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Special

Special: Cum-Ex

15.02.2023

16:00

Cum-Ex-Skandal

Schwere Steuerhinterziehung: Landgericht Bonn lässt Anklage gegen vier Fondsmanager von Duet zu

Von: Volker Votsmeier

Das Strafverfahren soll am 20. März beginnen. Allerdings steht zunächst nur einer der Angeklagten vor Gericht. Der Prozess gegen die drei anderen Männer startet später.

Als Hauptverdächtiger gilt im vorliegenden Fall der Chef der Londoner Fondsgesellschaft Duet. Reuters

Passanten in London

Als Hauptverdächtiger gilt im vorliegenden Fall der Chef der Londoner Fondsgesellschaft Duet.

Köln Die Fondsgesellschaft Duet aus London ist nur Insidern ein Begriff – im Cum-Ex-Geschäft allerdings war sie sehr aktiv. Nun hat das Landgericht Bonn das Verfahren gegen vier – teils ehemalige – Manager der Geldfirma eröffnet. „Die 9. große Strafkammer hat mit Beschluss vom 3. Februar 2023 die Anklage der Staatsanwaltschaft Köln vom 22. September 2022 zur Hauptverhandlung zugelassen“, sagte eine Gerichtssprecherin.

Die Ankläger werfen den vier Managern schwere Steuerhinterziehung vor. „Spätestens ab Herbst 2009 sollen die Angeklagten sich mit anderen zusammengeschlossen und den gemeinsamen Tatentschluss gefasst haben, ab 2010 Cum-Ex-Geschäfte zu machen“, teilte das Gericht mit. Der lateinische Begriff bezeichnet Aktienkreisgeschäfte mit (cum) und (ohne) Dividende, die auf die Anrechnung oder Erstattung zuvor nicht einbehaltener Kapitalertragsteuer zielten.

Schon am 20. März soll der Strafprozess beginnen – zunächst allerdings in Rumpfbesetzung mit nur einem Angeklagten. Das Gericht hat das Verfahren gegen die drei anderen Angeklagten abgetrennt. Derzeit wäre es aus organisatorischen Gründen kaum möglich gewesen, eine Hauptverhandlung mit vier Angeklagten und jeweils zwei oder drei Verteidigern abzuhalten.

Bei Duet handelt es sich um eine Fondsgesellschaft mit Sitz in London, die Cum-Ex-Handel mit Wertpapieren organisiert haben soll. In dem nun verhandelten Fall geht es um zwei Fonds. In einem Fall gelang es den Beteiligten, rund 92 Millionen Euro aus der Steuerkasse zu holen. Im anderen Fall wäre der Schaden noch höher ausgefallen, wenn nicht das Bundeszentralamt für Steuern in letzter Minute die Auszahlung verwehrt hätte.

Verfahren gegen Führungsriege kommt später

Nach Informationen des Handelsblatts trifft es zunächst nicht die Führungsfiguren von Duet. Als Hauptverdächtiger gilt der Chef von Duet, Henry Gabay. Er hatte gegenüber dem Handelsblatt bereits erklärt, sich einem Prozess in Deutschland stellen zu wollen. Gabay betonte, dass er sich als unschuldig ansieht. Er sei kein Steueranwalt und habe sich auf den Rat der Experten verlassen. Wann er und seine beiden ehemaligen Kollegen vor Gericht stehen werden, ist jedoch noch nicht klar.

Im März muss sich zunächst ein Duet-Mitarbeiter aus dem Back-Office verantworten. Er saß zwischenzeitlich in der Justizvollzugsanstalt Köln-Ossendorf in Untersuchungshaft. Auch er wurde nach Zahlung einer Sicherheitsleistung wieder entlassen. „Sie werden Verständnis dafür haben, dass sich mein Mandant zu den Tatvorwürfen allenfalls vor Gericht, aber nicht vorher über die Presse äußern wird“, sagte sein Verteidiger auf Nachfrage.

Bekannt ist, dass sich Duet Gutachten von der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer fertigen ließ. Heute gehören ehemalige Freshfields-Partner selbst zu den Beschuldigten. Der frühere weltweite Steuerchef der Spitzenkanzlei muss sich zusammen mit einem Ex-Kollegen bald vor dem Landgericht Frankfurt verantworten. Duet pflegte außerdem Kontakte zum Steueranwalt Hanno Berger, der kürzlich zu acht Jahren Haft verurteilt wurde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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