PremiumVor dem Landgericht Bonn haben parallel zwei Strafprozesse wegen schwerer Steuerhinterziehung begonnen. Die Vorwürfe der Ankläger haben es in sich – auch für andere Beteiligte.
Landgericht Bonn
Neben dem Varengold-Geschäft geht es in der Anklage gegen die vier Duet-Manager um acht US-Fonds, mit denen im Jahr 2011 Cum-Ex-Geschäfte gemacht werden sollten.
Bild: Reuters
Bonn Zwischen seinen beiden Verteidigern in schwarzer Robe wirkt der Angeklagte unauffällig. S. trägt ein graues T-Shirt, eine schmale Brille, seine Hände hält er meist gefaltet vor seinem Mund. Während der Staatsanwalt die Anklage verliest, schaut S. konzentriert auf seinen Laptop, nur selten schweift sein Blick ab. S. ist britischer und malaysischer Staatsangehöriger, er spricht Englisch. Die Worte des Staatsanwalts, der den Anklagesatz verliest, werden für ihn simultan übersetzt.
S. muss sich den Vorwurf gefallen lassen, sich an Cum-Ex-Geschäften beteiligt zu haben. Der lateinische Begriff bezeichnet Aktiendeals, die darauf abzielten, sich eine nur einmal abgeführte Kapitalertragsteuer doppelt „erstatten“ zu lassen. Die Staatsanwälte werfen dem Angeklagten vor, den deutschen Staat zusammen mit anderen Beteiligten um 93,5 Millionen Euro geschädigt zu haben. Beantragt hatte die Gruppe unberechtigte Steuererstattungen in Höhe von 215 Millionen Euro, von denen ein großer Teil jedoch nicht mehr ausgezahlt worden war.
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