltung von Leerverkäufern, die Papiere verkauften, mit denen sie sich erst nach dem Dividendenstichtag eindeckten.
„Gut für die Steuerzahler, aber eine Peinlichkeit für den Hamburger Senat“, kommentierte Fabio De Masi, stellvertretender Vorsitzender der Bundestagsfraktion der Partei „Die Linke“ die Entscheidung der Behörde. „Ein Richter in Bonn hat mit seinem Urteil zu Cum-Ex-Geschäften Hamburg vor Millionenverlusten bewahrt. Dabei war auch der Hamburger Finanzbehörde seit Jahren bekannt, dass die Transaktionen von Warburg ohne bewusste Cum-Ex-Gestaltung überhaupt keinen Sinn gemacht hätten“, sagte de Masi.
Erst vor gut einem Monat hatte die 12. Große Strafkammer des Landgerichts Bonn zwei britische Aktienhändler verurteilt, die zunächst als Banker bei der Hypovereinsbank und dann mit der Finanzfirma Ballance an den Cum-Ex-Geschäften beteiligt waren. Zu ihren besten Kunden gehörte jeweils M.M. Warburg.
Sowohl die Gruppe als auch die Banktochter Warburg Invest wurden an dem Prozess beteiligt. Später trennte das Gericht den Fall Warburg Invest wieder ab, nicht aber gegen die M.M. Warburg Gruppe. Mit dem Urteil ordnete es bei der Bank die Einziehung von 176 Millionen Euro an Taterträgen an.
Die Bank wehrt sich. Aus ihrer Sicht sind die Jahre bis 2009 bereits verjährt. Außerdem könne nicht die gesamte Steuer abgeschöpft werden, schließlich hätten viele Akteure partizipiert.
In dem Bonner Verfahren erklärte die Bank, man sei zwar bereit, die Gewinne aus den Geschäften unabhängig von der Anerkennung einer Schuld zurückzuzahlen, nicht aber die komplette Steuer. „Den größten Teil der Differenz zwischen den genannten Beträgen haben andere Marktteilnehmer, gegen die zum Teil Ermittlungsverfahren geführt werden, erhalten“, teilte die Bank damals mit.
Die Hamburger Behörden teilen diese Auffassung offenbar nicht mehr. Zwar ist nicht ganz klar, wie sich die Summe aus den Rückforderungsbescheiden zusammensetzt, im Wesentlichen geht es aber wohl um die Bruttobeträge aus den Steuererstattungen.
Die Verjährungsfrage beurteilt die Finanzbehörde nun wohl so wie die Bonner Richter. Für die Jahre 2010 und 2011 hat M.M. Warburg seine Steuerschuld kürzlich beglichen – zumindest vorläufig.
Das Institut überwies gut 50 Millionen Euro an den Fiskus. Die Einsprüche laufen aber weiter. „Die Warburg Gruppe und die Warburg Bank hatten zu keinem Zeitpunkt die Absicht, steuerrechtswidrige Aktiengeschäfte zu betreiben, zu fördern oder sich an darauf ausgerichteten Absprachen zu beteiligen“, teilte ein Sprecher mit.
Auch mit Blick auf die Jahre 2010 und 2011 hat Hamburg lange gezögert. Erst als das Bundesfinanzministerium intervenierte, forderte das Finanzamt die Steuer zurück.
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